Über kein sozialpolitisches Wort haben die SPD-Landesverbände 2019 länger gestritten als über eines, das die Partei einst selbst geprägt hat: Hartz IV. Der Parteivorstand hatte im Februar sein Bürgergeld-Konzept vorgelegt, und in den Antragsbüchern lässt sich nachlesen, dass die Basis den Kurswechsel begrüßte und sofort weitertrieb. Nirgendwo dichter als in Berlin, dessen Landesverband mit Abstand die meisten sozialpolitischen Anträge des Jahres verhandelte.
Berlin: Bürgergeld ist noch nicht genug
Auf dem Landesparteitag am 30. März stellten die Jusos das Bürgergeld unter Vorbehalt der Nachbesserung. Ihr Antrag begrüßte den Vorstandsbeschluss, verlangte aber einen Regelsatz von „mindestens 571 €", die Abschaffung sämtlicher Sanktionen und das Ende der Bedarfsgemeinschaft (235/I/2019, angenommen, überwiesen an den Bundesparteitag 2019). Ein weitergehender Antrag aus Charlottenburg-Wilmersdorf, der ein Solidarisches Grundeinkommen und die Verlängerung der ALG-I-Bezugszeit auf drei Jahre forderte, galt damit als erledigt (234/I/2019). Zwei Wege, ein Ziel: Das Sanktionsregime der Agenda 2010 sollte fallen. Die Antragskommission empfahl beide Male Konsens.
Neben der Grundsicherung stand die Rente. Der Landesverband forderte, die gesetzliche Rente über 2040 hinaus oberhalb von 50 Prozent des Einkommens zu sichern und die Ungleichbehandlung von Versicherten, Beamten und Selbstständigen aufzulösen (242/I/2019, erledigt bei Annahme eines Parallelantrags). Konkreter wurde der Antrag zur Erwerbsminderungsrente aus Lichtenberg: Die durchschnittliche EM-Rente von rund 790 Euro liege am Armutsrisiko, die Abschläge gehörten abgeschafft (203/II/2018, im März 2019 erneut behandelt und erledigt). Der Antrag war als Wiedervorlage aus dem Herbst 2018 in die Frühjahrsberatung gewandert, ein gutes Beispiel dafür, dass Beschlusslagen selten in einer Sitzung entstehen.
Die weniger lauten Anträge
Der Umgang mit Obdachlosigkeit bildete einen eigenen Strang. Ein Antrag aus Mitte verlangte eine gesamtstädtische Steuerung der Kältehilfe und, ausdrücklich, mehr Sozialarbeit statt bloßer Ehrenamtlichkeit; unverhältnismäßige Räumungen seien zu unterlassen (91/I/2019, in der Fassung der Antragskommission angenommen). Ein zweiter Antrag forderte die gezielte Erfassung obdachloser und wohnungsloser Frauen (245/I/2019, durch bestehende Beschlusslage erledigt). Auf dem Herbstparteitag am 26. Oktober kamen zwei kleinere, aber konkrete Beschlüsse hinzu: die Verstetigung der bezirklichen Freiwilligenagenturen als „Engagementlandschaft" (264/II/2019, angenommen) und ein Mehrbedarf für Menstruationsprodukte im ALG II von rund fünf Euro, ohne Nachweispflicht (267/II/2019, in der Fassung der Antragskommission angenommen, überwiesen). Schon im März hatte der Landesverband der Seniorenvertretung ein durchsetzbares Rederecht in den BVV-Ausschüssen zugesprochen (185/I/2019, angenommen).
Seitenblick: Bayern, Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein
Auch andernorts drehte sich das Jahr um Grundsicherung und Rente. In Bayern verhandelte der 71. Ordentliche Landesparteitag in Bad Windsheim einen Initiativantrag mehrerer Oberpfälzer Ortsvereine, der die Sanktionen der Hartz-Gesetzgebung angriff und ergänzend zu einem AfA-Antrag eingebracht wurde; er wurde für erledigt erklärt (Y11, Bad Windsheim 2019). Ein umfassender Antrag zur Umstellung des Rentensystems auf eine Versicherungspflicht für alle Erwerbstätigen wurde in Bad Windsheim nicht abgestimmt (S20, 2019). Für Bayern gilt der Quellenvorbehalt: Der Archivtext mischt Antrag und Beschluss, daher hier nur Existenz, Thema und Status.
Mecklenburg-Vorpommern setzte den Schwerpunkt auf Altersarmut. Ein Antrag von Parteivorstand und Ortsverein forderte, die Grundrente zu unterstützen und darüber hinaus die Rückkehr zur „lebensstandardsichernden Rente" samt Rücknahme von Riester- und Nachhaltigkeitsfaktor zu prüfen (S19). Schleswig-Holstein verhandelte auf dem Landesparteitag in Norderstedt einen sozialpolitischen Leitantrag unter dem Titel „Unser Sozialstaat: Chancen, Schutz und Verlässlichkeit"; ein angenommener Antrag zur Rente nannte als Schritte gegen Altersarmut eine Grundrente ohne Bedürftigkeitsprüfung und ein Rentenniveau von mindestens 65 Prozent (Unser Weg zu einer guten Rente, 2019).
Ausblick
Quer durch die Länder zeigen die Bücher dieselbe Bewegung: weg von Sanktionen, hin zu einem Rentenniveau, das man wieder auszubuchstabieren wagt. Ob aus den Berliner Nachbesserungswünschen und dem Bürgergeld ein tragfähiger Bundesbeschluss wird, wird das Archiv im kommenden Jahr nachlesen können, wenn die überwiesenen Anträge auf dem Bundesparteitag ankommen.
Dieser Beitrag wurde rückblickend auf Basis des Antragsarchivs verfasst.
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