Das Jahr, in dem Michael Müller das „solidarische Grundeinkommen" ausrief, hat in den sozialpolitischen Antragsbüchern der SPD tiefere Spuren hinterlassen als eine einzelne Idee. Wer die Beschlüsse aus Berlin, Brandenburg und Rheinland-Pfalz nebeneinanderlegt, sieht eine Partei, die 2018 an zwei Fronten gleichzeitig arbeitete: an der Abrechnung mit der Agenda 2010 und an der ganz konkreten Not von Menschen, die auf der Straße leben oder deren Rente nicht reicht.

Berlin: die Abrechnung mit Hartz IV

Den Ton gab der Berliner Landesparteitag am 1. und 2. Juni vor. Die Jusos brachten mit „Soziale Teilhabe durch ein Solidarisches Grundeinkommen und die Überwindung von Hartz IV" einen Leitantrag ein, der angenommen und an den Bundesparteitag 2019 überwiesen wurde (229/I/2018). Der Antrag lobt Müllers Vorstoß und stutzt ihn zugleich zurecht: Das solidarische Grundeinkommen sei „eine Maßnahme des sozialen Arbeitsmarktes" und habe „mit den Modellen von bedingungslosen Grundeinkommen absolut nichts zu tun". Das eigentliche Ziel liege tiefer: „die Abschaffung von Hartz IV und die Gestaltung einer echten Alternative zu diesem repressiven System". Sanktionen seien „vollständig abzuschaffen".

Mit dieser Annahme galten am selben Tag zwei konkurrierende Anträge als erledigt. Der eine wollte die Grundsatzdebatte über das solidarische Grundeinkommen beenden und stattdessen benennen, „welche 100.000 neuen Jobs entstehen sollen" (230/I/2018). Der andere, aus Hellersdorf, unterstützte Müllers Initiative ausdrücklich und forderte, das SGB II mittelfristig „durch ein solidarischeres, sanktionsfreies und auskömmliches Grundsicherungsmodell" zu ersetzen (231/I/2018). Zwei Wege zum selben Fluchtpunkt, beide von der Antragskommission ohne Konsens behandelt.

Die Sanktionsfrage kam im Herbst noch schärfer zurück. Der Landesparteitag am 16. und 17. November nahm einen Antrag aus Charlottenburg-Wilmersdorf an, der „die komplette Abschaffung aller Sanktionen" im Arbeitslosengeld II verlangt und ihn an den Bundesparteitag 2019 weiterreichte (200/II/2018). Schon im Juni hatte Spandau die Regelleistungen „um mindestens 30 Prozent" nach den Berechnungen des Paritätischen anheben wollen, angenommen und überwiesen (235/I/2018). Wo die Bundesebene handelte, reagierte Berlin differenziert: Den Regierungsentwurf eines Teilhabechancengesetzes begrüßte ein Friedrichshain-Kreuzberger Antrag zwar, knüpfte die Förderung aber an Freiwilligkeit und Tariftreue. Weil der Bundestag das Gesetz noch im November beschloss, erklärte die Antragskommission den Antrag für erledigt (197/II/2018).

Berlin: die Straße

Neben der großen Systemdebatte stand 2018 sehr konkret die Wohnungslosigkeit. Der Herbstparteitag nahm einen Neuköllner Antrag zur wirksamen Bekämpfung von Obdachlosigkeit in der Fassung der Antragskommission an, mit besonderem Blick auf obdachlose Frauen (194/II/2018). In diese angenommene Fassung wanderte auch ein Anliegen aus Friedrichshain-Kreuzberg, das eigenständig für erledigt erklärt wurde: fahrscheinloser Nahverkehr für wohnungs- und obdachlose Menschen, damit deren Nutzung des ÖPNV nicht länger als Straftat kriminalisiert werde (186/II/2018). Die Fassung der Antragskommission hielt fest, dass bei der laufenden Überarbeitung der Tarifstruktur „eine Lösung gefunden werden" müsse, „die verhindert, dass Obdachlose kriminalisiert werden". Der Bogen von der Grundsicherung zur Mobilität war damit ausdrücklich gespannt. Dass Kinderarmut auf derselben Linie liegt, hatte der Landesverband bereits im Juni bekräftigt, als er den „Fahrplan gegen Kinderarmut" aus dem Vorjahr erneut aufrief und annahm (46/II/2017).

Seitenblick Brandenburg: der alterssichere Lohn

In Brandenburg drehte sich der sozialpolitische Herbstparteitag um Löhne und Rente. Die AfA und Potsdam-Mittelmark kritisierten, der Mindestlohn sei drei Jahre nach seiner Einführung „nicht nur zu niedrig, um Armut im Alter zu verhindern", sondern werde über Schlupflöcher umgangen; der Antrag wurde angenommen (04/II/2018). Der Ortsverein Temnitz wurde konkreter und forderte einen „alterssicheren" Mindestlohn von „mindestens 12,63 Euro pro Stunde", scheiterte damit aber und wurde für erledigt erklärt (11/II/2018). Angenommen wurde stattdessen die Forderung aus Dahme-Spreewald, Vollzeit-Schichtarbeit bei der Regelaltersgrenze anzurechnen (09/II/2018). Ein Vorschlag aus Ostprignitz-Ruppin, die Rente über einen zusätzlichen Arbeitgeberbeitrag von fünf Prozent zu finanzieren, wurde überwiesen (12/II/2018). Brandenburgs Beschlusslage zielt damit weniger auf das System als solches als auf den einen Satz, den ein Lohn erreichen muss, um im Alter zu tragen.

Seitenblick Rheinland-Pfalz: die Arbeitsgemeinschaften melden sich

Rheinland-Pfalz tagte am 24. November, und auffällig oft trugen die Anträge das Kürzel einer Arbeitsgemeinschaft. Die AsF verlangte die Sozialversicherungspflicht von Minijobs und wurde überwiesen (2018/A/01), die AfA schärfte in einem längeren Grundsatzantrag das soziale Profil (2018/A/10). Der Ortsverein Römerberg wollte die Waisenrente analog zum Kindergeld auch in Übergangszeiten zwischen zwei Ausbildungen weiterzahlen und setzte sich in geänderter Fassung durch (2018/A/13). Und die AG 60plus rückte das Alter in den Mittelpunkt: die landesweite Sicherung der Essensversorgung im ländlichen Raum, geändert angenommen (2018/GS/10). Wo Berlin über die Abschaffung eines Systems stritt, buchstabierte Rheinland-Pfalz die Lücken aus, die es hinterlässt.

Ausblick

Zwei der wichtigsten Berliner Beschlüsse, die Überwindung von Hartz IV und die Abschaffung der Sanktionen, liegen nun beim Bundesparteitag 2019. Ob die Partei dort die Abrechnung mit der Agenda 2010 wagt oder beim solidarischen Grundeinkommen als Einzelmaßnahme stehen bleibt, wird das Archiv im kommenden Jahr nachlesen können.


Dieser Beitrag wurde rückblickend auf Basis des Antragsarchivs verfasst.