Wenn ein einzelnes Unternehmen 2025 in den Antragsbüchern gleich mehrerer SPD-Landesverbände auftaucht, dann Palantir Technologies. Die kalifornische Analysesoftware wurde zum Symbol einer Debatte, die weit über Datenschutz hinausging: Wie viel private Infrastruktur verträgt der Sicherheitsstaat, und wer kontrolliert sie? Zusammen mit der Frage nach einem AfD-Verbot und dem Dauerstreit um die Polizeikosten prägte diese Linie das sicherheitspolitische Antragsjahr. Berlin, Brandenburg, Hamburg, Bremen, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz haben dazu beschlossen, in sehr unterschiedlicher Dichte.
Berlin: die Software, die niemand will
Das dichteste Bild liefert Berlin. Auf dem Landesparteitag am 15. November nahm der Landesverband den Antrag „Keine Überwachung durch Palantir" aus Mitte im Konsens an und überwies ihn zusätzlich an den Bundesparteitag (139/II/2025). Der Beschluss lehnt Palantir-Software bei Sicherheits- und Polizeibehörden „in Berlin, auf Bundesebene sowie in allen anderen Bundesländern" ab und verlangt, dass „sicherheitsrelevante IT-Infrastruktur in öffentlicher Hand oder bei vertrauenswürdigen, europäischen Anbietern" liegen müsse. Statt intransparenter Anbieter sollen die Behörden in „staatlich kontrollierter und quelloffener IT-Lösungen" investieren.
Dieselbe Stoßrichtung, weg von privaten Akteuren im Sicherheitskern, trägt ein Antrag aus Steglitz-Zehlendorf. „Kritische Staatsaufgaben sichern" fordert, dass Sicherheitsaufgaben in besonders empfindlichen Bereichen „nicht mehr an private Sicherheitsanbieter ausgelagert" werden, von Waffendepots der Bundeswehr über Gerichte bis zur IT (121/II/2025, im November angenommen und an den Bundesparteitag überwiesen). Der Verstaatlichungsreflex zieht sich also von der Software bis zum Wachpersonal.
Konfliktreicher war das Kostenthema. Gleich vier Anträge auf dem Mai-Parteitag zielten darauf, „Großveranstalter*innen an Polizeikosten" zu beteiligen. Der Juso-Antrag berief sich ausdrücklich auf das Bremer Vorbild und darauf, dass „der Erhebung einer solchen Gebühr kein verfassungsrechtlicher Einwand mehr entgegen" stehe (231/I/2025). Die Antragskommission bündelte die Parallelanträge und ließ sie in einer eigenen Fassung aufgehen: Angenommen wurde der Lichtenberger Antrag (230/I/2025, Annahme mit Änderungen), der die Innensenatorin auffordert, in der Innenministerkonferenz eine bundeseinheitliche Musterregelung anzustoßen, mit einer Deckelung der Gebühr auf zehn Prozent der Veranstaltungseinnahmen. Die drei wortverwandten Anträge, darunter 231/I/2025, galten damit als erledigt.
Deutlich kürzer, aber symbolisch aufgeladen, war die Verbotsfrage. Der Antrag „Keine Koalition ohne AfD-Verbotsverfahren" aus Steglitz-Zehlendorf verlangte, ein Verbotsverfahren vor Abschluss eines Koalitionsvertrags durchzusetzen (67/I/2025). Auf dem Mai-Parteitag wurde er für erledigt erklärt: Der Zug der Koalitionsbildung war zu diesem Zeitpunkt bereits abgefahren.
Seitenblick Brandenburg: Polizeigesetz gegen Verfassungsschutz
Brandenburg diskutierte innere Sicherheit 2025 entlang zweier Achsen. Der Arbeitskreis der Sozialdemokrat*innen in der Polizei verlangte ein „modernes Polizeigesetz", das die Eingriffsbefugnisse an den Bund-Länder-Koalitionsvertrag anpasst, „ohne dabei die Grundrechte der Bürger*innen unverhältnismäßig einzuschränken" (32/I/2025, überwiesen). Auf der anderen Seite stand die Institutionenfrage: Angenommen mit Änderungen wurde ein Antrag aus Teltow-Fläming, der den Verfassungsschutz als bloße Abteilung des Innenministeriums für zu schwach hält und auf die Einstufung der AfD als gesichert rechtsextrem sowie auf hybride Bedrohungen Russlands verweist (43/I/2025). Modernere Polizei einerseits, robusterer Verfassungsschutz andererseits: Brandenburg verhandelte beide Seiten der wehrhaften Demokratie zugleich.
Seitenblick Hamburg: Palantir und die Parks
In Hamburg griffen die Jusos die Palantir-Linie unabhängig auf. „You shall not pass!" fordert, „jedwede Software der Firma Palantir Technologies kategorisch" aus der Sicherheitsinfrastruktur von Stadt, Bund und EU auszuschließen und private Überwachungssoftware durch staatseigene Lösungen zu ersetzen (2025/II/Innen/11, angenommen). Der Antrag benennt ausdrücklich, dass ein bundesweiter Einsatz auf die Mitwirkung der SPD-Innenminister*innen angewiesen sei. Daneben stand ein bodenständigeres Sicherheitsthema: „Angstfrei durch Hamburgs Parks" verlangt bessere Beleuchtung auf Hauptwegen und die „konsequente Anwendung feministischer Stadtplanung" zum Schutz von FINTA-Personen (2025/II/Innen/7, angenommen). Sicherheit als Grundrechtsfrage und Sicherheit als Alltagsgefühl liegen hier dicht nebeneinander.
Seitenblick Bremen und Nordrhein-Westfalen
Bremen lieferte 2025 die Blaupause, auf die sich Berlin berief. Der Landesvorstand brachte mit „Sozialdemokratische Innenpolitik für Bremen und Bremerhaven" ein Bekenntnis zu „mehr Personal, bessere Ausstattung und weiterreichende Befugnisse" ein (A03, angenommen). Zur Verbotsdebatte trug Bremen zwei angenommene Anträge bei: die Aufforderung zu einem Parteiverbotsverfahren gegen die AfD (A06) und die Forderung, keine „verfassungsfeindlichen AfD-Mitglieder in den öffentlichen Dienst" einzustellen (A07). In Nordrhein-Westfalen ging es konkreter zu: Der Landesparteitag verlangte eine „Reform der Bodycam-Pflicht", nach der Bodycams bei drohender Gefahr für Leib und Leben sowie auf Verlangen von Betroffenen einzuschalten seien (58, Annahme in der Fassung der Antragskommission).
Seitenblick Rheinland-Pfalz
Auch Rheinland-Pfalz reihte sich in die Palantir-Front ein. Der ordentliche Landesparteitag am 23. August nahm einen Antrag der AGS in geänderter Fassung an, der Beschaffung, Test und Einsatz von Palantir-Software durch Landesbehörden ausschließt und bereits beschaffte Produkte stilllegen will (2025/KL/3, geändert angenommen). Damit stimmen Berlin, Hamburg und Rheinland-Pfalz in der Sache überein, auch wenn jeder Verband seinen eigenen Wortlaut wählte.
Ausblick
Drei Linien laufen ins nächste Jahr weiter: die Palantir-Absage, die Berlin und Hamburg an den Bundesparteitag adressiert haben, die Verbotsdebatte, die überall angestoßen und nirgends abgeschlossen ist, und die Kostenfrage, die Berlin bewusst auf die Innenministerkonferenz verschoben hat. Ob aus der Berliner Musterregelung ein bundeseinheitliches Gebührenrecht wird, wird das Archiv im kommenden Jahr nachlesen können.
Dieser Beitrag wurde rückblickend auf Basis des Antragsarchivs verfasst.
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