Kaum ein netzpolitisches Thema hat die SPD so lange und so gleichförmig beschäftigt wie die anlasslose Vorratsdatenspeicherung. Die Jusos haben dafür in diesem Herbst ein Bild gefunden: ein Zombie, der immer wieder aufs Neue in der Politik auftaucht (Berlin, 158/II/2024). Das Antragsarchiv gibt ihnen recht. Wer die Landesverbände quer liest, findet über fünfzehn Jahre hinweg dieselbe Grundfigur: Die Basis lehnt ab, wieder und wieder, während auf Bundes- und EU-Ebene stets neue Anläufe unternommen werden. Ein Panorama, Stand Ende 2024.
Schleswig-Holstein 2009: der früheste Beschluss im Archiv
Den ältesten belastbaren Beschluss liefert der Norden. Die Jusos Schleswig-Holstein brachten 2009 den Antrag „Schluss mit der Vorratsdatenspeicherung" durch (IR1, 2009, angenommen). Der Text buchstabiert die damals frische Umsetzung der EU-Richtlinie aus, Telefondaten, Funkzellen, IP-Adressen, und setzt den Finger auf das Grundproblem: Gespeichert wird verdachtsunabhängig, erfasst wird jeder, der telekommuniziert. Im selben Jahr mahnte der Kreisverband Herzogtum Lauenburg eine Grundsatzdebatte an: Entscheidungen wie BKA-Gesetz und Vorratsdatenspeicherung seien „an der Basis vorbei entschieden" worden, das sei einer Partei wie der SPD unwürdig (I3, 2009, überwiesen).
Mecklenburg-Vorpommern 2013: Auftrag an die eigenen Abgeordneten
Vier Jahre später, nach dem Karlsruher Urteil und vor der Bundestagswahl, beschloss der Landesparteitag in Mecklenburg-Vorpommern auf Antrag des Kreisverbands Rostock: Der Landesverband lehnt eine verdachtsunabhängige Vorratsdatenspeicherung „in jeglicher Form" ab (In/8, 2013, angenommen). Bemerkenswert ist der Adressat: Die eigenen Bundestagskandidaten werden verpflichtet, im Parlament gegen entsprechende Gesetzentwürfe zu stimmen, und auf EU-Ebene soll die Richtlinie 2006/24/EG so geändert werden, dass eine Nicht-Einführung sanktionsfrei möglich ist.
Berlin: ein Jahrzehnt Kontinuität, ein Kürzel als Referenz
Nirgends ist der Faden dichter als in Berlin. Das Forum Netzpolitik setzte 2014 den Grundsatzbeschluss: „Wir lehnen die Wiedereinführung einer anlasslosen Vorratsdatenspeicherung ab" (139/I/2014, angenommen). Statt Überwachungsinfrastruktur sollen die Strafverfolgungsbehörden ausreichend Budget, Personal und Know-how bekommen. Als die Große Koalition 2015 die Wiedereinführung betrieb, antwortete die Berliner Basis mit einer ganzen Antragswelle: Sieben Anträge aus fünf Kreisen und von den Jusos gingen beim Landesparteitag im Juni 2015 ein (178/I/2015 bis 184/I/2015, für erledigt erklärt, da inhaltlich deckungsgleich). Der Tenor reichte von der lapidaren Einzeiler-Ablehnung aus Charlottenburg-Wilmersdorf (181/I/2015) bis zur Verfahrenskritik aus Mitte: kein VDS-Gesetz ohne mitgliederoffene Debatte und Bundesparteitagsbeschluss (183/I/2015).
Die Linie hielt auch unter Druck. Nach dem Anschlag von Halle, als die Union die Vorratsdatenspeicherung erneut ins Spiel brachte, beschloss der Parteitag eine „zielgerichtete Sicherheitspolitik", die Diskussionen über die europarechtswidrige VDS ausdrücklich ausschließt und stattdessen bessere Behördenausstattung gegen Rechtsextremismus fordert (407/II/2019, angenommen mit Änderungen).
In diesem Jahr wurde der Faden gleich doppelt fortgeschrieben. Der Parteitag vom 23. November beschloss, die Vorratsdatenspeicherung „endlich [zu] begraben": Ablehnung des Speicherprinzips, Streichung der Speicherpflichten aus dem Telekommunikationsgesetz, Gewährleistung anonymer und verschlüsselter Kommunikation (157/II/2024, angenommen; der gleichnamige Juso-Antrag 158/II/2024 wurde dadurch erledigt). Die Jusos warnen darin auch vor dem als Kompromiss gehandelten Quick Freeze. Und bereits im Mai stellte sich der Landesverband gegen die EU-Chatkontrolle, in deren Begründung die Massenüberwachung der Snowden-Jahre ausdrücklich als warnendes Beispiel dient (180/I/2024, angenommen mit Änderungen). Zehn Jahre nach 139/I/2014 steht Berlin damit exakt dort, wo es 2014 stand, nur mit konkreteren Forderungen.
Bayern: die Jusos tragen das Thema
Auch im Süden taucht das Thema auf, wenn auch schmaler. Die Jusos Bayern verlangten 2019 in ihrem sicherheitspolitischen Leitantrag die Abschaffung der Vorratsdatenspeicherung: Die anlasslose Speicherung sei mit den Mindeststandards einer bürgerlichen Demokratie nicht vereinbar, ein Sicherheitsgewinn nie belegt worden (I5, Landesparteitag 2019, für erledigt erklärt). Vorläufer mit derselben Stoßrichtung liefen 2018 als Überweisungen (RAG14, RAG15, Landesparteitag 2018).
Und der Rest der Republik?
Hier wird das Panorama ehrlich gesagt dünn, und das ist selbst ein Befund: Im Antragsarchiv findet sich weder für Brandenburg noch für Hamburg ein einziger Antrag zur Vorratsdatenspeicherung, obwohl beide Landesverbände für die fraglichen Jahre lückenlos dokumentiert sind. Die VDS ist in der SPD offenbar kein Flächenthema, sondern wird von wenigen Trägern bewegt: den Jusos, den netzpolitischen Foren und einzelnen Kreisverbänden. Deren Beschlusslage allerdings ist so eindeutig und so stabil, wie es im Antragswesen nur selten vorkommt: fünfzehn Jahre, vier Landesverbände, keine einzige Gegenstimme im Archiv. Der Zombie mag wiederkommen. Die Antwort der Basis steht.
Dieser Beitrag wurde rückblickend auf Basis des Antragsarchivs verfasst.
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