Die SPD Mecklenburg-Vorpommern hat 2018 ihren Landesparteitag abgehalten, den ersten größeren Aufschlag der Partei nach dem für die Bundes-SPD enttäuschenden Bundestagswahljahr 2017. Die Partei tagt als Regierungspartei: Sie führt das Land unter Ministerpräsidentin Manuela Schwesig in einer Koalition mit der CDU, und mehrere Anträge adressieren ausdrücklich „die Landesregierung" oder den „Koalitionspartner" (D2, Kü 4). 35 Anträge lagen vor. Ihr auffälligstes Merkmal: An der zentralen Stelle, der Digitalisierung, beschließt der Parteitag keinen fertigen Kurs, sondern einen Prozess.

Zahlen

Von den 35 Anträgen tragen 21 einen Annahme-Status, davon acht in geänderter Fassung oder in der Fassung der Antragskommission (AK), also des Gremiums, das dem Parteitag Beschlussempfehlungen vorlegt. Fünf Anträge wurden überwiesen, das heißt an Landesvorstand, Lenkungsgruppe, Projektgruppe oder den AK Stadtentwicklung zur weiteren Beratung weitergereicht. Fünf tragen nur einen reinen Antrags-Status ohne protokolliertes Ergebnis, drei sind ohne Status, und einer gilt als implizit beschlossen. Die Antragsteller reichen von Ortsvereinen über die Arbeitsgemeinschaften (Jusos, AfB, AGS, AfA, AG 60 plus, SGK) bis zum Kreisverband Vorpommern-Greifswald und dem Landesverband selbst.

Digitalisierung: ein Leitantrag, der die Antworten verschiebt

Der mit Abstand größte Block hängt an einem Digitalisierungs-Leitantrag, an den ein ganzer Schwarm Änderungsanträge angedockt ist (Ä2 bis Ä17). Der entscheidende Beschluss steckt in Ä15: Der Landesvorstand setzt eine Projektgruppe unter Leitung von Christian Pegel ein, die bis zum 31.12.2019 unter Beteiligung aller Arbeitsgemeinschaften und Ortsvereine Handlungsempfehlungen erarbeitet und dem nächsten Landesparteitag zur Beschlussfassung vorlegt. Der Parteitag beschließt also einen Fahrplan, keine Endpositionen.

Das setzt sich in den angenommenen Änderungsanträgen fort, die dem Leitantrag reihenweise Leitfragen hinzufügen, statt Festlegungen zu treffen. Ä10 handelt von der „Bildung der Zukunft", Ä11 will Arbeitsmarktregulierung gegen „volkswirtschaftliche Verwerfungen", Ä12 fordert eine neue solidarische und sanktionsfreie Mindestsicherung, Ä13 nimmt die Einkommens- und Steuerstrukturen in den Blick, damit der technische Fortschritt gesamtgesellschaftlich nutzt, und Ä14 verlangt eine humane Flexibilisierung der Arbeit. Die eigentlichen Antworten auf all das soll erst die Projektgruppe liefern.

Wo der Block konkret wird, wird er es beim Netz und bei der Schule: Ä4 und Ä5 benennen Hasskriminalität im Netz als strafbar, Ä16 fordert einen IT-Beauftragten je Schule samt Abminderungsstunden und den Digitalpakt, Ä17 nimmt Schulausstattung und Internetanbindung auf. Dazu kommen die Beteiligung junger Menschen und Demokratiepädagogik (Ä2), digitale Arbeitsplätze und Home-Office gegen Arbeitslosigkeit (Ä3), Künstliche Intelligenz und Deep Learning als Paradigmenwechsel (Ä7) und die Forderung nach klaren Werten und nachvollziehbaren Algorithmen bei KI (Ä8). Getragen wird das vor allem von den Jusos, der AfB und dem OV Parchim.

Plattformökonomie zieht ins Antragsbuch ein

Erstmals taucht die Plattformwirtschaft als eigenes Regulierungsfeld auf. D2 (AGS) benennt Uber, AirBnB und die „share economy" als Verdrängung klassischer Beschäftigung und fordert die Landesregierung auf, sich aktiver mit Plattformen und Soloselbständigen auseinanderzusetzen. D3 zielt auf den Bund und verlangt eine gesetzliche Regelung zur nachrangigen Steuerhaftung von Vertriebsplattformen wie Amazon und Alibaba. Der eng verwandte Kü 51, der Plattformen als einseitige Marktregelsetzer beschreibt, wurde nicht entschieden, sondern in die Digitalisierungs-Projektgruppe überwiesen: auch hier die Verlagerung ins Verfahren.

Löhne und Ausbildung: einmal überwiesen, einmal beschlossen

Beim Geld liegen die beiden schärfsten Anträge dicht beieinander und enden doch unterschiedlich. S3-Ä1 (Jusos und AfA) fordert einen Mindestlohn von mindestens 12 Euro, eine Beweislastumkehr zulasten der Arbeitgeber, die Abschaffung aller Ausnahmen und eine rein wissenschaftlich besetzte Mindestlohnkommission, mit Verweis auf Olaf Scholz und die Hamburger Bürgerschaft. Der Parteitag nimmt das nicht direkt an, sondern überweist es an den Landesvorstand mit dem Auftrag, einen öffentlichen Diskussionsprozess zu organisieren.

Konkreter wird es bei der Ausbildungsvergütung. Kü 4 und Kü 5 (Landesverband) münden laut AK-Empfehlung in einen ausformulierten Beschluss zur Mindestauszubildendenvergütung in Bund und Land: Bekenntnis zu einer MiAV bei 80 Prozent der durchschnittlichen tariflichen Ausbildungsvergütung, Verankerung im Berufsbildungsgesetz und Ausweitung auf schulische Ausbildungen wie die Pflege, dazu ein Landes-Prüfauftrag für ein Vergabegesetz gegenüber dem Koalitionspartner.

Kommunales, Vorpommern und Wohnen

Der kommunale Block dreht sich um Geld und Struktur. K2neu (KV Vorpommern-Greifswald) und der ausformulierte AK-Beschluss binden die Partei auf eine Weiterentwicklung der Konsolidierungsvereinbarungen ab 2019: Mehreinnahmen sollen investiv wirken statt nur die Schulden zu tilgen, Kreditaufnahmen für Investitionen in Schulen, Kitas und Sport sollen möglich werden, eine Altschuldenregelung wird verlangt. K1-Ä (SGK) rahmt die Kommunen als „Wiege der Demokratie", Kü 71 überweist Kommunalisierungs- und Strukturpolitik teils an die Lenkungsgruppe, teils an die Landtagsfraktion. Bemerkenswert ist der offene Ost-West-Bezug: K2neu benennt Vorpommern als benachteiligten Landesteil und verweist auf Vorpommern-Staatssekretär und Vorpommernfonds.

Beim Wohnen bleibt es bei zwei überwiesenen Vorstößen. S5-Ä (OV Schwerin-Südstadt) will die Landesrichtlinie sozialer Wohnungsbau bis Ende 2018 weiterentwickeln, unter anderem für soziale Durchmischung und mit an die Baupreise angepassten Kaltmieten-Höchstgrenzen. Kü 68 ergänzt geförderte studentische Wohnheimplätze auf Höhe der BAföG-Pauschale. Beides geht an den AK Stadtentwicklung und Wohnraumförderung.

Erneuerung nach der Wahlniederlage

Der innerparteiliche Strang macht die Stimmung explizit. O5 spricht davon, das Wahlergebnis stecke „noch vielen Mitgliedern in den Knochen", und will das Hamburger Grundsatzprogramm von 2007 reformieren. Die AK dämpft das zu einem „im laufenden Erneuerungsprozess mitdenken". Dazu kommen die interne Ausschreibung hauptamtlicher Stellen (O6, an den Landesvorstand), die systematischere Nutzung der AG-Expertise durch die Landesregierung (O7), das Gendersternchen in der Satzung (O8, an den Landesvorstand zur Satzungsüberarbeitung) und, von der AG 60 plus, die digitale Vernetzung und Medienkompetenz auch der „offline"-Mitglieder (O4).

Was bleibt offen

Fast alles Grundsätzliche. Die eigentliche Beschlusslage zur Digitalisierung entsteht erst 2019, wenn die Pegel-Projektgruppe liefert (Ä15). Mindestlohn (S3-Ä1), Plattformregulierung (Kü 51), sozialer Wohnungsbau (S5-Ä, Kü 68) und die Strukturpolitik für Vorpommern (Kü 71) hängen in Gremien und Fraktion. Auffällig viele der angenommenen Digitalisierungsanträge fügen dem Leitantrag Fragen hinzu, die ein anderes Gremium später beantworten soll. Das ist zugleich Methode und Konfliktvermeidung: Wo die Jusos treiben, entschärft die Antragskommission per Überweisung, und die Regierungspartei fordert Bewegung von der eigenen Regierung ein, ohne sich selbst festzulegen. Ob aus dem Fahrplan Beschlusslage wird, muss man beim nächsten Parteitag nachhalten.


Dieser Beitrag wurde rückblickend auf Basis des Antragsarchivs verfasst.