Am 5. Dezember hat die Berliner SPD ihren dritten Landesparteitag des Jahres abgehalten, den ersten nach der Abgeordnetenhauswahl vom September und mitten im Abschluss der rot-rot-grünen Koalitionsbildung. Wer im Antragsbuch nach neuen Beschlüssen sucht, findet vor allem eines: einen Parteitag, der seine Forderungen nicht beschlossen, sondern in den Koalitionsvertrag entladen hat.
Die Zahlen
Von den 39 Anträgen, die dem Archiv zu diesem Parteitag vorliegen, wurden 12 angenommen, davon 5 in der Fassung der Antragskommission oder mit Änderungen. 22 wurden für erledigt erklärt, davon allein 17 mit der Begründung „Erledigt durch Koalitionsvertrag". 4 gingen per Überweisung oder Rücküberweisung weiter, einer (24/III/2016, Wechselmodell im Unterhaltsrecht) blieb ohne Abstimmung. Die Antragskommission ist das Gremium, das dem Parteitag zu jedem Antrag eine Empfehlung vorlegt; Überweisung heißt: Ein anderes Gremium soll weiter beraten statt des Parteitags.
Das große Entladen
Der Leitantrag 01/III/2016 hatte Bedingungen an den Koalitionsvertrag formuliert: Schulsanierung, Lehrkräftegewinnung, bezahlbarer Wohnraum, Verwaltungsreform, Barrierefreiheit im ÖPNV. Er wurde durch eben diesen Koalitionsvertrag für erledigt erklärt, zusammen mit einem breiten Querschnitt des Antragsbuchs: Wohnungstausch bei Bestandsmiete (09/III/2016), Vorrang für Gemeinschaftsschulen bei Neugründungen (11/III/2016), bessere Lehrkräftebezahlung und Klassengrößen von maximal 25 (14/III/2016), das Azubi-Ticket zum Semesterticketpreis (49/III/2016), die Blaue Plakette (52/III/2016), eine Wohnungslosenstatistik (56/III/2016), das Wahlrecht für Berlinerinnen und Berliner ohne EU-Pass (60/III/2016, 61/III/2016) und gleich zweimal die Breitband-Leerrohrpflicht (45/III/2016 und dessen Kurzfassung 78/III/2016). Ob jede dieser Forderungen tatsächlich im Wortlaut des Koalitionsvertrags steht, sagt der Erledigt-Vermerk nicht. Auch die beiden CETA-Anträge (21/III/2016, 22/III/2016) liefen so aus; nur die geforderte Mitgliederbefragung vor einer CETA-Zustimmung (23/III/2016) wurde an die Antragsteller rücküberwiesen. Die Partei legt sich damit auf das Landesvotum im Bundesrat fest, nicht auf ein innerparteiliches Verfahren.
Erste Antworten auf die AfD
Es war der erste Parteitag nach dem Einzug der AfD ins Abgeordnetenhaus, und hier wurde tatsächlich Beschlusslage geschaffen. Antrag 66/III/2016 („Wir lassen uns nicht spalten") wurde angenommen, ausdrücklich ohne Konsens: ein 11-Punkte-Programm mit Stärkung der Zivilgesellschaft, einem Staatsziel „Vielfalt, Teilhabe und Integration" im Grundgesetz, einem Einwanderungsgesetz, einem „wirkungsvollen Landesantidiskriminierungsgesetz" und dem Ende der Notunterkünfte. Bemerkenswert ist, was im Beschluss fehlt: Punktesystem und Kontingente, die der Ursprungstext für das Einwanderungsgesetz vorsah, wurden gestrichen. Eine bezirksübergreifende AfD-Strategie (63/III/2016) ging als Arbeitsauftrag an den Landesvorstand.
Bundeswehr, Autobahnen, Rente
Beim Bundeswehreinsatz im Innern bekräftigte der Parteitag mit 38/III/2016 das Nein des Hamburger Programms und lehnte das Weißbuch 2016 ab; statt Soldaten im Inland fordert der Beschluss eine bessere Ausstattung der Polizei. Die Antragskommission strich allerdings den Satz zur Ablehnung der Rekrutierung von EU-Bürgern. Die Juso-Langfassung (39/III/2016) und 75/III/2016 waren damit erledigt.
Bei der geplanten Bundesfernstraßengesellschaft entschied sich der Parteitag mit 53/III/2016 für konditionierte Zustimmung statt Fundamentalopposition: Ja nur mit Privatisierungsverbot im Grundgesetz, PPP-Verbot, Personalübernahme und ASFINAG-Modell. Der weitergehende Initiativantrag der AfA (Ini01/III/2016), der die Grundgesetzänderung komplett ablehnen wollte, ging darin auf.
In der Rentenpolitik schreibt 55/III/2016 die Linie des Landesparteitags II/2012 fort: Erwerbstätigenversicherung, Mindestrente ohne Bedürftigkeitsprüfung, Rentenniveau von mindestens 50 Prozent, auslaufende Riester-Förderung, obligatorische Betriebsrente. Kurios am Archivbefund: Die Beschlusstabelle sagt Annahme, die Empfehlung der Antragskommission lautete auf Überweisung an die Landesvorstandsklausur.
Konfliktlinie Ämtertrennung
Nur zwei Entscheidungen fielen ohne Konsens: das AfD-Paket (66/III/2016) und die Ämtertrennung (82/III/2016). Der Antrag verlangte, dass sozialdemokratische Senatsmitglieder ihr Abgeordnetenhausmandat „unverzüglich nach Antritt ihres Amtes" niederlegen. Die Antragskommission formte daraus einen deutlich weicheren Auftrag an die Fraktion, eine Verfassungsänderung nach Hamburger Vorbild „anzustreben". Angenommen wurde die weiche Fassung. Das Muster zieht sich durch den Parteitag: Auch beim Bundesteilhabegesetz (36/III/2016) wurde aus „nur zustimmen wenn" ein „darauf hinwirken", und beim Bildungspaket (125/I/2015, ein weiterbehandelter Antrag von 2015) strich die Antragskommission die Aufforderung an den Senat zur Kofinanzierung.
Was bleibt offen
Angenommen wurden daneben ein innerparteilicher Inklusionsplan „SPD Berlin inklusiv 2017-2023" (34/III/2016), der Modellversuch „Modellkommune Pflege" in den Bezirken (32/III/2016), der IVF-Zuschuss auch für unverheiratete Paare (33/III/2016) und das Verbot, Weihnachtsgeld und Prämien auf den Mindestlohn anzurechnen (05/III/2016). Der Mietrechtsantrag zur Modernisierungsumlage (07/III/2016) wurde mit der Bitte um Aktualisierung rücküberwiesen, der Protest gegen Formel-E-Rennen auf der Karl-Marx-Allee (46/III/2016) an den Landesvorstand geschoben. Vieles lief über die Konsensliste 83/III/2016 en bloc; welche Anträge genau, weist das Archiv nicht einzeln aus. Und ob der Koalitionsvertrag hält, was 17 Erledigt-Vermerke versprechen, wird sich erst in der Regierungspraxis zeigen.
Dieser Beitrag wurde rückblickend auf Basis des Antragsarchivs verfasst.
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