Der erste ordentliche Landesparteitag der Berliner SPD seit dem Wechsel in die Koalition mit der CDU hat am Samstag ein doppeltes Signal gesetzt: nach innen ein verschärftes Klimaziel, nach außen eine bemerkenswert deutliche Kampfansage an die Asylpolitik der eigenen Bundesregierung. Dazwischen lag das übliche Pensum eines Berliner Parteitags, in diesem Antragsblock 118 Anträge, von der Vergesellschaftungsfrage bis zur Wickeltischpflicht (49/II/2023).

Die Zahlen

38 Anträge wurden angenommen, 35 mit Änderungen. 29 wurden für erledigt erklärt, meist weil ein Leitantrag oder ältere Beschlusslage ihr Anliegen übernahm. 11 gingen per Überweisung an andere Gremien, also zur weiteren Behandlung statt zur Entscheidung. Nur ein einziger Antrag wurde abgelehnt (130/II/2023), zwei wurden zurückgezogen (05/II/2023, 115/II/2023), beide nachdem die Antragskommission, das Gremium, das dem Parteitag zu jedem Antrag eine Empfehlung vorlegt, jeweils Ablehnung empfohlen hatte.

Klima: das Zieljahr rückt vor

Der beschlossene Klima-Leitantrag (02/II/2023) legt Berlin auf Klimaneutralität „vor 2040" fest, wo die Ursprungsfassung (01/II/2023) noch „deutlich vor 2045" gesagt hatte. Dazu kommen ein Sondervermögen „Klimaschutz, Resilienz und Transformation" über zweimal fünf Milliarden Euro, der Landeserwerb des Fernwärmenetzes und die Mehrheitsübernahme der GASAG, ein 29-Euro-Ticket, Solarausbau und 500.000 Straßenbäume bis 2030. Bei der A100 bleibt die Linie gespalten: den 16. Bauabschnitt abschließen, den 17. streichen. Gleich sechs Einzelanträge, darunter die Forderung, 2040 verbindlich ins Energiewendegesetz zu schreiben (118/II/2023), gingen im Leitantrag auf. Ergänzend beschloss der Parteitag die Forderung nach Auszahlung des Klimagelds noch in dieser Legislatur (319/II/2023).

Beim Fernwärmenetz ist eine feine Abschwächung dokumentiert: Wollte die Ursprungsfassung den Rückkauf „gemeinsam mit starken industriellen Partnern", lässt der Beschluss eine Minderheitsbeteiligung nur noch „bei klaren Vorteilen" zu.

Migration: Frontstellung gegen das eigene Bundesinnenministerium

Der zweite Leitantrag des Tages galt der europäischen Asylreform. Der Beschluss (60/II/2023) akzeptiert die GEAS-Reform nur mit einem echten Solidaritätsmechanismus, wendet sich gegen die Fiktion der Nicht-Einreise und gegen Grenzverfahren ohne Einzelfallprüfung; fünf Einzelanträge gingen darin auf (59, 61, 62, 63, 65, alle II/2023). Schärfer noch ist 64/II/2023: Der angenommene Antrag der AG Migration und Vielfalt stellt sich frontal gegen das Rückführungs-Diskussionspapier aus dem SPD-geführten Bundesinnenministerium. Das Ministerium beuge sich „einer Verschiebung des politischen Diskursraums nach rechts", heißt es dort (Zitat leicht normalisiert); abgelehnt werden unter anderem das Durchsuchen aller Wohnungen einer Gemeinschaftsunterkunft und die Verlängerung des Ausreisegewahrsams von 10 auf 28 Tage. Der Antrag geht als Überweisung an den Bundesparteitag im Dezember, Ausgang offen.

Wohnen und Arbeit: die Kommission bremst und beschleunigt

Bei der Umsetzung des Vergesellschaftungs-Volksentscheids zeigt der Beschluss die Handschrift der Antragskommission. Der Antrag (29/II/2023) wollte „unabhängig vom Rahmengesetz" sofort einen Gesetzentwurf erarbeiten lassen; beschlossen wurde die Erarbeitung „in Verbindung mit dem geplanten Rahmengesetz". Auch die Entschädigung unter Verkehrswert wurde zum „nicht alleinigen Orientierungsrahmen" abgeschwächt. Es bleibt bei AöR, Transparenzregister und der Schwelle ab 3.000 Wohnungen.

In die Gegenrichtung arbeitete die Kommission beim Mindestlohn: Aus den beantragten 14 Euro (18/II/2023) machte sie 15, der Parteitag folgte. Ein Parallelantrag ersetzt die Euro-Forderung durch eine Reform der Mindestlohnkommission (19/II/2023), nachdem diese erstmals ohne Konsens entschieden hatte. Dazu kommen die 32-Stunden-Woche als Modellprojekt (16/II/2023, 17/II/2023) und der Ausschluss öffentlich-privater Partnerschaften (31/II/2023).

Konfliktlinien

Am Görlitzer Park wurde der Dissens zur Landespolitik sichtbar: Der Antrag (310/II/2023) forderte „keine Videoüberwachung" und „keine nächtliche Schließung"; der Beschluss erlaubt Video „höchstens an den Eingängen" und schließt nur die dauerhafte nächtliche Schließung aus. Beim Antrag zur geschlechtergerechten Verwaltungssprache (85/II/2023) strich die Kommission den im Antragstext ausdrücklich genannten Namen des Regierenden Bürgermeisters aus dem Beschluss. Und die große Friedensdebatte fand nicht statt: Sowohl der Grundsatztext zu einer „dritten Phase der Entspannungspolitik" (55/II/2023) als auch die geforderte Enquete-Kommission zur Russlandpolitik (58/II/2023) wurden ohne eigene Abstimmung für erledigt durch die Beschlusslage vom Mai erklärt (67/I/2023).

Auch die Parteireform nach der Wahlniederlage blieb auf dem Tisch: Der Beschluss „Luft zum Atmen" (08/II/2023) bekräftigt, dass der geschäftsführende Landesvorstand nicht mehrheitlich aus Regierungsmitgliedern bestehen soll; die sofortige Trennung von Amt und Mandat (09/II/2023) wurde dagegen für erledigt erklärt. Offen bleiben die überwiesenen Anträge, von den geschlechtsneutralen Toiletten in Parteiräumen (10/II/2023) bis zum Sonderfahrdienst (113/II/2023). Man wird davon wieder hören.


Dieser Beitrag wurde rückblickend auf Basis des Antragsarchivs verfasst.