Wer die Beschlusslage der SPD Schleswig-Holstein über mehrere Jahre liest, muss zuerst die Eigenart der Quelle verstehen. Das Beschluss-Wiki des Landesverbands archiviert nur angenommene und überwiesene Anträge. Ablehnungen und Rückzüge tauchen nicht auf. Ein Parteitag, der im Archiv aus lauter Annahmen besteht, war deshalb nicht zwingend harmonisch, sondern nur überliefert konfliktfrei. Diese Chronik der Jahrgänge 2018, 2019, 2020 und 2023 liest die Beschlüsse also gegen den Strich: Kontinuitäten sind belastbar, die Stille über Streit ist ein Artefakt. Und die einzige sichtbare Spur von Dissens ist, wo ein Antrag statt angenommen nur überwiesen wurde, also zur weiteren Beratung an ein Gremium weitergereicht statt entschieden.
Landespolitisch beschließt dieser Verband durchgehend aus der Opposition. Schon 2018 verzeichnet das Archiv die Jamaika-Koalition in Kiel, und die Anträge tragen entsprechend oft den Charakter von Aufträgen an die Landtags- oder Bundestagsfraktion, nicht von Regierungshandeln. Genau das macht die Beschlusslage interessant: Sie zeigt, was dieser Landesverband für richtig hält, ungebremst von Koalitionsdisziplin.
Europa als wiederkehrende Klammer
Zweimal in dieser Ära richtet sich der Landesverband programmatisch auf eine Europawahl aus. 2018 ist geradezu ein Europa-Parteitag: Neun von zwölf überlieferten Beschlüssen tragen ein EU-Kürzel, der Landesvorstand setzt mit EU1 (2018) einen Europa-Leitantrag, und der Blick ist bereits auf die Wahl 2019 gerichtet. Inhaltlich reicht das vom kommunalen Wahlrecht für dauerhaft hier lebende Nicht-EU-Bürgerinnen und -Bürger (EU3, 2018) über eine europäisierte, parlamentarisch kontrollierte Rüstungsexportkontrolle (EU4, 2018) bis zu einem EU-Finanzausgleich nach dem Vorbild des Länderfinanzausgleichs (EU12, 2018). Fünf Jahre später wiederholt sich die Figur vor der Europawahl 2024: Der Leitantrag EU01 (2023) "Damit es besser anders wird" warnt ausdrücklich vor einer "Machtverschiebung nach rechts", flankiert von der angenommenen Pinneberger Serie EU02, EU03 und EU04 (2023) zu Europabildung, EU-Schutz und kommunalen Initiativen. Dazwischen, im Wahljahr 2019 selbst, stehen EU1 (2019) "Für ein Europa des Fortschritts" und EU2 (2019) gegen die Wasserprivatisierung. Europa ist in diesem Verband kein Sonntagsthema, sondern ein Arbeitsfeld, das im Vierjahrestakt neu vermessen wird.
Arbeit: das eigentliche Rückgrat
Kein Themenfeld ist über die Jahre so dicht besetzt wie die Arbeitswelt. 2019 liefert die Landesvorstandsklausur eine Arbeitsrechts-Serie: BBiG-Reform mit Mindestausbildungsvergütung, "Finger weg vom Arbeitszeitgesetz" mit Übernahme der EuGH-Zeiterfassung, und das ersatzlose Verbot sachgrundloser Befristungen. 2020 folgt ein ganzer Schwerpunkt-Jahrgang zur Zukunft der Arbeit, mit Leitanträgen wie A1 (2020) "Wie wir in Zukunft arbeiten" und A18 (2020) "Arbeit im 21. Jahrhundert", dazu die Regulierung von Crowdwork (A21, 2020) und der Umbau der Arbeitslosen- zur Arbeitsversicherung mit garantiertem Recht auf Weiterbildung (A27, 2020).
An zwei Zahlen lässt sich der Kurs über die Zeit ablesen. Beim Mindestlohn fordert der Verband 2019 noch 12,63 Euro ("Unser Weg zu einer guten Rente", 2019), 2020 dann glatt 13 Euro, gekoppelt an ein gesetzliches Tariftreuerecht (A12, 2020). Beide Male liegt er damit über der jeweiligen Bundeslinie. Und die 2019er Mindesthonorar-Forderung für Solo-Selbstständige wird 2020 um Corona-Lehren erweitert: A16 (2020) ergänzt das Mindesthonorar um Krisenabsicherung und Insolvenzschutz. 2023 schließlich bündelt eine Pinneberger und AfA-getragene Serie die Umsetzung europäischer Vorgaben ins deutsche Recht: Arbeitszeiterfassung ab der ersten Stunde (I04, 2023), Mindestlohn-Richtlinie ins MiLoG (I05, 2023), das EuGH-Ruhezeiturteil ins ArbZG (I06, 2023) und ein Verbot von Subunternehmern bei Paketdiensten (I07, 2023). Die Linie ist konstant: gute Arbeit über Recht und Tarif, nicht über Appelle.
Sozialstaat, Rente, Steuern
2019 ist das Jahr der großen sozialpolitischen Setzungen. Der Landesvorstand legt mit Soz1 (2019) "Miteinander und Füreinander" einen Sozialstaats-Leitantrag vor, dessen Kerngedanke die Bringschuld des Staates ist: Rechte, denen niemand "hinterherlaufen" muss. Dazu kommt ein AfA-Steuerpaket (Soz 23, 2019) aus Erbschaftssteuer, wiedereingeführter Vermögenssteuer, Wertschöpfungsabgabe und Abschaffung des Ehegattensplittings, verbunden mit dem Auftrag, bei anderen Landesverbänden um Mehrheiten zu werben. Beides positioniert den Verband deutlich links der damaligen GroKo-Praxis.
Gleichstellung: von der Parität zur Istanbul-Konvention
Die Gleichstellungspolitik vertieft sich sichtbar. 2019 steht ein dreifach beschlossenes Paritäts-Cluster: paritätische Besetzung aller Parlamente (IR1, 2019), Wahlgesetzänderung auch für Direktwahlkreise (IR2, 2019) und ein Paritätsgesetzentwurf für den Landtag (IR3, 2019), dazu der 8. März als gesetzlicher Feiertag (IR4, 2019) und die ersatzlose Streichung des Paragrafen 219a StGB (IR5, 2019). 2020 kommen die Landesvorstands-Resolutionen zum Equal Pay Day und die Anerkennung von Femiziden als eigenständige Taten hinzu, in bewusster Abkehr von der Rahmung als "Familiendrama". 2023 verdichtet sich das zu einem ganzen Block: Umsetzung der Istanbul-Konvention entlang der GREVIO-Empfehlungen (Soz1, 2023), bedarfsgerechte Finanzierung der Frauenhäuser (Soz2, 2023), kostenlose Menstruationsartikel ab der Grundschule (Soz3, 2023) und Landesfinanzierung von Verhütungsmitteln (Soz4, 2023).
Klima, Energie, Küste
Auch die Klima- und Energiepolitik zieht sich durch. 2019 stehen EKM1 (2019) zur beschleunigten Energiewende und EKM3 (2019) zur Verkehrswende. 2020 verschiebt sich der Akzent zur Industriepolitik: Werften-Konversion und Ausbau der Wasserstoffstrategie (A36, 2020), Veredelung erneuerbarer Energien am Erzeugungsort (A26, 2020). 2023 wird es konkret und regional: Die Klima-Strategie T1 (2023) "Gerechte Transformation braucht einen starken Staat" beziffert sich in T2 (2023) auf ein Ausbauziel von 30 GW Netzanschluss bis 2030. Und der Dringlichkeitsantrag DR01 (2023) reagiert direkt auf die Ostsee-Sturmflut vom Oktober mit Soforthilfen und der Forderung nach einem Küstenschutzplan auch für Ostseeküste, Förden und Schlei.
Die Überweisung als einziges Streitsignal
Weil das Archiv keinen Streit überliefert, verrät nur die Überweisung, wo es haken könnte. Und sie trifft auffällig oft die weitreichendsten Forderungen. 2019 wird das AfA-nahe OV-Papier zur Vermögensgerechtigkeit (Soz 22, 2019) überwiesen, während das noch konkretere Steuerpaket Soz 23 angenommen wird: der Unterschied liegt eher am Einreichungsweg als am Inhalt. 2020 bleibt ausgerechnet die teuerste Verteilungsforderung des Jahres ohne Beschlusslage, die "deutliche Anhebung des Rentenniveaus" (A29, 2020) wird überwiesen. 2023 landen die ethisch aufgeladene Organspende-Widerspruchslösung (I03, 2023) und die arbeitgeberfinanzierten Pflichtschulungen (I01, 2023) in der Überweisung, während die konsensfähige EuGH-Umsetzungsserie durchgeht. Die Grenze verläuft dort, wo neue Pflichten oder harte Verteilungsfragen ins Spiel kommen.
Was bleibt
Ein Detail aus 2023 fasst die Haltung dieses Verbands: Mit A1 (2023) gibt sich der Landesverband selbst die Regel, grundsätzlich nur sozialversicherungspflichtig zu beschäftigen, ausdrücklich auch die Abgeordneten. Der Landesparteirat verschärfte den Antrag im März 2023 sogar noch, aus "grundsätzlich" wurde "ausschließlich" (P8, 2023). Ein seltener dokumentierter Fall, in dem die geänderte Fassung strenger ist als das Original. Über sechs Jahre zeigt das Antragsarchiv einen Landesverband, der aus der Opposition heraus konsequent links der Bundeslinie beschließt, sich an Europawahlen entlanghangelt und seine eigene Beschlusslage ernst genug nimmt, um sie zuerst auf sich selbst anzuwenden. Was aus den Überweisungen wird, verrät das Archiv nicht.
Dieser Beitrag wurde rückblickend auf Basis des Antragsarchivs verfasst.
Kommentare