Wer die Antragsbücher der SPD Schleswig-Holstein von 1986 bis 1996 nebeneinanderlegt, liest die Geschichte einer Partei, die in diesem Jahrzehnt zweimal die Seiten wechselt: 1988 von der Opposition in die Alleinregierung, 1996 aus der Selbstzerstörung der Schubladen-Affäre heraus in eine rot-grüne Koalition. Ein Vorbehalt vorweg, der für den ganzen Zeitraum gilt: Das Antragsarchiv überliefert nur angenommene und überwiesene Anträge, keine Ablehnungen und keine Rückzüge. Die Beschlusslage wirkt dadurch konsensualer, als der Landesverband gewesen sein dürfte. Ein Begriff fällt über das ganze Jahrzehnt immer wieder: Eine „Überweisung" heißt, dass der Parteitag nicht selbst entscheidet, sondern einen Antrag an Fraktion, Vorstand oder Ausschuss weiterleitet. Es ist kein inhaltlicher Beschluss. Schleswig-Holstein nutzt dieses Instrument durchgehend als Ventil für Konflikte, die es nicht per Abstimmung austragen will.

Das Rückgrat: Atomausstieg von der Opposition bis ins Ministeramt

Keine Linie durchzieht die zehn Jahre so stark wie die Energiepolitik. 1986, im Jahr von Tschernobyl, legt der Landesvorstand den Ausstiegs-Leitantrag vor: Ausstieg aus der Atomenergie, vollzogen „nach zwei Wahlperioden", auf Basis eines Gutachtens des Freiburger Öko-Instituts. Flankiert wird er von der Resolution „Brunsbüttel und Krümmel müssen vom Netz" (1986), die den Siedewasserreaktoren unter Berufung auf ein TÜV-Gutachten „keine Flucht- und Rettungschancen" attestiert, und von E1 (1986), das Sofortmaßnahmen ergänzt. Bemerkenswert ist der offene Konflikt mit der eigenen Bundespartei: I1 (1986) und I2 (1986) fordern den Parteivorstand auf, I2 ausdrücklich „zum wiederholten Male", Kernkraft-Werbeanzeigen aus der Mitgliederzeitschrift zu verbannen. Der Landesverband trägt diesen Dissens per Annahme aus, nicht per Überweisung.

Nach dem Machtwechsel schlägt der Ton vom Fordern ins Verteidigen um. D9 (1989) stellt sich hinter Energieminister Jansen, der die Stilllegung der Kernkraftwerke „auf allen erdenklichen Wegen" betreibt, und rechtfertigt die hohen Gerichtskosten als „Ergebnis eines verantwortlichen Handelns". Die Ausstiegslinie von 1986 wird so unter Regierungsbedingungen fortgeschrieben. Wie stark der Regierungsmodus die Beschlussschwelle hebt, zeigt A3 (1995): Der Energie-Leitantrag „Ökologische Modernisierung der Energieversorgung" wird trotz Landesvorstands-Urheberschaft nicht beschlossen, sondern überwiesen. Die programmatische Energielinie bleibt 1995 unterhalb der Beschlussschwelle.

Parallel läuft die Gentechnik-Debatte: Die Resolution Gentechnologie (1988) erklärt Gen- und Reproduktionstechniken zu Schlüsseltechniken, die „mehr als Atomtechnik" Gesellschaft verändern könnten, verlagert die Sachentscheidung aber auf einen außerordentlichen Landesparteitag. Der liefert 1989 den Grundsatzbeschluss Gentechnologie. 1993 halten E5 und E6 die kritische Linie gegen das Gentechnikgesetz und gegen gentechnisch veränderte Lebensmittel aufrecht.

Vom Antreiber zum Regierungsbegleiter

Mit der Alleinregierung Engholm ab 1988 kippt der Modus der Anträge. Adressat ist nicht mehr die CDU-Regierung, sondern die eigene. V1 (1988) lobt den Verzicht auf die Küstenautobahn A 22, IR 2 (1988) begrüßt die neue Asylpraxis, S1 (1988) verlangt eine Bundesratsinitiative gegen ungesicherte Beschäftigung. Auffällig ist der schonende Umgang mit dem Landeshaushalt: Anträge mit unmittelbaren Kostenfolgen (V1, D2, E1, E2, alle 1988) landen sämtlich in der Überweisung, beschlossen werden Resolutionen ohne direkte Belastung.

Zugleich reklamiert der Parteitag die Rolle des Antreibers. D3 (1989) hält der eigenen Regierung offen vor, die noch von der CDU eingeführten Lehrpläne gälten „immer noch", obwohl das Wahlprogramm ihre sofortige Aufhebung angekündigt habe, und wird angenommen. D7 (1989) treibt die Gesamtschul-Genehmigungen voran, D10 (1989) gibt der Parlaments- und Verfassungsreform Rückenwind, die in die neue Landesverfassung mündet.

Die schärfste Kehrtwende: die Direktwahl

Der klarste jahresübergreifende Bruch der Beschlusslage betrifft die Kommunalverfassung. 1993 lehnt der Landesverband die Direktwahl von Bürgermeistern und Landräten ab: K3 und K4 (1993) wollen die Wahl durch Gemeindevertretungen und Kreistage beibehalten, K3 rügt Innenminister Bull sogar namentlich, es zu „unterlassen, in der Öffentlichkeit gegen SPD-Beschlüsse ... Politik zu machen". Ein Jahr später ist die Position ins Gegenteil gedreht: K1 (1994) befürwortet die Direktwahl durch alle Wahlberechtigten ausdrücklich. Dass der Übergang gesteuert werden musste, belegt D3 (1994), der die Fraktion anweist, sich nicht festzulegen, „solange kein anderer Landesparteitagsbeschluß vorliegt". A2.1 (1995) bekräftigt die Wende schließlich. Der gerügte Innenminister hatte sich durchgesetzt.

Affäre, Aufklärung, Parteireform

1993 ist das Krisenjahr. Die Eckernförder Erklärung (1993) nennt die Rücktritte von Björn Engholm und Günther Jansen, verlangt Aufklärung der Fehler bei der Bewältigung der Barschel-Affäre und ein Profil als „linke Volkspartei", während A1 (1993) angesichts widersprüchlicher Zeugenaussagen vor Vorverurteilungen warnt. Die Nachfolge regelt Ä9 (1993): Mitgliederbeteiligung bei der Bestimmung des Parteivorsitzes. Die Aufarbeitung schlägt sich in einer Transparenzlinie nieder, die über Jahre trägt: D1 (1994) verlangt die jährliche Veröffentlichung der Einkommensverhältnisse aller sozialdemokratischen Amts- und Mandatsträger, A7 (1995) den zügigen Abschluss des Untersuchungsausschusses, und 1996 stößt der Antrag „Trennung von Amt und Mandat" eine entsprechende Regelung noch vor den nächsten Kandidatenaufstellungen an. G2 (1993) öffnet die Parteitage zusätzlich für Antrags- und Rederecht der Arbeitsgemeinschaften.

Asyl und Migration: von der dezentralen Unterbringung zum Abschiebestopp

Die migrationspolitische Beschlusslage wird über das Jahrzehnt schrittweise ausgebaut. 1986 verlangt S2 die Aufhebung der BSHG-Einschränkungen für Asylbewerber, 1988 fordert IR 2 dezentrale Unterbringung und die Auflösung von Sammelunterkünften, während der weitergehende Juso-Antrag D3 (1988) auf einen Abschiebestopp nur überwiesen wird. 1993 bündelt Initiativantrag V die Reformagenda: Altfallregelung, erleichterte Einbürgerung mit doppelter Staatsangehörigkeit, Einwanderungsgesetz, bei ausdrücklich fehlender Verweigerungshaltung beim Asylkompromiss. Ini III (1993) fordert die Anerkennung der Sinti und Roma als Minderheit. Konkret wird es 1994: C1 verlangt einen bundesweiten, notfalls landeseigenen Abschiebestopp für Kurdinnen und Kurden und adressiert erneut Innenminister Bull. I3 (1995) legt den Abschiebestopp neu auf, A15 (1995) fordert die Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes als „Verstoß gegen das Prinzip der Unteilbarkeit der Menschenwürde". Wo es an die Grenze des Rechtsbruchs geht, bleibt der Verband vorsichtig: die Solidarisierung mit dem Kirchenasyl (B3, 1995) wird überwiesen.

Bildung als Dauerbaustelle

Der Bildungsparteitag ist das Vorhaben, das sich am längsten hinzieht. B7 (1993) setzt ihn für Herbst 1994 an, D2 (1994) verschiebt ihn ausdrücklich auf März 1995. Erst dann liegt mit dem Leitantrag B1 (1995) eine neue programmatische Grundlage vor, die eine „zweite Bildungsreform" ausruft. B1.1 (1995) verankert die Gleichwertigkeit allgemeiner und beruflicher Bildung, B4 (1995) baut die Weiterbildung zur „vierten Säule" aus. 1996 wird die Fortschreibung dieser Gleichwertigkeitslinie (A1) allerdings wieder nur überwiesen. Die Beschlusslage entsteht in Etappen, und nicht jede Etappe wird beschlossen.

1996: Rückkehr an die Regierung, Streit um die Jugend

Am Ende des Jahrzehnts steht die zentrale Entscheidung: Der Antrag „Koalitionsbildung" (1996) billigt den Koalitionsvertrag mit Bündnis 90/Die Grünen und löst die 1994 beschlossene rot-grüne Orientierung (D2, 1994) ein. Nach außen bündelt die Neumünster-Resolution „Für Arbeit und soziale Gerechtigkeit" (1996) den Widerstand gegen das Sparpaket der Bundesregierung, eine Zuspitzung der Sozialstaatslinie von A4 (1995). Nach innen dominiert 1996 die Jugend- und Ausbildungsfrage: A4, A7 und A11 werden angenommen, die gesetzliche Ausbildungsabgabe (A8) dagegen überwiesen. Am deutlichsten wird B3 „Forever young" (1996), der über „sozialdemokratische Jugendkrawallsachverständige" spottet, aber nicht selbst beschlossen, sondern an den Bundesparteitag durchgereicht wird. B4 (1996) beziffert den Anteil der 21- bis 25-Jährigen an der Landes-SPD auf 1,79 Prozent. Die Verjüngungsrhetorik wird beschlossen, die harten Struktureingriffe wie die Juso-Satzungsquoten (B7, 1996) werden überwiesen.

Was bleibt offen? Das Muster des Jahrzehnts wiederholt sich noch im letzten Jahr: Der programmatische Anspruch steht in den angenommenen Leitanträgen, die operativen Härten warten in der Überweisung. Wer die Beschlusslage der SPD Schleswig-Holstein von 1986 bis 1996 nachhalten will, muss beide Spalten lesen.


Dieser Beitrag wurde rückblickend auf Basis des Antragsarchivs verfasst.