Kein anderes Landesthema füllt die Antragsbücher 2024 so dicht wie das Wohnen, und nirgends dichter als in Berlin. Über vierzig wohnungspolitische Anträge verteilen sich dort auf die beiden Landesparteitage vom 25. Mai und 23. November. Zwei Linien ziehen sich durch fast alle: die immer noch nicht vollzogene Vergesellschaftung großer Wohnungskonzerne und die Frage, wie viel Mietenschutz sich auf Bundesebene noch retten lässt, bevor die Mietpreisbremse ausläuft. Legt man Berlin, Hamburg und die kleineren Landesverbände nebeneinander, zeigt sich eine Partei, die zwischen Neubauversprechen und Bestandsschutz einen Ausgleich sucht, ohne die alten Konfliktlinien zu schließen.
Berlin: die Enteignung, die nicht kommt
Der Volksentscheid „Deutsche Wohnen und Co. enteignen" von 2021 hängt der Berliner SPD 2024 immer noch nach. Auf dem Landesparteitag im Mai brachten die Jusos einen Antrag ein, der die schnellstmögliche Enteignung und die Unterstützung des neuen Gesetzesvolksentscheids forderte und der Landes-SPD eine „antidemokratische Verschleppung" vorwarf (42/I/2024). Durchgesetzt hat sich stattdessen die moderatere Fassung aus Neukölln: Der Antrag 42/I/2024 wurde für erledigt erklärt, angenommen wurde in der Fassung der Antragskommission ein Vergesellschaftungsantrag, der den Landesvorstand verpflichtet, sich „mindestens alle zwei Monate mit dem Stand der Umsetzung des Volksbegehrens" zu befassen und den Austausch mit der Initiative über einen Gesetzesvolksentscheid sucht (40/I/2024, angenommen mit Änderungen). Die Antragskommission ist das Gremium, das den Delegierten für jeden Antrag eine Beschlussempfehlung vorlegt. Zwischen dem Juso-Ton und der Vorstandsfassung liegt genau der Streit, der die Berliner Wohnungspolitik seit drei Jahren prägt.
Neben der Vergesellschaftung stand der Neubau. Der Fachausschuss Soziale Stadt setzte durch, dass Berlin Baupotentiale für 250.000 Wohnungen bis 2040 sichern soll, unter anderem über vorbereitende Untersuchungen für Flächen in Pankow und Lichtenberg (35/I/2024, angenommen). Der Antrag bindet den Neubau ausdrücklich an bodenrechtliche Instrumente gegen Spekulation, verknüpft Bauen also mit Bodenpolitik statt es dagegenzustellen.
Den größten mietrechtlichen Wurf lieferte Neukölln mit dem Antrag „Echte Mietpreisbremse", der in der Beschlussfassung zu einem umfangreichen wohnungspolitischen Leitantrag anwuchs und an den Bundesparteitag 2025 überwiesen wurde (43/I/2024). Er verlangt die Verlängerung der Mietpreisbremse bis Ende 2029, eine Absenkung der Kappungsgrenze in angespannten Märkten von 15 auf 11 Prozent, ein Verbot neuer Index- und Staffelmietverträge über Wohnraum, die dauerhafte Entfristung des Umwandlungsschutzes nach Paragraf 250 Baugesetzbuch und eine gesetzliche Sozialwohnungsquote für größere Wohnungsunternehmen. Die Forderung nach der Entfristung des Umwandlungsschutzes trug Pankow schon als eigenen Antrag bei (38/I/2024, angenommen).
Der Novemberparteitag verschob den Schwerpunkt vom Neubau zum Schutz der Bestandsmieter. Lichtenrade-Marienfelde brachte einen Antrag gegen missbräuchliche Eigenbedarfskündigungen durch: Der zur Eigenbedarfsklage berechtigte Personenkreis soll auf Eigentümer und Verwandte ersten Grades begrenzt, die Auszugsfrist in angespannten Lagen auf mindestens zwölf Monate verlängert und eine Meldepflicht für Eigenbedarfskündigungen eingeführt werden (31/II/2024, angenommen). Reinickendorf zielte auf die Räumungen selbst: Eine ordentliche Kündigung soll ihre Wirksamkeit verlieren, wenn die Mietrückstände zwischenzeitlich vollständig beglichen sind (203/II/2024, angenommen und ins Bundes-Wahlprogramm überwiesen).
Seitenblick Hamburg: Mietpreisbremse und ein abgelehnter SAGA-Antrag
Hamburg diskutierte das Wohnen 2024 großenteils entlang des Regierungsprogramms für die Bürgerschaftswahl 2025 und lieferte damit den zweiten vollen Thread. Die Jusos setzten einen Antrag zur Mietpreisbegrenzungsverordnung durch, der unter anderem den Möblierungszuschlag gesetzlich auf höchstens ein Prozent des Zeitwerts monatlich deckeln will (2024/II/Woh/1, angenommen). Die ASJ brachte die Forderung durch, der Senat solle seinen Beschäftigten wieder verstärkt günstigen Wohnraum verschaffen, etwa über Dienstwohnungen, weil sich viele im öffentlichen Dienst das Wohnen in der Stadt nicht mehr leisten könnten (2024/I/Woh/1, angenommen). Aus Meiendorf kam ein Programmbaustein für „Umbauen statt Abreißen" und den sparsameren Umgang mit Baumaterial (2024/II/Wahl/3, angenommen).
Sichtbar wird die Hamburger Konfliktlinie an einem abgelehnten Antrag: Eimsbüttel-Süd wollte das Regierungsprogramm um die Vorgabe ergänzen, die städtische SAGA solle auf Dividendenausschüttungen an ihre Gesellschafter verzichten, um Sanierung und Quartiersentwicklung finanziell abzusichern (2024/II/Wahl/70, abgelehnt). Zwischen dem Anspruch, die landeseigene Wohnungsgesellschaft günstig zu halten, und ihrer Rolle als Einnahmequelle des Haushalts entschied der Parteitag gegen den Dividendenverzicht.
Seitenblick in die Fläche
In den kleineren Landesverbänden verengt sich das Thema auf einzelne, aber deutliche Setzungen. Sachsen-Anhalt beschloss gleich mehrere: die AG Selbst Aktiv brachte den Aufbau einer Datenbank für barrierefreie Wohnungen durch, bei der landeseigene Wohnungsbaugesellschaften ihren freien barrierefreien Bestand melden sollen (D03, angenommen), die AG 60plus stärkte den sozialen und altersgerechten Wohnungsbau samt Mehrgenerationenwohnen (D09, angenommen in geänderter Fassung), und ein Antrag zur Umsetzung des Housing-First-Konzepts gegen Wohnungslosigkeit kritisierte Platzverweise gegen obdachlose Menschen als bloße Verlagerung des Problems und wurde an Landtagsfraktion und SGK weitergeleitet (154). Baden-Württemberg setzte den bodenpolitischen Akzent: Karlsruhe-Stadt forderte ein allgemeines Vorkaufsrecht der Kommunen an bebauten und unbebauten Grundstücken, für dessen Ausübung keine Gründe anzugeben wären (IR05, erledigt durch Annahme des Wahlprogrammantrags in der Fassung der Antragskommission). Brandenburg band das „Junge Wohnen" für Studierende und Auszubildende an die soziale Wohnraumförderung von über 200 Millionen Euro im Jahr, mit dem Ziel, an allen Hochschulstandorten 20 Prozent der Studierenden mit Wohnheimplätzen zu versorgen (34/I/2024, angenommen).
Rheinland-Pfalz behandelte auf seinem außerordentlichen Landesparteitag am 28. September einen Antrag der SPD-Frauen und der AG queer zur besseren Förderung von Mietwohnprojekten als Zukunft des gemeinschaftlichen Wohnens, der überwiesen wurde (2024/KL/11). Für RLP liegen dem Archiv nur Thema und Status vor, keine zitierfähige Beschlussfassung.
Ausblick
Zwei offene Fäden bleiben. Die Berliner Vergesellschaftung ist auch Ende 2024 nicht mehr als ein Prüf- und Berichtsauftrag, während die Initiative auf einen Gesetzesvolksentscheid zusteuert. Und der mietrechtliche Leitantrag aus Berlin liegt nun beim Bundesparteitag 2025, dorthin, wo über die 2025 anstehende Verlängerung der Mietpreisbremse entschieden wird, an der auch Hamburg mit seiner Mietpreisbegrenzungsverordnung hängt. Ob aus den Beschlüssen Bundesrecht wird, kann das Archiv im kommenden Jahr nachlesen.
Dieser Beitrag wurde rückblickend auf Basis des Antragsarchivs verfasst.
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