Das wohnungspolitische Jahr 2023 der SPD hat einen Fluchtpunkt, und der liegt in Berlin. Zwei Jahre nach dem Volksentscheid „Deutsche Wohnen und Co. enteignen", für den 2021 eine Mehrheit der Berlinerinnen und Berliner gestimmt hatte, lag im Sommer der Bericht der Expertinnen- und Expertenkommission vor. Die Antragsbücher des Jahres zeigen einen Landesverband, der die Frage nicht mehr vertagt, sondern die Vergesellschaftung ausbuchstabiert. Rundherum, in Brandenburg, Hamburg, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz, dreht sich das Jahr weniger ums Enteignen als ums Bauen, Fördern und Schützen des Bestands.

Berlin: von der Zustimmung zum Gesetzestext

Den ersten Schritt machte der Landesparteitag am 26. Mai. Kurz nach der Wiederholungswahl und mitten in den Sondierungen mit der CDU nahm er den Juso-Antrag „JA zur Umsetzung des Volksentscheides" in geänderter Fassung an (47/I/2023). Der ursprüngliche Text lehnte einen überteuerten Rückkauf von Wohnungen aus privater Hand ausdrücklich ab. Die Antragskommission drehte den Ton: Sie begrüßte, dass der Koalitionsvertrag mit der CDU ein Vergesellschaftungsrahmengesetz vorsieht, und forderte, bei positivem Votum der Kommission parallel dazu ein spezifisches Gesetz für den Wohnungssektor zu erarbeiten. Aus einer Absage an die GroKo-Linie wurde per Änderungsfassung eine Zustimmung mit Auftrag.

Nachdem im Spätsommer der Abschlussbericht der Kommission vorlag, wurde der Auftrag konkreter. Der Landesparteitag am 23. September nahm den Antrag „Wende auf dem Wohnungsmarkt" aus Steglitz-Zehlendorf mit Änderungen an (29/II/2023). Er zitiert die Kommissionsmehrheit, wonach das Land „nach dem Grundgesetz die Kompetenz für eine Gesetzgebung zur Vergesellschaftung" habe und ein solches Gesetz „tatbestandlich im Einklang mit den in Art. 15 GG ausdrücklich genannten Voraussetzungen" stehe. Der Beschluss legt Maßgaben fest: Vergesellschaftung durch Gesetz statt Verwaltungsakt, Überführung in eine Anstalt öffentlichen Rechts, Entschädigung unterhalb des Verkehrswerts, Ausnahmen für Genossenschaften und landeseigene Bestände, eine Grenze etwa ab 3.000 Wohnungen. Wo im Mai noch der Konflikt mit dem Koalitionspartner im Raum stand, steht im September ein Regelungsentwurf.

Wie weit der Enteignungsgedanke reicht, zeigt ein Antrag, der gar nicht vom Wohnen handelt: Die Jusos verlangten, das Instrument der Enteignung auch für den Schulbau nutzbar zu machen, nach dem Vorbild des baden-württembergischen Landesenteignungsgesetzes (39/I/2023). Die Antragskommission empfahl Annahme in ihrer Fassung, die die Prüfung landesgesetzlicher Spielräume und ein Konzept zur schnelleren städtebaulichen Enteignung zugunsten von Schulträgern vorsieht. „Mehr Enteignungen, mehr Schulen", so der Titel, verbindet die beiden dichtesten Berliner Debatten des Jahres, Wohnen und Schulplätze.

Berlin: Mieten, Bauordnung, landeseigene Quote

Neben dem großen Thema arbeitete Berlin an den kleinen Hebeln des Mietrechts. Der Kreisverband Friedrichshain-Kreuzberg brachte gegen das „Geschäftsmodell" der umgangenen Mietpreisbremse einen Antrag zum möblierten Wohnen ein: Ausweisungspflicht für den Möblierungszuschlag, eine Obergrenze von einem Prozent des Möbelzeitwerts pro Monat, ein grundsätzliches Verbot möblierter Vermietung in angespannten Lagen. Der Landesparteitag nahm ihn an und überwies ihn an den Bundesparteitag (25/I/2023). Ein zweiter Kreuzberger Antrag, der die Einkommensteuerfreiheit beim Verkauf nicht selbst genutzter Immobilien streichen wollte, galt dagegen als erledigt (26/I/2023).

Bei den landeseigenen Unternehmen ging es um Quoten. Der Antrag „Bezahlbare Mieten und sozialer Wohnungsbau" der ASJ wurde am 23. September in einer Kompromissfassung angenommen (25/II/2023): keine Privatisierung, Vergabe landeseigener Grundstücke nur noch an die kommunalen Gesellschaften, eine angestrebte Anhebung der Belegungsquote im Bestand von 63 auf 75 Prozent, Fortführung von Kündigungsmoratorium und Mietenstopp vorerst bis Ende 2024. Ein Neubauimpuls kam aus Mitte: Auf dem Zentralen Festplatz im Wedding soll ein Stadtquartier mit bis zu 2.000 Wohnungen entstehen, ausschließlich durch landeseigene Gesellschaften, Genossenschaften oder gemeinwohlorientierte Unternehmen (34/I/2023, angenommen mit Änderungen). Und die AG Selbst Aktiv erinnerte daran, dass schnelleres Bauen barrierefreies Bauen bleiben muss: Ihr Initiativantrag zur Novelle der Bauordnung warnte vor einer abgesenkten Pflichtquote und verwies auf einen im Wohnraumbedarfsbericht 2019 genannten Fehlbestand von mindestens 116.000 barrierefreien Wohnungen bis 2025 (316/II/2023, angenommen mit Änderungen).

Seitenblick: Genossenschaften, Milieuschutz, ländlicher Raum

Außerhalb Berlins ist der Ton nüchterner. Hamburg setzte auf den Bestand: Der Kreis Eimsbüttel wollte Genossenschaftsmitglieder vor dem Wohnungsverlust in der Privatinsolvenz schützen, weil die Schutzvorschrift des Genossenschaftsgesetzes auf dem angespannten Markt oft nicht greift (2023/I/Woh/3, angenommen). Ein zweiter Hamburger Beschluss betrifft das Verteilungsverfahren für die ab 2024 jährlich mindestens 1.000 auf städtischem Grund zu errichtenden geförderten Wohnungen aus dem Kompromiss mit den Volksinitiativen (2023/I/Woh/2, angenommen). Nordrhein-Westfalen zog aus derselben Richtung eine Konsequenz: Der UB Oberhausen forderte unter dem Titel „Würdig zu wohnen ist ein Menschenrecht" eine stärkere Förderung von Wohnungsgenossenschaften und für nicht rentable Projekte eine eigene Landeswohnungsgesellschaft; die Antragskommission empfahl Annahme (K-03).

Brandenburg zeigt die Kehrseite des Berliner Enteignungsjahres, den behutsameren Schutz des Bestands. Potsdam und die Jusos verlangten eine Landesverordnung gegen die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen in milieugeschützten Quartieren, gerichtet an das CDU-geführte Infrastrukturministerium; der Antrag wurde überwiesen (62/II/2023). Angenommen wurde dagegen ein Vorstoß zweier Unterbezirksverbände, den sozialen Wohnungsbau ausdrücklich im ländlichen Raum zu stärken, wo Sanierungsbedarf bei früheren LPG-Wohnungen auf fehlende kommunale Eigenmittel trifft (78/II/2023). In Rheinland-Pfalz befasste sich der außerordentliche Landesparteitag am 4. November mit demselben Grundproblem aus anderem Blickwinkel: Die Jusos brachten einen angenommenen Antrag ein, der die Ermittlung angespannter Wohnlagen von der Landkreisebene lösen und auf realistischere Wohnraumregionen umstellen will (2023/KL/7).

Ausblick

Berlin hat 2023 den Punkt überschritten, an dem Vergesellschaftung nur eine Forderung war. Ob aus dem Auftrag zur Gesetzgebung ein tragfähiger Text wird und wie er sich zum Rahmengesetz des Koalitionspartners verhält, wird das Archiv im kommenden Jahr nachlesen. In den Flächenländern bleibt die Frage bescheidener und hartnäckiger zugleich: Genossenschaften stärken, Bestand schützen, den ländlichen Raum nicht vergessen. Die beiden Erzählungen des Jahres, das große Berliner Gesetz und die vielen kleinen Schutzschrauben, gehören zusammen.


Dieser Beitrag wurde rückblickend auf Basis des Antragsarchivs verfasst.