Wohnungspolitik ist in der SPD ein Dauerthema, doch 2022 verschob sich der Ton. Nicht mehr allein Neubau und Sozialbindung standen im Zentrum, sondern die Frage, was die Inflation mit bestehenden Mietverträgen macht. Wer sich in einem Indexmietvertrag verpflichtet hatte, dessen Miete jährlich mit dem Verbraucherpreisindex stieg, sah plötzlich Erhöhungen von mehreren Prozent auf sich zukommen. In den Antragsbüchern von Berlin, Hamburg, Brandenburg und Rheinland-Pfalz lässt sich nachlesen, wie schnell die Partei diese Lücke im Mieterschutz zum Thema machte.
Berlin: Der Streit um die Indexmiete
Den dichtesten Antragsstrang lieferte Berlin. Auf dem Landesparteitag am 12. November verhandelte der Landesverband gleich drei Vorstöße gegen die Indexmiete nebeneinander. Der Kreisverband Friedrichshain-Kreuzberg wollte für Indexmietverträge nach Paragraf 558 BGB eine Kappungsgrenze durchsetzen (301/II/2022), der Kreisverband Mitte forderte weitergehend, die SPD-Bundestagsfraktion solle sich für ein „Verbot von Indexmieten" einsetzen (302/II/2022). Die Antragskommission, das ist das Gremium, das jedem Antrag eine Beschlussempfehlung gibt, führte beide zusammen: Antrag 302/II/2022 wurde in ihrer Fassung angenommen, die das Verbot mit einer Kappungsgrenze von 20 Prozent, in angespannten Märkten 15 Prozent in drei Jahren, kombinierte. Der schärfere Kreuzberger Antrag 301/II/2022 galt damit als erledigt.
Der Mieterschutz reichte weiter. Ebenfalls aus Kreuzberg kam die Forderung nach einer auf mindestens 24 Monate befristeten Deckelung aller Mieterhöhungen auf ein Prozent pro Jahr und nach der Möglichkeit, die Nettokaltmiete auf 30 Prozent des Haushaltseinkommens absenken zu lassen (300/II/2022, per Leitantrag für erledigt erklärt). Angenommen mit Änderungen wurde dagegen der Vorschlag einer „Mietenabgabe", die die Differenz zwischen ortsüblicher Vergleichsmiete und tatsächlich gezahlter Miete progressiv abschöpft und deren Ertrag in den sozialen Wohnungsbau fließen soll (304/II/2022). Voraussetzung dafür sei ein Mietenkataster für mehr Transparenz über die realen Mieten.
Neben der Mietenpolitik lief in Berlin der Konflikt um die Vergesellschaftung weiter. Auf dem Landesparteitag am 19. Juni beschloss der Verband mit Änderungen einen Juso-Antrag zum Volksentscheid „Deutsche Wohnen & Co. Enteignen", der der Landesregierung vorwarf, die Umsetzung zu verschleppen, und Transparenz der Expertenkommission verlangte (44/I/2022). Bemerkenswert ist hier die Beschlussempfehlung: Die Antragskommission empfahl Annahme „in der Fassung der AK", aber ausdrücklich ohne Konsens. Dieselbe Sitzung im Juni beschloss zudem, für eine neue Wohnungsgemeinnützigkeit und ein Modell der „Gemeinwohlwohnung" mit dauerhafter Sozialbindung zu werben (37/I/2022). Auf dem Novemberparteitag ging es konkreter um den Alltag der landeseigenen Gesellschaften: feste Hausmeister, mehrsprachige Kommunikation und Sicherheitskonzepte statt Call-Center-Logik (322/II/2022, angenommen).
Hamburg: Aussetzen statt verbieten
Hamburg griff dasselbe Indexmieten-Problem auf, wählte aber einen anderen Hebel. Die Jusos forderten auf dem Herbstparteitag, die SPD-Bundestagsfraktion solle Mieterhöhungen nach Paragraf 557b BGB für mindestens zwölf Monate aussetzen (2022/II/Woh/1, angenommen). Wo Berlin ein Verbot und eine Kappungsgrenze verhandelte, setzte Hamburg auf ein befristetes Moratorium. Der zweite große Hamburger Strang zielte auf die Finanzierungsseite: Der Kreis Eimsbüttel wollte die „Steuerlöcher" Share Deal und Unit Deal im Grunderwerbsteuerrecht schließen und zugleich Vorkaufsrechte stärken (2022/II/Wi/Steu/1, angenommen). Ein wortgleicher Vorstoß desselben Kreises war im Frühjahr noch nicht abgestimmt worden (2022/I/Wi/Steu/1). Damit stehen sich zwei Zugänge gegenüber: Berlin denkt vom Mietvertrag her, Hamburg auch vom Steuerrecht und vom Kauf.
Seitenblick: Brandenburg und Rheinland-Pfalz
In Brandenburg blieb das Wohnthema kleiner, aber die Anträge trafen konkrete Zielgruppen. Der Unterbezirk Potsdam mahnte, die im Koalitionsvertrag zugesagte Versorgungsquote von 20 Prozent studentischem Wohnen tatsächlich zu erreichen, etwa über eine eigene Landesförderrichtlinie (38/I/2022, Annahme). Die Jusos wollten Privatvermietern, die deutlich unter der ortsüblichen Vergleichsmiete vermieten, steuerlich nicht mehr pauschal die Gewinnerzielungsabsicht absprechen (40/I/2022, Annahme). Der Bogen von der studentischen Bude bis zum Steuerdetail zeigt, wie feingliedrig auch ein kleiner Antragsstrang sein kann.
Rheinland-Pfalz steuerte über die Jusos zwei stadtplanerische Akzente bei. Auf dem außerordentlichen Landesparteitag am 9. Juli nahm der Verband einen Antrag an, der bei hohem Wohndruck reine Ein- und Zweifamilienhausgebiete beim Neubau begrenzen will (2022/GS/16, Annahme). Ein zweiter Antrag gegen „defensive Architektur", also gegen bauliche Elemente, die längeres Verweilen und damit obdachlose Menschen fernhalten, wurde überwiesen (2022/GS/8, Überweisung) und damit zur weiteren Beratung an ein Gremium weitergereicht statt beschlossen.
Ausblick
Über alle vier Verbände hinweg zeigt 2022 dieselbe Bewegung: Die Inflation zwang die Wohnungspolitik weg vom reinen Neubaudenken hin zum Schutz laufender Verträge. Ob Verbot, Kappungsgrenze oder befristetes Aussetzen der Indexmiete, die Instrumente unterscheiden sich, das Ziel ähnelt sich. Mehrere dieser Beschlüsse, etwa das Indexmieten-Verbot und die Wohnungsgemeinnützigkeit, hat Berlin an den Bundesparteitag 2023 überwiesen. Ob die Partei sie dort bündelt oder sich die Zugänge der Länder reiben, wird das Archiv im kommenden Jahr nachlesen können.
Dieser Beitrag wurde rückblickend auf Basis des Antragsarchivs verfasst.
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