Kein Thema hat die Antragsbücher der SPD-Landesverbände in diesem Jahr so geprägt wie das Wohnen. Das Archiv zählt für 2019 allein in Berlin über achtzig Anträge zu Bauen, Mieten und Stadtentwicklung, dazu geschlossene Antragsblöcke in Hamburg und Bayern. Wer die Beschlusslagen nebeneinanderlegt, sieht eine Partei, die 2019 drei Debatten gleichzeitig führte: über den Mietendeckel, über Vergesellschaftung und über den Boden unter den Häusern.
Berlin: Vom Deckel zur Vergesellschaftungsfrage
Den Takt gab Berlin vor. Der Landesparteitag am 30. März beschloss mit 53/I/2019 (angenommen mit Änderungen) die Einführung einer landesrechtlichen Mietpreisobergrenze, flankiert von wortgleichen und verwandten Anträgen (54/I/2019, 55/I/2019, 64/I/2019, 65/I/2019). Die Formel des ASJ-Antrags 55/I/2019 bündelt das Programm des Jahres: „Bauen, Kaufen, Deckeln". Dazu kamen der Ausbau der kommunalen Wohnungswirtschaft (69.1/I/2019, angenommen mit Änderungen), mehr Milieuschutz (74/I/2019) und die Forderung nach Sozialbindung für Wohnungen der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (71/I/2019, 72/I/2019).
Im Oktober verschob sich die Debatte. Zum Landesparteitag am 26. Oktober lag ein ganzer Block von Anträgen zum Volksbegehren „Deutsche Wohnen und Co. enteignen" vor, von klarer Unterstützung (89/II/2019, 92/II/2019) bis zur Gegenposition „Besser regulieren, statt teuer enteignen" (87/II/2019). Die Antragskommission, das mit Delegierten besetzte Gremium, das dem Parteitag Voten zu allen Anträgen vorlegt, fasste den Block zu einer Alternativfassung zusammen: 304/II/2019 „Im Dialog mit der Initiative ‚Deutsche Wohnen und Co enteignen' gemeinsam gegen den Mietenwahnsinn" wurde mit Änderungen angenommen, die Einzelanträge galten damit als erledigt. Das Ziel des Beschlusses: mehr Wohnungen in öffentlicher Hand, Regulierung bis dahin, Dialog mit der Initiative statt Frontstellung. Separat angenommen wurde 91/II/2019: Die Möglichkeit der Vergesellschaftung nach Artikel 15 Grundgesetz sei ein zentrales demokratisches Instrument, Bestrebungen zu seiner Abschaffung lehne man ab. Die Gegenstimme aus Lichtenberg, „Kein Mietendeckel für verantwortungsvolle Vermietende" (82/II/2019), wurde an die Abgeordnetenhausfraktion überwiesen, also nicht entschieden, sondern zur weiteren Befassung weitergereicht.
Wiederkehrende Forderungen quer durch die Länder
Drei Motive tauchen 2019 in mehreren Landesverbänden auf. Erstens das Wohnen als Grundrecht: Schleswig-Holstein nahm den Antrag „Wohnen ist Grundrecht und kein Luxus!" an, Berlin debattierte dieselbe Losung (60/I/2019), und in Bayern berief sich der Ortsverein Weßling auf den Anspruch auf angemessene Wohnung in der Landesverfassung (C5, Landesparteitag 2019 in Bad Windsheim; nicht mehr abgestimmt).
Zweitens die Bodenfrage. Bayern verlangte eine Enquete-Kommission zur Reform des Bodenrechts samt Bodenzuwachssteuer und Erbbaurecht bei öffentlichen Grundstücken (W4) sowie eine Reform der Bodenbesteuerung (W5); beide Anträge kamen in Bad Windsheim nicht mehr zur Abstimmung. In Berlin lag ein Antrag gegen Bodenspekulation auf dem Tisch (50/II/2019, für erledigt erklärt), angenommen mit Änderungen wurde eine Verfassungsergänzung zum Schutz vor Bodenveräußerung (80/II/2019). In Mecklenburg-Vorpommern wurde der Parchimer Vorstoß für einen Arbeitskreis zu sozialdemokratischer Grund-und-Boden-Politik an den Arbeitskreis Innen der Landtagsfraktion überwiesen (K5).
Drittens Gemeinnützigkeit und Sozialbindung. Berlin fordert die Wiedereinführung der Wohnungsgemeinnützigkeit (59/II/2019, angenommen), Hamburg beschloss längere Sozialbindungen: Die Jusos setzten 30 Jahre Bindungsdauer und die Fortsetzung der Förderung von mindestens 3.000 Sozialwohnungen jährlich auf die Tagesordnung (2019/II/Woh/4, 2019/II/Wahl/5, beide erledigt durch das angenommene Regierungsprogramm 2019/II/Wahl/1 für die Bürgerschaftswahl im Februar 2020).
Die Seitenblicke
In Hamburg lief die Wohnungsdebatte 2019 fast vollständig in die Wahlprogrammatik: Baukostensenkung (2019/II/Woh/3), CO2-neutrales Bauen (2019/II/Wahl/11) und die städtebauliche Vision „Das Hamburg der 2020er gestalten" (2019/II/Woh/7) gingen im Programm auf. In Bayern wurden immerhin die mieterfreundliche Gestaltung der Mietspiegel (C2) und die Grundsteuer-Position (C3) angenommen, während weitere Wohn- und Bodenanträge (C4, C6, W2, W14) unabgestimmt blieben. In Brandenburg taucht das Thema im angenommenen Leitantrag zum Wahljahr auf (01/I/2019). Für die übrigen Landesverbände ist das Antragsjahr 2019 im Archiv nur vereinzelt oder noch nicht dokumentiert.
Ausblick
Berlin hat mehrere Forderungen an die Bundesebene weitergereicht, darunter den Mietspiegel-Antrag 66/I/2019 und das Barzahlungsverbot bei Immobilienkäufen (67/I/2019, beide überwiesen an den Bundesparteitag). Der Senat hat den Mietendeckel inzwischen auf den parlamentarischen Weg gebracht; ob das Gesetz hält, was die Parteitagsbeschlüsse versprechen, und wie es mit dem Volksbegehren weitergeht, sind die offenen Fragen des kommenden Jahres. Das Archiv wird mitlesen.
Dieser Beitrag wurde rückblickend auf Basis des Antragsarchivs verfasst.
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