Wer in diesem Jahr Antragsbücher gelesen hat, kam an einem Thema nicht vorbei: Wohnen. In fünf Landesverbänden, deren Parteitage das Antragsarchiv für 2018 vollständig dokumentiert, füllt das Thema ganze Tagesordnungsblöcke. Nirgends so massiv wie in Berlin, wo sich die SPD gleich auf zwei Landesparteitagen an der Wohnfrage abarbeitete.
Berlin: Von der Mietpreisbremse zur Vergesellschaftungsdebatte
Der Juni-Parteitag (01./02.06.2018) begann noch bei den klassischen Instrumenten. Die Mietpreisbremse solle endlich wirksam werden: Auskunftspflicht über die Vormiete schon im Inserat, Rückerstattung zu viel gezahlter Miete, Mietspiegel auf Zehnjahresbasis (54/I/2018, erledigt durch die Annahme des Parallelantrags 55/I/2018). Angenommen und zugleich an den nächsten Bundesparteitag überwiesen wurde die Forderung, landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften ein Vorkaufsrecht auf Grundstücke des Bundeseisenbahnvermögens einzuräumen (51/I/2018). Überweisung heißt dabei: Der Parteitag entscheidet nicht selbst, sondern reicht den Antrag an ein anderes Gremium weiter.
Politisch bemerkenswerter war ein Initiativantrag. Nach den Hausbesetzungen vom 20. Mai erklärte der Parteitag gegen die Ablehnungsempfehlung der Antragskommission seine Sympathie mit dem Anliegen der Besetzer und benannte den Verkauf öffentlicher Wohnungsbestände als Fehler, bis hin zum Verweis auf Artikel 14 Grundgesetz und die Enteignung als letzte Konsequenz (Ini05/I/2018, in geänderter Fassung angenommen; die ursprüngliche Forderung, die Strafanträge zurückzuziehen, findet sich im Beschluss nicht mehr).
Im November legte der Landesparteitag (16./17.11.2018) nach. Rund drei Dutzend Wohnungsanträge wurden in einer von der Antragskommission erarbeiteten Neufassung 60.1/II/2018 gebündelt und im Konsens beschlossen. Darin aufgegangen sind unter anderem die Forderung nach einer Mietpreisobergrenze und Vergesellschaftung von Wohnraum (60/II/2018), eine Bodenwertzuwachssteuer in der Tradition Hans-Jochen Vogels (62/II/2018), die Neue Wohnungsgemeinnützigkeit mit Gewinnbeschränkung auf vier Prozent (68/II/2018), ein Umwandlungsverbot von Miet- in Eigentumswohnungen (73/II/2018), die Wiedervorlage zur Genossenschafts-Gemeinnützigkeit (WV57/II/2018) und ein Grundrecht auf Wohnen im Grundgesetz (136/II/2018). Daneben beschäftigte sich ein eigener Antragsstrang mit bezahlbaren Gewerbemieten und dem Schutz sozialer Infrastruktur (81/II/2018, erledigt durch die Neufassung 81.1/II/2018). Beim Tempelhofer Feld wich der Parteitag vom Antragstext ab: Statt der geforderten Prüfung einer Randbebauung mit Sozialwohnungen (86/II/2018) beschloss er, aus Respekt vor dem Volksentscheid in dieser Wahlperiode keine Entscheidung über eine Bebauung zu treffen.
Der Seitenblick: dieselben Rezepte, andere Dringlichkeit
Was in Berlin eskaliert, taucht in den Flächenländern in ruhigerer Tonlage auf, aber mit denselben Bausteinen. Die BayernSPD behandelte auf ihrem außerordentlichen Landesparteitag in Weiden im Landtagswahljahr einen mieterfreundlichen Mietspiegel (C1, überwiesen), Unterstützung für Wohnungsbaugenossenschaften (C2, angenommen), eine Reform des Bodenrechts (W1, überwiesen) und die Befreiung von Kommunen und Genossenschaften von der Grunderwerbsteuer (W6, überwiesen); der Münchner Unterbezirk lieferte mit RAG5 einen eigenen Wohnungsbaublock zum Wahlprogramm.
In Rheinland-Pfalz stand der Landesparteitag am 24.11.2018 im Zeichen des sozialen Wohnungsbaus: Die AG 60plus setzte eine geänderte Fassung ihres Förderprogramms durch (2018/GS/02), die AsF-Forderung nach einer „Rückkehr zum Sozialwohnungsbau" wurde überwiesen (2018/KL/16), ebenso der Trierer Vorstoß für ein Wohnraumschutzgesetz nach Hamburger Vorbild, das spekulativen Leerstand per Treuhänder beenden soll (2018/KL/01). Mecklenburg-Vorpommern beschloss bereits am 26. Mai, der Empfehlung der Antragskommission folgend, die Weiterentwicklung der Landesrichtlinie für sozialen Wohnungsbau (S5-Ä, in der Fassung der Antragskommission angenommen und an den Fachbereich überwiesen) sowie die Nutzung von Wohnungsbaumitteln für günstige Wohnheimplätze (Antrag 68, Landesparteitag 2018).
Brandenburg debattierte die Wohnfrage von der anderen Seite: als Landesentwicklungsfrage. Der Protest gegen die Einschränkung kommunaler Wohnbauflächen im Landesentwicklungsplan Hauptstadtregion scheiterte (59/II/2018, abgelehnt), die Forderung nach schneller Verkehrsanbindung der Wohngebiete im Siedlungsstern wurde angenommen (72/II/2018).
Was bleibt
Quer durch die Landesverbände kehren 2018 vier Forderungen wieder: mehr sozialer Wohnungsbau, Stärkung von Genossenschaften und Gemeinnützigkeit, ein neues Bodenrecht, Zugriff auf Spekulation und Leerstand. Berlin hat mehrere dieser Forderungen an den Bundesparteitag adressiert. Ob aus der Beschlusslage Bundespolitik wird, ist zum Jahresende offen.
Dieser Beitrag wurde rückblickend auf Basis des Antragsarchivs verfasst.
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