Ein einziges Datum taucht in den Wohnungsanträgen dieses Jahres immer wieder auf: 2019, spätestens 2020. Dann läuft nach der Föderalismusreform die finanzielle Beteiligung des Bundes am sozialen Wohnungsbau aus, und die Länder wären allein zuständig. Wer die Antragsbücher von Berlin, Brandenburg und Bayern nebeneinanderlegt, sieht drei Landesverbände, die 2017 dieselbe Sorge umtreibt und die daraus dieselbe Kernforderung ableiten: Der Bund soll bleiben. Aus der befristeten Kompensationszahlung soll eine dauerhafte „Gemeinschaftsaufgabe" werden.
Berlin: ein Ersetzungsantrag frisst die anderen
In Berlin lässt sich der Prozess besonders genau nachlesen, weil die Antragskommission (das Gremium, das jedem Antrag eine Empfehlung gibt) im Laufe des Jahres zweimal aufräumte. Auf dem Frühjahrsparteitag I/2017 bündelte sie ein halbes Dutzend Einzelanträge zur Mieten- und Wohnungspolitik in einem einzigen Ersetzungsantrag und nahm ihn an: „Bezahlbares Wohnen für alle" (134/I/2017), zugleich an den Bundesparteitag 2017 und den Senat überwiesen. Der Text ist ein Katalog: jährlich 400.000 neue Wohnungen bundesweit, davon 80.000 Sozialwohnungen, eine funktionsfähige Mietpreisbremse, eine auf sechs Prozent gedeckelte Modernisierungsumlage und die Verpflichtung des Bundes auf die „Gemeinschaftsaufgabe: bezahlbares Wohnen für alle".
Zwei flankierende Anträge desselben Parteitags verschärften einzelne Punkte. „Immobilienspekulation bekämpfen" (36/I/2017, angenommen, an den Bundesparteitag überwiesen) verlangt, die steuerfreie Übertragung von Grundstücken über sogenannte Share Deals, also den Verkauf von Gesellschaftsanteilen statt der Immobilie selbst, einzuschränken und das kommunale Vorkaufsrecht nach Paragraf 24 Baugesetzbuch darauf auszudehnen. Und „Förderung des sozialen Wohnungsbaus durch den Bund auch nach 2019 ermöglichen" (37/I/2017, angenommen) fordert schlicht, diese eine Forderung ins Bundeswahlprogramm zu schreiben. Der Wahlkampf war der Hebel.
Auf dem Herbstparteitag II/2017 am 11. November wiederholte sich das Muster. Diesmal verschmolz die Antragskommission fünf mietenpolitische Vorstöße zu einem einzigen, langen Beschluss: „SPD solidarisch: Mieter*innen-Partei" (91/II/2017, angenommen, unter anderem an den Bundesparteitag überwiesen). Der Antrag will die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen in Milieuschutzgebieten „komplett" untersagen, eine landeseigene Modernisierungsförderung von mindestens 70 Millionen Euro pro Jahr auflegen und den Bestand landeseigener Wohnungen „perspektivisch auf 500.000 Wohnungen" erhöhen. Zwei der ersetzten Anträge zeigen, wie weit die Basis gehen wollte: „Milieuschutz endlich stärker ausbauen!" (35/II/2017) verlangte den Milieuschutz „möglichst flächendeckend" innerhalb des S-Bahn-Rings, „Modernisierungsumlage abschaffen" (36/II/2017) forderte die Streichung des Paragrafen 559 BGB. Beide gelten als erledigt, weil der Ersetzungsantrag ihre Anliegen in abgeschwächter Form aufnahm. Die Antragskommission notierte hier ausdrücklich „Kein Konsens".
Nicht alles ging durch. „Keine weiteren Mikroapartments in Berlin!" (29/I/2017), gegen hochpreisige Kleinstwohnungen gerichtet, wurde nur an den Fachausschuss überwiesen. Der Vorschlag eines „revolvierenden Fonds" für den Sozialwohnungsbau (35/I/2017) galt als „erledigt durch Gesetzeslage". Und die ältere Forderung, die 2004 privatisierten GSW-Bestände zu rekommunalisieren (08/III/2016, Ursprung Dezember 2016), wurde bei der Wiedervorlage 2017 „erledigt durch Koalitionsvertrag": Der Wunsch war da, das Instrument fehlte. Am konkretesten wurde der Landesverband dort, wo es um Menschen ganz ohne Wohnung geht. „Wohnungslosigkeit verhindern!" (80/II/2017, angenommen) fordert mehr Notübernachtungsplätze, eine amtliche Wohnungslosenstatistik und ein Räumungsverbot.
Brandenburg: dieselbe Diagnose, kleinere Zahlen
Im brandenburgischen Antragsbuch kehrt die Berliner Argumentation fast wörtlich wieder, nur ohne die Millionenzahlen einer Metropole. „Sozialer Wohnungsbau als Gemeinschaftsaufgabe" (43/I/2017) nennt Wohnen ein „Grundbedürfnis" und den sozialen Wohnungsbau eine „Verpflichtung der öffentlichen Hände". Der Unterbezirk Potsdam verweist in „Wohnen bleibt bezahlbar" (41/I/2017, angenommen) darauf, dass die Aufstockung der Wohnraumförderung auf 100 Millionen Euro im Jahr erste richtige Schritte waren, und mahnt, im „engeren Verflechtungsraum" rund um Berlin sei bezahlbarer Wohnraum bereits gefährdet. Genau diese Berlin-Nähe erklärt, warum ein Flächenland überhaupt so klingt wie eine Großstadt.
Auffällig ist die Statuslage. Die beiden inhaltlich weitreichendsten Anträge, die Forderung nach einem eigenen Landesförderprogramm (37/I/2017) und die Gemeinschaftsaufgabe (43/I/2017), stehen als „erledigt" in der Tabelle. Angenommen wurden dagegen der Potsdamer Antrag (41/I/2017) und, ganz praktisch, die Gründung eines Landesarbeitskreises „Städtebau und Wohnen" (50/I/2017). Brandenburg beschließt das Thema also weniger als Programm denn als Arbeitsauftrag an die eigene Struktur.
Seitenblick Bayern
In Bayern findet sich im Antragsarchiv 2017 nur ein klar wohnungspolitischer Vorstoß, und er zielt nicht auf den eigenen Landtag, sondern auf das Bundeswahlprogramm. Die Jusos brachten auf dem 68. ordentlichen Landesparteitag in Schweinfurt (I/2017) Änderungsanträge zum Programmkapitel „Bezahlbarer Wohnraum" ein (Y2, angenommen). Wegen der Quellenlage bei Bayern lässt sich hier nur das Thema und der Status berichten, nicht der Wortlaut des Beschlusses. Bemerkenswert ist schon die Richtung: Während Berlin und Brandenburg vor allem Landesinstrumente diskutieren, nutzt Bayern den Bundesparteitag als Bühne. Für eigene bayerische Landesbeschlüsse zum Wohnen schweigt das Antragsarchiv in diesem Jahr.
Ausblick
Drei Landesverbände, ein gemeinsamer Feind: das Stichjahr 2019. Ob der Bund tatsächlich in der Wohnraumförderung bleibt, hängt an einer Grundgesetzänderung und damit an Mehrheiten, die keiner dieser Parteitage selbst herstellen kann. Berlin hat seine Forderungen nach oben überwiesen, Bayern gleich ins Bundesprogramm geschrieben, Brandenburg einen Arbeitskreis gegründet. Ob aus der Gemeinschaftsaufgabe mehr wird als eine wiederkehrende Antragsformel, wird das Archiv in den kommenden Jahren zeigen.
Dieser Beitrag wurde rückblickend auf Basis des Antragsarchivs verfasst.
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