Kein Thema hat die gesundheitspolitischen Anträge dieses Jahres so geprägt wie die Krankenhausreform des Bundes. Von Berlin über Hamburg bis Baden-Württemberg legen die Landesverbände nach, was ihnen an der Reform fehlt, und zugleich zieht sich eine ältere Grundsatzfrage durch die Beschlussbücher: Wie viel Markt verträgt die Daseinsvorsorge? Wer die Anträge von sechs Landesverbänden nebeneinanderlegt, sieht eine Partei, die an der Finanzierungslogik ihres eigenen Gesundheitsressorts zweifelt.

Berlin: gegen die Fallpauschale, für die Einheitsversicherung

Am deutlichsten wird das in Berlin. Der Kreisdelegiertenverband Mitte brachte auf dem Landesparteitag am 23. November einen Antrag durch, der das Fallpauschalen-System frontal angreift: Das Vergütungsinteresse der Krankenhäuser solle sich am tatsächlichen Behandlungsbedarf ausrichten und nicht an möglichst häufiger und intensiver Behandlung, wie es das jetzige System fördere (100/II/2024). Angenommen und zugleich an die Bundeswahlprogrammkommission überwiesen. Es ist die Sorte Antrag, die eine Reform von links flankiert, statt sie abzuräumen.

Denselben Reflex zeigt der Systemantrag aus Steglitz-Zehlendorf vom Frühjahrsparteitag am 25. Mai: Das zweigliedrige System aus gesetzlicher und privater Kranken- und Pflegeversicherung solle abgeschafft werden, private Policen dürften als Zusatzversicherung bestehen bleiben (138/I/2024). Die Antragskommission strich den Bundesparteitag als Adressat und überwies den Beschluss an die Berliner Landesgruppe im Bundestag. Die Bürgerversicherung, hier ohne den Begriff, bleibt Programm.

Wo die Reform konkret wird, meldet Berlin Korrekturbedarf an. Die SPD Frauen forderten, in der Krankenhausstrukturreform eine eigene Leistungsgruppe „hebammengeleitete Geburtshilfe" zu verankern, damit das Aus für Kreißsäle nicht durch die Hintertür komme (141/I/2024, angenommen, an die Landesgruppe überwiesen). Und die Jusos zogen aus der Krankenhausbewegung die Lehre, „dass Gesundheit zur öffentlichen Daseinsvorsorge und in öffentliche Hand gehört" (140/I/2024, in der Fassung der Antragskommission angenommen). Ihr Antrag zählt Arbeitszeitschutz für Ärztinnen und Ärzte, die Abschaffung der Opt-out-Regel und ein Ende der Sonderstellung kirchlicher Träger auf.

Nicht alles setzte sich durch. Der Vorstoß aus Charlottenburg-Wilmersdorf, den Eigenanteil in der Vollpflege vom ersten Monat an unter 1500 Euro zu drücken, wurde nach einem Ablehnungsvotum der ASG Berlin zurückgezogen (137/I/2024). Die Begründung der Fachleute: Der Antrag belaste die beitragsfinanzierte Pflegeversicherung, ohne eine Gegenfinanzierung zu benennen. Ein seltener Fall, in dem eine Arbeitsgemeinschaft eine populäre Entlastungsforderung ausbremst.

Daneben schärft Berlin sein Profil in der Detailpolitik. Der Arzneimittelstatus der Homöopathie solle an denselben Wirksamkeitsnachweis gebunden werden wie die evidenzbasierte Medizin, die Apothekenpflicht solle fallen (148/I/2024, angenommen). Das Modellprojekt Drugchecking solle noch in der Modellphase ausgeweitet werden (145/I/2024, angenommen). Und die AfA verlangte für die ausgelagerten Töchter von Charité und Vivantes endlich einen verbindlichen Zeitplan zur Rückführung, den der Koalitionsvertrag von 2023 versprochen habe (27/II/2024, in der Fassung der Antragskommission angenommen und an den Senat überwiesen). Der Antrag verweist darauf, dass der CFM-Tarifvertrag zum Jahreswechsel ausläuft.

Hamburg: Struktur statt Einzelfall

Hamburg, mitten im Wahlkampf, denkt das System von der Struktur her. Die ASG forderte eine sektorenübergreifende Neuordnung, eine Kommission unter Beteiligung von Verbänden, Wissenschaft und Gewerkschaften solle den „Gesundheitsstandort Hamburg" fit machen (2024/I/Ges/3, angenommen). Bei der Geburtshilfe deckt sich Hamburg fast wörtlich mit Berlin: eine Leistungsgruppe hebammengeleitete Geburtshilfe im Referentenentwurf (2024/I/Ges/8, angenommen). Beim Streit um die Krankenhäuser trennt sich die Stadt: Die Forderung nach Rekommunalisierung der einst privatisierten Kliniken aus Barmbek-Mitte wurde abgelehnt (2024/II/Wahl/24), ein Antrag zu lokalen Gesundheitszentren aus demselben Distrikt in einer Fassung angenommen (2024/II/Wahl/52), in einer anderen für erledigt erklärt (2024/II/Wahl/25). Die Jusos brachten zudem eine bundesweite Sensibilisierungskampagne zu Endometriose durch (2024/II/Ges/5, angenommen).

Der Süden und Osten: Pflege als Dauerbaustelle

Baden-Württemberg verhandelt vor allem die Pflege- und Krankenhausfinanzierung. Die Weiterentwicklung der Pflegeversicherung von der Teilkosten- zur Vollversicherung steht dort ebenso im Antragsbuch (120) wie ein „Masterplan Pflege" der AG 60+ (G01, angenommen). Zur Krankenhausfinanzierung im ländlichen Raum ging ein eigener Antrag im Leitantrag WP 01 auf (G03, erledigt durch dessen Annahme in der Fassung der Antragskommission), notfalls, so der Text, sei dafür eine Grundgesetzänderung zu prüfen.

Sachsen-Anhalt legt die Konfliktlinien offen, ohne sie zu glätten. Die AG 60plus will Pflege „neu denken" und ein Modell der sorgenden Gesellschaft prüfen lassen (C27, an die ASG überwiesen). Der OV Quedlinburg schlug vor, die Zahl der gesetzlichen Krankenkassen radikal zu reduzieren; der Antrag galt durch einen Bundesparteitagsbeschluss als erledigt (C11). Und wie in Hamburg forderten die Jusos den Aufbau spezialisierter Endometriose-Zentren (C18, an ASG und SPD Frauen überwiesen). Zwei Landesverbände, dieselbe unterversorgte Krankheit: Das Archiv zeigt hier eine Kontinuität über Landesgrenzen.

Brandenburg trat 2024 nur mit Änderungsanträgen zu einem Pflege-Leitantrag an. Die AG Gesundheit justierte die Formulierung zum „Pakt für Pflege" nach (24/I/2024, angenommen), eine Feinarbeit am Programm statt eines eigenen Aufschlags.

Seitenblick Rheinland-Pfalz

Auf dem außerordentlichen Landesparteitag am 28. September befasste sich Rheinland-Pfalz mit der Versorgung in der Fläche. Die AG Selbst Aktiv brachte einen Antrag gegen den Versorgungsnotstand in der Rheumatologie durch (2024/GS/3, angenommen), die Jusos forderten eine medizinische Erstversorgung an allen Schulen (2024/G/11, überwiesen). Beide Anträge liegen im Antragsarchiv nur in einer Mischfassung vor, weshalb hier auf wörtliche Zitate verzichtet wird.

Ausblick

Die Krankenhausreform hat 2024 fast jeden Landesverband zu Wort gebracht, meist mit dem Ziel, sie zu ergänzen statt zu blockieren: Geburtshilfe, Personal, Trägerschaft. Ob die Bürgerversicherung, die Fallpauschalen-Kritik und die Endometriose-Versorgung den Weg ins Bundeswahlprogramm finden, wohin Berlin mehrere Beschlüsse überwiesen hat, wird das Archiv im kommenden Jahr nachlesen können.


Dieser Beitrag wurde rückblickend auf Basis des Antragsarchivs verfasst.