Kein Thema hat die SPD-Antragsbücher 2024 so beschäftigt wie die Asylpolitik, und keines so widersprüchlich. Nach dem Anschlag von Solingen Ende August und der Ankündigung des sogenannten Sicherheitspakets kippte der Ton der Bundespolitik in Richtung Verschärfung. In den Landesverbänden lief die Gegenbewegung. Allein die Berliner SPD verhandelte auf zwei Parteitagen dutzende Anträge zu Aufnahme, Unterbringung, Bezahlkarte und Abschiebung. Wer die Beschlusslagen von Berlin, Hamburg, Brandenburg, Sachsen-Anhalt und Rheinland-Pfalz nebeneinanderlegt, sieht eine Partei, die an der Basis fast geschlossen humanitär argumentiert und sich zugleich an der Frage reibt, wie viel Steuerung dazugehört.
Berlin: zwei Parteitage, eine Richtung
Den Ton gab Berlin vor. Schon der Landesparteitag am 25. Mai stellte die Weichen. Er lehnte die geplante Bezahlkarte für Asylsuchende ab, weil eine Einschränkung der freien Verfügung über Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz eine „Ungleichbehandlung von Asylsuchenden gegenüber dem Rest der Bevölkerung" darstelle (118/I/2024, angenommen in der Fassung der Antragskommission). Für den Fall der Einführung schrieb der Beschluss Mindestanforderungen fest, von der Stigmatisierungsfreiheit bis zum Verbot, das Geldleistungs- durch das Sachleistungsprinzip zu ersetzen. Am selben Tag forderte die AG Migration und Vielfalt die Verlängerung des Berliner Aufnahmeprogramms für syrische, irakische und afghanische Geflüchtete (114/I/2024, angenommen), und ein Pankower Antrag verlangte eine gleichmäßigere Unterbringung über die Bezirke hinweg samt dauerhaft ausfinanziertem Integrationsfonds (117/I/2024, angenommen). Als Initiativantrag bekräftigte der Parteitag zudem, das Kirchenasyl in Berlin zu wahren und auf Räumung und Abschiebung zu verzichten (405/I/2024, angenommen mit Änderungen).
Der zweite Akt folgte am 23. November, und er stand ganz im Zeichen des Sicherheitspakets. Unter dem Tagesordnungspunkt Geflüchteten- und Asylpolitik häuften sich die Anträge gegen die Verschärfungspläne des Bundes: gegen die Kürzung von Sozialleistungen (78/II/2024), gegen Abschiebungen nach Afghanistan und in andere nicht sichere Herkunftsländer (82/II/2024), erneut gegen die Bezahlkarte (90/II/2024). Gebündelt wurden sie in einem Leitantrag der AG Migration und Vielfalt, der das „uneingeschränkte Bekenntnis zu den sozialdemokratischen Werten von Solidarität und Humanität" an den Anfang stellte und ein Abschiebungsverbot für Afghanistan, Syrien, Iran, Irak und Libyen sowie die Ablehnung von „Return Hubs" in Drittstaaten festschrieb (86/II/2024). Dieser Beschluss war der Sammelpunkt: Die Anträge 78 und 82 galten mit seiner Annahme als erledigt, der schärfste Bezahlkarten-Antrag 90 wurde von den Antragstellern zurückgezogen. Bemerkenswert ist die Randnotiz der Antragskommission zu 86/II/2024: angenommen zwar, aber ausdrücklich „Kein Konsens". Die humanitäre Linie steht, doch reibungslos verlief die Verständigung nicht.
Hamburg: von der Traumatherapie bis zum Abschiebestopp
In Hamburg verlief die Debatte über zwei Parteitage parallel. Im Frühjahr warnte der Kreis Bergedorf vor einer im Bundeshaushaltsentwurf 2024 vorgesehenen Kürzung der psychosozialen Hilfe für Geflüchtete um zehn Millionen Euro und forderte, entsprechende Angebote notfalls in Hamburg vorzuhalten (2024/I/Ges/1, angenommen). Ebenfalls im Frühjahr verlangte Bergedorf einen sofortigen Abschiebestopp für Jesidinnen und Jesiden in den Irak, mit Verweis auf die Massaker des IS von 2014 (2024/I/Innen/2, angenommen). Nach Solingen zog auch Hamburg nach: Die Jusos setzten einen Antrag durch, der einen „sofortigen Abschiebungsstopp nach Afghanistan und Syrien" verlangte und sich dabei ausdrücklich auf Artikel 1 des Grundgesetzes berief (2024/II/Innen/4, angenommen). Und in die Debatte um Steuerung mischte sich Hamburg mit einer klaren Absage an eine Arbeitspflicht: „Für echte Teilhabe am Arbeitsmarkt statt Arbeitspflicht für Geflüchtete" heißt der Änderungsantrag zum Leitantrag „Migration: Menschlichkeit und Steuerung", der Sprachkurse und Anerkennung von Qualifikationen dem Zwang vorzieht (2024/II/Wahl/42, angenommen). Zwei Doppelanträge zu Traumahilfe und Jesiden zeigen dabei, wie oft Kreise und Jusos dasselbe Ziel getrennt einbrachten: die jeweils zweite Fassung wurde für erledigt erklärt.
Seitenblick: wo sich die Konfliktlinie öffnet
Interessant wird es im Osten. Brandenburg verhandelte 2024 einen Leitantrag zur Migration und beschloss dazu drei Änderungsanträge. Der markanteste kam von den Jusos und weist in die Gegenrichtung der Berliner Beschlusslage: Er befürwortet die „schnellstmögliche Einführung einer Bezahlkarte für Asylsuchende" als Modernisierung von Verwaltungsvorgängen (31/I/2024, angenommen). Zwei weitere Änderungen der Antragskommission zielten auf einen früheren Arbeitsmarktzugang (32/I/2024, 33/I/2024, beide angenommen). Sachsen-Anhalt wiederum spiegelte die Berliner Linie: Der OV Halle-Mitte setzte eine Ablehnung der „diskriminierenden Bezahlkarte" mit demselben Katalog von Mindestanforderungen durch (C07, angenommen in geänderter Fassung) und brachte einen Antrag gegen die verdeckte Finanzierung autokratischer Regime durch Passdokumente ein, der überwiesen wurde (E08). In Rheinland-Pfalz befassten sich die SPD-Frauen auf dem außerordentlichen Landesparteitag am 28. September mit der Fortführung des Bundesaufnahmeprogramms für Afghanistan angesichts der Lage von Frauen unter den Taliban; der Antrag wurde überwiesen (2024/R/1).
Ausblick
Die Basis hat 2024 fast überall in dieselbe Richtung beschlossen: gegen Abschiebungen in nicht sichere Länder, gegen die Bezahlkarte, für Aufnahme und Integration. Die Ausnahme aus Brandenburg zeigt, dass die Frage der Steuerung nicht entschieden ist, sondern nur verschoben. Mehrere Landesverbände haben ihre Beschlüsse an den Bundesparteitag und die Bundestagsfraktion weitergeleitet. Ob die humanitäre Linie der Basis sich gegen den Kurs des Sicherheitspakets durchsetzt, wird das Archiv im kommenden Jahr nachlesen können.
Dieser Beitrag wurde rückblickend auf Basis des Antragsarchivs verfasst.
Kommentare