Zum 1. Oktober ist der gesetzliche Mindestlohn auf zwölf Euro gestiegen. Wer danach in die Antragsbücher der Landesverbände schaut, findet dort keine Siegesfeier, sondern eine neue Frage: Wie kommt das Geld tatsächlich bei den Beschäftigten an? Quer durch die Parteitage des Jahres verschiebt sich die Arbeitsmarktdebatte von der Höhe der Lohnuntergrenze zur Durchsetzung, zur Tarifbindung und zu den Rändern des Arbeitsmarkts: Minijobs, Plattformarbeit, migrantische Beschäftigung.

Berlin: Vom Beschluss zur Kontrolle

Der Berliner Landesparteitag am 12. November nahm gleich einen ganzen Block von Mindestlohn-Anträgen an. Der Leitsatz aus 24/II/2022 (angenommen mit Änderungen) fasst die Stimmungslage zusammen: „Jetzt gilt es sicherzustellen, dass der erhöhte Mindestlohn auch bei allen ankommt." Gefordert werden mehr Personal für die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls, eine manipulationssichere digitale Zeiterfassung, höhere Bußgelder und der Ausschluss von Mindestlohn-Sündern von öffentlichen Aufträgen und Fördermitteln. Verwandte Anträge liefen parallel (25/II/2022, 26/II/2022, 27/II/2022). Bemerkenswert: Berlin verweist im Beschluss auf den eigenen Landesmindestlohn von 13 Euro, die Kontrollfrage stellt sich auf beiden Ebenen.

Schon der Sommerparteitag am 19. Juni hatte das zweite große Thema gesetzt: Tarifbindung. Die Antragskommission bündelte drei Anträge aus dem Jahr 2020 (15/I/2020, 16/I/2020, 17/I/2020), die 2022 zur Wiedervorlage kamen, zur Fassung 15.1/I/2022, angenommen und an den Bundesparteitag 2023 überwiesen. Das Paket reicht von erleichterten Allgemeinverbindlicherklärungen über ein Bundestariftreuegesetz und ein Verbandsklagerecht für Gewerkschaften bis zur Rückführung von Servicegesellschaften kommunaler Unternehmen. Konkret wurde es bei der Freien Universität, wo der Parteitag Outsourcing und tariffreie Bereiche beenden will (23/I/2022, angenommen mit Änderungen), und bei der Schulreinigung, die umgehend in kommunale Hand soll (20/I/2022, angenommen mit Änderungen). Im Herbst folgte die Forderung, landeseigene Unternehmen samt Töchtern in den Kommunalen Arbeitgeberverband zu holen (39/II/2022, angenommen).

Minijobs: Zwei Landesverbände, eine Stoßrichtung

Mit der Mindestlohnerhöhung stieg auch die Geringfügigkeitsgrenze auf 520 Euro. Genau daran entzündet sich Kritik in zwei Landesverbänden. In Hamburg beschloss der Frühjahrsparteitag auf Antrag der ASF die Abschaffung der Geringfügigkeitsgrenze für alle über 18 (2022/I/Arb/1, angenommen): Jede Beschäftigung solle sozialversicherungspflichtig sein, Minijobs zementierten für Frauen die Zuverdienendenrolle. In Rheinland-Pfalz lag dem außerordentlichen Landesparteitag am 9. Juli ein Antrag für eine Minijobreform vor, der die dynamisch steigende Geringfügigkeitsgrenze als Ausweitung ungesicherter Beschäftigung kritisiert (2022/A/7, überwiesen). Dazu passt der rheinland-pfälzische AfA-Antrag, der das unbefristete, tariflich bezahlte Normalarbeitsverhältnis wieder zum Normalfall machen und Arbeit auf Abruf zurückdrängen will (2022/A/4, ebenfalls überwiesen).

Die Ränder des Arbeitsmarkts

Berlin widmete sich im Herbst zwei Gruppen, die von Kontrollen und Tarifverträgen bisher wenig haben. Für die Beschäftigten der Lieferdienste fordert der angenommene Jusos-Antrag 31/II/2022 mehr Kontrollen durch das Landesamt für Arbeitsschutz, höhere Strafen und öffentliche Schlichtungsstellen, bis die gewerkschaftliche Organisierung der Branche trägt. Und für migrantische Beschäftigte sollen befristete Arbeits- und Aufenthaltserlaubnisse von befristeten Arbeitsverträgen entkoppelt werden, damit der Jobverlust nicht den Aufenthalt gefährdet: als Landesforderung (29/II/2022, angenommen) und als Auftrag an den Bund (30/II/2022, angenommen; der Parallelantrag 226/II/2022 galt damit als erledigt).

Hamburg setzte eigene Akzente bei der Mitbestimmung: Tarifrecht und Betriebsverfassungsgesetz sollen auch für kirchliche Beschäftigte gelten (2022/I/Arb/2, angenommen), und Auszubildende in Jugend- und Auszubildendenvertretungen sollen ohne Antrag unbefristet übernommen werden (2022/I/Arb/3, angenommen). Berlin zog beim Schutz von Betriebsratsgründungen nach (33/II/2022, angenommen mit Änderungen).

Brandenburg: Gute Arbeit als Leitantrag

Den Schlusspunkt des Jahres setzte Brandenburg. Der Landesparteitag am 26. November, dem Kürzel I/2022 zum Trotz ein Novemberparteitag, nahm den Leitantrag des Landesvorstands „Für gute Arbeit. Für Brandenburg. Für Dich." mit Änderungen an (2/I/2022), eine Bilanz- und Programmerzählung von der Nachwendezeit bis zu den Ansiedlungen der Gegenwart. Daneben reklamierten die Jusos mit „Löhne rauf!" Tarifverträge für rund 2.500 studentische Beschäftigte der Hochschulen, die bislang unter dem Brandenburger Vergabemindestlohn von 13 Euro bezahlt würden (13/I/2022, angenommen mit Änderungen).

Ausblick

Auffällig viele Beschlüsse dieses Jahres sind Aufträge nach oben: Berlins Tarifbindungspaket, die Mindestlohn-Kontrolle und die Entkopplung der Arbeitserlaubnisse sind an den Bundesparteitag 2023 überwiesen. Ob aus den Landesbeschlüssen Bundespolitik wird, entscheidet sich dort. Das Archiv wird mitlesen.


Dieser Beitrag wurde rückblickend auf Basis des Antragsarchivs verfasst.