Die Arbeitswelt, die im Jahr 2019 durch die Antragsbücher der SPD geistert, ist eine Welt der Plattformen, Befristungen und Umgehungen. Nicht mehr die klassische Fabrik steht im Zentrum, sondern die Kurierfahrerin ohne Sozialversicherung, der Rechtsreferendar unter dem Existenzminimum und der Betrieb, der sein Personal über Tochterfirmen aus dem Tarifvertrag herausdefiniert. Kein Landesverband hat diese Verschiebung so ausführlich in Beschlüsse übersetzt wie Berlin. Die kleineren Verbände setzen daneben eigene Akzente, halten aber vor allem eines fest: Am Arbeitsrecht soll nicht gerüttelt werden.
Berlin: die Ordnung der Plattformarbeit
Auf seinen beiden Landesparteitagen, am 30. März und am 26. Oktober, arbeitete sich der Berliner Landesverband systematisch an der digitalen Erwerbsarbeit ab. Den Auftakt machte im Frühjahr ein Antrag aus Mitte und Gesundbrunnen, der faire Bedingungen in der sogenannten Gig-Economy verlangte: ein eigenständiges, von den Plattformbetreibern finanziertes Sozialversicherungssystem für Crowdworker, ein Mitbestimmungsrecht und einen digitalen Betriebszugang für Gewerkschaften (36/I/2019, angenommen). Der Kreuzberger Antrag zur digitalen sozialen Sicherung derselben Klickarbeiterinnen wurde im Herbst durch genau diese Beschlusslage für erledigt erklärt (32/II/2019). Die Antragskommission ist das Gremium, das dem Parteitag empfiehlt, wie mit einem Antrag zu verfahren ist. "Erledigung" heißt hier nicht Ablehnung, sondern dass ein anderer Beschluss die Forderung bereits abdeckt.
Parallel führte Berlin einen langen Streit über die Ride-Hailing-Dienste. Zwei fast wortgleiche Anträge aus Spandau und Prenzlauer Berg forderten, Uber und ähnliche Plattformen dem Personenbeförderungsgesetz und der Tarifpflicht zu unterwerfen, Scheinselbständigkeit und die Umgehung des Mindestlohns zu bekämpfen. Angenommen wurde die ausführlichere Fassung (226/I/2019), der spandauer Antrag galt damit als erledigt (225/I/2019). Der Kern beider Texte ist derselbe Verdacht: dass hinter der Digitalisierungsrhetorik vor allem ein Lohnunterbietungswettbewerb steckt.
Neben der Plattformfrage steht ein ganzer Block klassischer Arbeitsschutzanträge. Der Kreisverband Mitte verlangte, sachgrundlose Befristungen ersatzlos abzuschaffen und befristete Stellen über eine Abgabe der Arbeitgeber unattraktiv zu machen (35/I/2019, angenommen). Die ASF wollte die Brückenteilzeit für alle öffnen und die Schwellenwerte des Teilzeit- und Befristungsgesetzes absenken (28/I/2019, angenommen). Ein Antrag von KDV Mitte, ASF und AfA zielte auf ein wirksames Entgelttransparenzgesetz und den Abbau des Gender Pay Gap, den Auskunftsanspruch auf alle Betriebsgrößen ausgeweitet (27/I/2019, angenommen mit Änderungen). Und die AfA verband Arbeitsrecht mit Bildung: DGB-Gewerkschaften sollen einen gesetzlich verankerten Zugang zu den Berufsschulen erhalten, um dort über Mitbestimmung aufzuklären (46/I/2019, angenommen). Zwei weitere Beschlüsse zielten auf den eigenen Einflussbereich des Landes: der Mindestlohn in Werkstätten für behinderte Menschen (26/II/2019, angenommen, überwiesen an den Bundesparteitag) und Tarifverträge für die bisher tariflosen Tochterfirmen von Charité und Vivantes, ein Dauerthema, das hier durch einen anderen Beschluss erledigt wurde (48/I/2019).
Seitenblick: der Kontrast der Flächenländer
Wo Berlin die Plattformökonomie durchdekliniert, zeigen die kleineren Verbände ihre je eigenen Sorgen. In Hamburg brachten die Jusos gleich drei Anträge zum Herbstparteitag ein, alle mit Blick auf den Vollzug: mehr Zollpersonal gegen die Umgehung des Mindestlohngesetzes (2019/II/Arb/4, zurückgezogen), digitale Zeiterfassung gegen das "Turboputzen" im Reinigungsgewerbe (2019/II/Arb/5, zurückgezogen) und eine höhere Unterhaltsbeihilfe für Rechtsreferendare (2019/II/Arb/3, erledigt). Kein Beschluss überlebte die Sitzung als Annahme, doch die Stoßrichtung ist deutlich: Es fehlt nicht am Gesetz, sondern an der Kontrolle.
Brandenburg dachte in Strukturpolitik. Der Unterbezirk Oder-Spree wollte die Landesregierung auf eine fortgesetzte Industriepolitik verpflichten, ausdrücklich mit Blick auf die montanmitbestimmte Stahlindustrie in Ostbrandenburg (05/I/2019, angenommen), und die Berufseinstiegsbegleitung als Antwort auf den Fachkräftemangel wieder aufnehmen (03/I/2019, überwiesen). In Mecklenburg-Vorpommern verknüpfte die AfA den Kohleausstieg mit der Arbeitsmarktfrage: Der Strukturwandel solle sozial gestaltet und über eine stärkere Heranziehung hoher Einkommen und Vermögen finanziert werden (ÄE3, angenommen).
Schleswig-Holstein schließlich formulierte auf der Landesvorstandsklausur 2/2019 eine kompakte arbeitsrechtliche Agenda, die inhaltlich eng an Berlin anschließt: die ersatzlose Streichung sachgrundloser Befristungen im Teilzeit- und Befristungsgesetz ("Verbot von sachgrundlosen Befristungen"), eine Mindestausbildungsvergütung und Kostenfreiheit in der Ausbildung im Rahmen der BBiG-Reform, und eine deutliche Absage an jede weitere Lockerung des Arbeitszeitgesetzes. Das Arbeitszeitgesetz sei, so der Landesvorstand, "nach wie vor im höchsten Maße zeitgemäß und flexibel". In allen drei Fällen wurde der Landesvorstand beauftragt, bei den anderen Landesverbänden für Mehrheiten zu werben.
Bayern taucht in diesem Jahr nur am Rand des Arbeitsthemas auf. Auf dem 71. Ordentlichen Landesparteitag in Bad Windsheim (I/2019) stand ein Initiativantrag zur Abkehr von der Hartz-IV-Logik und gegen die Sanktionen der Arbeitsmarktpolitik zur Debatte, der als erledigt behandelt wurde (Y11, Bad Windsheim 2019). Ein Antrag zur Arbeitserlaubnis für abgelehnte Asylbewerber wurde zurückgezogen (M4, Bad Windsheim 2019). Wegen der eingeschränkten Textqualität der bayerischen Quellen bleibt es hier bei Existenz, Thema und Status.
Ausblick
Die Konfliktlinie des Jahres verläuft nicht zwischen den Verbänden, sondern zwischen dem Anspruch, prekäre und digitale Arbeit neu zu regulieren, und der bloßen Durchsetzung des Bestehenden. Berlin liefert die Programmatik, Hamburg die Vollzugsfrage, Schleswig-Holstein die defensive Klammer um das Arbeitsrecht. Viele der Berliner Beschlüsse tragen den Vermerk der Überweisung an den Bundesparteitag. Ob die Partei dort aus der Summe dieser Länderanträge eine gemeinsame Linie zu Plattformarbeit und Befristung formt, wird das Archiv im kommenden Jahr zeigen.
Dieser Beitrag wurde rückblickend auf Basis des Antragsarchivs verfasst.
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