Wer in diesem Jahr die Antragsbücher der SPD-Landesverbände unter der Rubrik Arbeit und Wirtschaft durchblättert, stößt immer wieder auf dasselbe Wort: altersarmutsfest. Der Mindestlohn, 2015 eingeführt und seither eher verwaltet als weiterentwickelt, wird 2018 quer durch die Partei neu vermessen. Nicht mehr die Existenzsicherung heute ist der Maßstab, sondern die Rente morgen.

Berlin: Eine Strategie statt vieler Einzelforderungen

Den größten Aufschlag machte Berlin. Schon der Landesparteitag am 1. und 2. Juni nahm den Antrag an, den Landesmindestlohn nach dem Landesmindestlohngesetz auf 12 Euro anzuheben (26/I/2018). Im November wurde daraus ein Programm: Unter dem Titel „Strategische Entscheidung für mehr Gerechtigkeit: Einkommen erhöhen und Berlinerinnen und Berliner entlasten" hatten mehrere Kreise nahezu wortgleiche Anträge eingereicht (28/II/2018 bis 33/II/2018, 221/II/2018). Der Landesparteitag am 16. und 17. November beschloss die Fassung des Landesvorstands (28.1/II/2018), die Einzelanträge galten damit als erledigt.

Das Paket hat es in sich: ein Landesmindestlohn auf altersarmutsfestem Niveau, als Referenz nennt der Beschluss die Rechnung des Bundesarbeitsministeriums von 12,63 Euro, dazu in der Vergabegesetznovelle 2019 mindestens 11 Euro als Zwischenschritt. Ferner eine Zulage von mindestens 150 Euro monatlich für den öffentlichen Dienst des Landes, vollständige Tarifbindung aller Landesunternehmen samt Töchtern, das Ende weiterer Auslagerungen öffentlicher Aufgaben und der Ausschluss sachgrundloser Befristungen. Etliche Einzelanträge des Jahres gingen in diesem Beschluss auf, etwa zu Befristungen bei landeseigenen Unternehmen (34/II/2018) und zur Einkommenspolitik insgesamt (36/II/2018). Bereits im Juni hatte der Parteitag einen Umsetzungsbericht zum Outsourcing bei den städtischen Wohnungsbaugesellschaften angefordert (49/I/2018).

Mindestlohn: dieselbe Rechnung in drei Ländern

Das Berliner Motiv findet sich fast zeitgleich in Brandenburg. Der Landesparteitag im Herbst nahm den AfA-Antrag „Mindestlohn durchsetzen, Altersarmut verhindern" an (04/II/2018), dazu die Forderung nach einer Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns (08/II/2018) und nach gleichen Pflege-Mindestlöhnen in Ost und West (10/II/2018). In Bayern verlangte ein Ortsverein 13 Euro pro Stunde; der außerordentliche Landesparteitag in Weiden überwies den Antrag S1 (Landesparteitag Weiden 2018), reichte ihn also nicht entschieden zur weiteren Befassung weiter. In Mecklenburg-Vorpommern wurde der Antrag zu substanziellen Verbesserungen beim Mindestlohn an den Landesvorstand überwiesen, verbunden mit dem Auftrag, einen öffentlichen Diskussionsprozess zu organisieren (S3-Ä1). Und Berlin schickte die Forderung, die Mindestlohn-Ausnahmen für Langzeitarbeitslose zu streichen, nach der Annahme direkt weiter an den Bundesparteitag 2019 (38/II/2018).

Befristung, Leiharbeit, Arbeitszeit

Die zweite Konfliktlinie des Jahres ist die prekäre Beschäftigung. Weiden nahm den Antrag gegen prekäre Arbeitsverhältnisse und sachgrundlose Befristungen an (A3, Landesparteitag Weiden 2018), die 35-Stunden-Woche wurde dort überwiesen (A2). Rheinland-Pfalz arbeitete sich auf dem Landesparteitag am 24. November am Arbeitsrecht ab: weniger Befristungssachgründe im Teilzeit- und Befristungsgesetz (2018/A/11, geändert angenommen), eine Neuordnung der Zeit- und Leiharbeit (2018/A/03, geändert angenommen), verpflichtende Zeiterfassung für alle Branchen (2018/A/07, angenommen) und eine Nicht-Erreichbarkeitsregelung für Beschäftigte (2018/A/06, geändert angenommen). Berlin beschloss nach einem Urteil des Landesarbeitsgerichts zur studentischen Beschäftigung, sich hinter die Tarifinitiative TVStud zu stellen (Ini12/II/2018). Mecklenburg-Vorpommern debattierte in seiner Programmdebatte über Arbeitszeit und humane Flexibilisierung (Ä11, Ä14, jeweils in der Fassung der Antragskommission) und brachte die Prüfung einer Mindestauszubildendenvergütung über ein Landesvergabegesetz ein (4, 5).

Nach Hartz IV, vor dem Sozialstaatsumbau

Hinter der Lohnfrage steht 2018 die größere: Was kommt nach Hartz IV? Berlin nahm im Juni den Juso-Antrag „Soziale Teilhabe durch ein Solidarisches Grundeinkommen und die Überwindung von Hartz IV" an und überwies ihn an den Bundesparteitag 2019 (229/I/2018); die skeptische Nachfrage, welche 100.000 Jobs das solidarische Grundeinkommen denn konkret schaffen solle, war damit erledigt (230/I/2018). Das Teilhabechancengesetz des Bundes begleitete der Berliner Novemberparteitag mit Bedingungen wie Freiwilligkeit und Tariftreue; der Antrag galt nach dem Bundestagsbeschluss als erledigt (197/II/2018). Bayern überwies die Verbesserung der Absicherung bei Arbeitslosigkeit (A7, Landesparteitag Weiden 2018), Rheinland-Pfalz die „Klare Kante für mehr Gerechtigkeit und soziale Sicherung" (2018/A/10).

Ausblick

Auffällig viel liegt jetzt auf dem Tisch des Bundesparteitags 2019: der Berliner Grundeinkommensantrag (229/I/2018), die Mindestlohn-Ausnahmen (38/II/2018), die Probezeit nach der Ausbildung (90/I/2018), der Beirat zum Wandel der Arbeitsgesellschaft (17/II/2018). Ob aus dem altersarmutsfesten Mindestlohn eine gemeinsame Position der Gesamtpartei wird, entscheidet sich also nicht in den Ländern, die ihn 2018 beschlossen haben. Das Archiv wird mitlesen.


Dieser Beitrag wurde rückblickend auf Basis des Antragsarchivs verfasst.