Seit dem 1. Januar 2015 gilt in Deutschland ein flächendeckender gesetzlicher Mindestlohn von 8,50 Euro. Das Gesetz war zu diesem Zeitpunkt schon beschlossen, doch in den Antragsbüchern der SPD-Landesverbände beginnt die Arbeit erst danach: Ein Mindestlohn steht auf dem Papier, jetzt geht es um seine Löcher, seine Kontrolle und um alles, was er nicht regelt. Das arbeitspolitische Jahr 2015 liest sich in Berlin und Brandenburg wie eine Nacharbeit an einem großen Beschluss, mit der Sorge, dass er in der Praxis umgangen werden könnte.

Berlin: die Nachhut des Mindestlohns

Den Ton setzt Berlin, wo der Landesparteitag am 13. Juni die Masse der arbeitspolitischen Anträge behandelte. Auffällig ist, wie schnell sich der Blick vom Grundsatz auf die Umgehung verschiebt. Der Kreis Neukölln ließ den Bundesparteitag auffordern, „Möglichkeiten der Umgehung des Mindestlohns zu unterbinden", samt ausreichender personeller Ausstattung der Kontrollorgane (41/I/2015, angenommen und an den Bundesparteitag 2015 sowie die Landesgruppe überwiesen). Der Antrag ist kurz, fast lakonisch, und doch programmatisch: Wer den Mindestlohn ernst nimmt, muss ihn kontrollieren können.

Denselben Reflex zeigt der Umgang mit Honorarkräften. Lichtenberg wollte die Honorarordnungen der Berliner Verwaltung an das Landesmindestlohngesetz koppeln und die Vergütung freier Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei mindestens 12,75 Euro pro Zeitstunde beginnen lassen (40/I/2015). Der Antrag galt am Ende als erledigt. Weiter ging Marzahn-Hellersdorf mit der Forderung, die „Lohndumpingspirale durch die Selbstausbeutung der Kleinstunternehmer" zu stoppen, indem in Rechnung gestellte Stundensätze einen vollwertigen Arbeitnehmerlohn samt Nebenkosten abdecken müssten (39/I/2015). Dieser Antrag wurde abgelehnt: eine der wenigen klaren Absagen des Tages und ein Hinweis darauf, wo die Grenze der Konsensfähigkeit lag.

Ein zweiter Strang dreht sich um den Tarifvertrag als Schutzwall gegen Lohndruck. Gleich zwei fast wortgleiche Anträge verlangten, Flächentarifverträge zu stärken und Tarifflucht zu verhindern, damit bei Gründung einer Tochtergesellschaft weiter der Tarifvertrag der Mutter gilt: der eine aus Reinickendorf, der als erledigt eingestuft wurde (17/I/2015), der andere vom AfA-Landesvorstand, der angenommen wurde und an Fraktion und Senat ging (18/I/2015). Dass die Partei denselben Gedanken doppelt einbrachte und unterschiedlich behandelte, zeigt, wie sehr das Thema aus mehreren Richtungen zugleich drückte.

Prekär, befristet, mitbestimmt

Neben dem Lohn steht 2015 die Form des Arbeitsverhältnisses im Zentrum. Neukölln brachte einen detaillierten Antrag zur Einschränkung befristeter Arbeitsverhältnisse ein: Die sachgrundlose Befristung solle „generell ausgeschlossen sein", die Befristung zur Erprobung gestrichen und die Zustimmung des Betriebsrats auch bei Befristungen eingeholt werden (28/I/2015, angenommen, überwiesen an Bundesparteitag 2015 und Landesgruppe). Passend dazu forderte derselbe Kreisverband, die betriebliche Mitbestimmung so auszuweiten, dass Betriebsräte umfassend über die Bedingungen „auch von Leiharbeitern, Praktikanten, Befristungen" mitbestimmen (30/I/2015, angenommen). Zwei Anträge, ein Muster: Der Betriebsrat soll dort mitreden, wo bisher flexibilisiert wird.

Die Frage nach der prekären Beschäftigung im Verantwortungsbereich des Landes selbst blieb dagegen unerledigt. Reinickendorf und der AfA-Landesvorstand verlangten wortverwandt einen längst zugesagten Bericht zur „prekären Arbeit im Verantwortungsbereich des Landes Berlin", damit er noch im Herbst 2015 diskutiert werden könne (19/I/2015, 20/I/2015). Beide wurden an Fraktion und Landesvorstand überwiesen. Ein Bericht, der seit mehreren Landesparteitagen angemahnt wird und noch immer aussteht: Das Archiv dokumentiert hier weniger einen Beschluss als eine Geduldsprobe.

Am 14. November, auf dem zweiten Landesparteitag des Jahres, kam ein weiterer Baustein hinzu. Der AfA-Landesvorstand ließ festschreiben, dass Mindestlohn und Arbeitsschutz auch für entsandte EU-Beschäftigte gelten müssen und dass die SPD bei landeseigenen Betrieben aktiv Tariftreue und Vergaberecht einfordert (06/II/2015). In der Fassung der Antragskommission wurde daraus der Satz, die „Freizügigkeit in der EU darf nicht zur Ausnutzung von Beschäftigten und Geflüchteten führen". Der Antrag verband so das Arbeitsthema mit der Fluchtbewegung, die das Jahr prägte.

Der Blick auf den Nachwuchs rundet das Bild ab. Neukölln warb für eine Ausbildungsumlage, in die nicht ausbildende Betriebe einzahlen und aus der ausbildende Unternehmen Unterstützung erhalten (235/I/2015, angenommen). Und die Jusos wollten die neue Jugendberufsagentur „zum Erfolgsprojekt machen": paritätische Steuerungsgremien mit Gewerkschaften, keine Sanktionen, gute Personalausstattung (130/I/2015). Die Antragskommission empfahl die Annahme ausdrücklich ohne Konsens, ein seltener Vermerk, der die Reibung zwischen Juso-Forderungen und Parteimehrheit sichtbar macht.

Seitenblick Brandenburg

In Brandenburg fällt 2015 nur ein arbeitspolitischer Antrag ins Auge, und er endet anders als die Berliner Beschlüsse. Die Jusos Brandenburg forderten, den Vergabemindestlohn des Landes von 8,50 auf 10 Euro anzuheben, mit Verweis auf gestiegene Lebenshaltungskosten und die rot-rote Vorreiterrolle seit 2012 (18/I/2015). Der Antrag wurde abgelehnt. Wo Berlin über die Umgehung des Mindestlohns stritt, verhandelte Brandenburg über seine Höhe im eigenen Vergaberecht, und die Landespartei blieb beim bestehenden Satz.

Ausblick

Das Jahr, in dem der Mindestlohn wirksam wurde, hinterlässt in den Antragsbüchern kein Triumphgefühl, sondern eine Liste offener Baustellen: Kontrolle, Honorare, Befristung, Tariftreue, der ausstehende Berliner Prekaritätsbericht. Ob dieser Bericht auf dem nächsten Landesparteitag endlich vorliegt und ob Brandenburgs 10-Euro-Forderung wiederkehrt, wird das Archiv im kommenden Jahr zeigen.


Dieser Beitrag wurde rückblickend auf Basis des Antragsarchivs verfasst.