Die NRWSPD hat ihren Landesparteitag 2025 abgehalten, den ersten nach der Bundestagswahl vom 23. Februar und nach dem Regierungswechsel zur schwarz-roten Koalition unter Friedrich Merz. 78 Anträge lagen vor. Eine Besonderheit gleich zu Beginn: Das Antragsarchiv verzeichnet für diesen Parteitag die Empfehlungen der Antragskommission, also die Voten jenes Gremiums, das jeden Antrag vor der Abstimmung mit einem Vorschlag versieht, nicht das protokollierte Endergebnis der Abstimmung. Dieser Bericht beschreibt daher die Antragslage und die Linie der Antragskommission (im Folgenden AK), nicht zwingend den am Ende gefassten Beschluss.
Nach AK-Empfehlung verteilen sich die Anträge so: 6 Annahmen, 11 Annahmen in geänderter Fassung, 12 Ablehnungen, dazu Überweisungen an Fraktion und Vorstand (4 an die Bundestagsfraktion, 4 an die Landtagsfraktion, 2 an den Landesvorstand), 1 Nichtbefassung und 3 Erledigungen. 35 Anträge tragen kein auswertbares Votum. Das ist kein Zufall: Es sind fast durchweg Einzelforderungen aus zerlegten Sammelanträgen, die im Archiv nur noch als Nummern-Kürzel auftauchen. Der Leitantrag A01 „Aus dem Alltag in die Zukunft" des Landesvorstands, der eine Zeitdiagnose von Krieg, Krisen und erschütterten Wertefundamenten vorlegt, steht auf Annahme in geänderter Fassung und grundiert das Ganze.
Der dichteste Block: Tarif und Industrie
Kein Feld füllte das Antragsbuch so wie die Tarifbindung. Sie zieht sich mehrgleisig durch: Ar01 und Ar03, beide von der AK als erledigt eingestuft, verlangen einen NRW-Kurs zur Rückkehr flächendeckender Tarifbindung, unter anderem über ein neues „Sozialpartnerschaftsverbindlichkeitsgesetz". Ar02 will ein bundesweites Tarifsiegel ins Wahlprogramm schreiben und soll dafür an die Bundestagsfraktion überwiesen werden. St01 (Annahme) sichert die Stahlstandorte über einen NRW-Transformationsfonds ab. Der zerlegte Block 69 bis 72 füllt dieselbe Linie mit konkreten arbeitsrechtlichen Instrumenten: Allgemeinverbindlicherklärung stärken, Tarifflucht über Betriebsspaltung und OT-Mitgliedschaft unterbinden, ein digitales gewerkschaftliches Zugangsrecht. Am Rand dieses Clusters steht K01, die Forderung nach Arbeitszeitverkürzung im Rettungsdienst von 48 auf 42 Stunden, von der AK als erledigt geführt.
Neutrale Schule, Ausbildung wie Studium
Die Bildungsanträge tragen eine erkennbare Handschrift. B01 will die bekenntnisfreie Schule klarer im Schulgesetz verankern (AK: Ablehnung), B02 ein integratives Pflichtfach „Ethik/Religionskunde" (Überweisung an die Landtagsfraktion), B08 Praktische Philosophie sofort auch in der Grundschule (Annahme in geänderter Fassung). Gemeinsam zielen sie auf einen Umbau des Religionsunterrichts, begründet mit einem Anteil von 24 Prozent konfessionsfreien Grundschulkindern.
Ein zweites Paket stellt Ausbildung und Studium gleich: B03 (Praxissemester vergüten, in der AK-Fassung „armutsfest und existenzsichernd" statt fester 600 Euro), B04 (gleiche Bedingungen für Studium und Ausbildung) und B05 (Azubi-Wohnheime fördern) stehen alle auf Annahme in geänderter Fassung, ebenso B07 zum Nachteilsausgleich bei fehlenden Sprachprüfern. Beim offenen Ganztag zeigt sich eine erste Spannung: B06 aus dem KV Borken, der Land, Kreis und Kommunen zu „Masterplänen" für den OGS-Rechtsanspruch verpflichten will, empfiehlt die AK zur Ablehnung, während der inhaltsgleiche Sachantrag 35 im Verfahren bleibt. Der Druck aus der Kreisebene verschwindet also nicht mit dem Votum.
Innen und Recht: Klassenjustiz und Polizeikontrolle
In der Rechtspolitik schreibt der Parteitag eine erkennbar linke Linie fort. Unter dem Stichwort „Klassenjustiz" bündeln sich I02 (Schwarzfahren nach Paragraf 265a StGB entkriminalisieren, Überweisung an die Bundestagsfraktion), I03 und der Fragmentblock 74, 77, 78 und 102: Ersatzfreiheitsstrafen, Pflichtverteidigung schon im Ermittlungsverfahren, eine kostenfreie strafrechtliche Beratungshotline. Die Polizeikontrolle nach dem Fall Mouhamed Dramé trägt der Juso-Antrag I04 „Watch the Police not the People" (Annahme in geänderter Fassung), flankiert von der Bodycam-Reform 58 (Annahme in der AK-Fassung) und dem Fragment 85 und 104, das eine unabhängige Ermittlungsbehörde und gesicherte Original-Einsatzaufnahmen verlangt, ausdrücklich ohne KI-Gesichtserkennung und Echtzeitvernetzung. Dazu kommt I01 gegen die Manipulation durch Tech-Konzerne und für Plattformneutralität (Annahme in geänderter Fassung).
Bemerkenswert konfliktreich ist F02 „Hands off my Hijab!" der Jusos: Der Antrag verlangt die Abschaffung des Justizneutralitätsgesetzes NRW und benennt die frühere Enthaltung der SPD-Landtagsfraktion ausdrücklich als Fehler. Die AK empfiehlt Ablehnung. Ein Antrag gegen das eigene Fraktionsverhalten, vom eigenen Prüfgremium abgeräumt: die Bruchlinie ist mit dem Votum nicht erledigt, sondern nur dokumentiert. Der zerlegte Antrag 57 führt dieselbe Forderung im Fragmentbestand fort.
Gesundheit, Pflege und die Welt draußen
Die Gesundheitsanträge spiegeln konkurrierende Vorstellungen von Selbstvertretung: G07 fordert die Abschaffung der Pflicht-Pflegekammer NRW (Annahme in geänderter Fassung), während G01 und G04 der ASG das Pflegesystem über neue Strukturen und faire Anwerbung aus Drittstaaten stärken wollen (beide Überweisung an den Landesvorstand). G09, gegen die Verlagerung nichtpflegerischer Tätigkeiten auf Pflegekräfte, steht auf Ablehnung. Der ÖGD-Block der ASG (G05 jährliche Zahngesundheit, G06 U-Untersuchung für Vierjährige, G08 Stärkung der Gesundheitsämter) soll geschlossen an die Landtagsfraktion überwiesen werden.
International ordnet sich vieles um den zerlegten Block 81 bis 94: Dekolonisierungsstrategie und Forschungszentrum, Sicherung des Lieferkettengesetzes, eine Milliardärssteuer (90), ein Globaler Digitalfonds gegen die US-Tech-Oligarchie (91), eine Reparationsoffensive für Kolonialverbrechen (92) und die Verbindung von Klimagerechtigkeit und internationalen Arbeitskämpfen (94). Au01 zur kommunalen Entwicklungszusammenarbeit steht auf Annahme, Au03 zur Schuldenbremse-Ausnahme für zivile Ukraine-Hilfe auf Überweisung an die Bundestagsfraktion. Beim Nahost-Komplex markiert Au04 die Linie „Solidarität mit Israelis und Palästinenser*innen", und Antrag 169 verlangt die strafrechtliche Verfolgung von Kriegsverbrechen „auf allen Seiten" nach dem Römischen Statut, eine bewusst ausbalancierte Formel, während 170 das Völkerrecht als historisches Erbe verteidigt.
Was strittig blieb
Die deutlichste Bruchlinie zog nicht durch die Sachpolitik, sondern durch die Satzung. Während die Vorstands-Satzungsanträge Sä01 bis Sä04 (Landesdelegiertenkonferenz als Organ, Grundmandate, 225 Delegierte) durchweg auf Annahme stehen, trägt der komplette Paritätsblock der SPD Frauen NRW, Sä05 bis Sä10, die AK-Empfehlung Ablehnung: paritätische Delegierten- und Vorstandsaufstellung, Vorschlagsrecht der SPD Frauen NRW, Gender Mainstreaming in der Satzung. Auch F01, die Equal-Pay-Charta derselben Antragstellerinnen, steht auf Ablehnung. Frauen-AG-Reformdruck gegen Vorstandslinie, im Antragsbuch sauber getrennt.
Vieles bleibt zudem in der Schwebe, weil das Archiv hier nur die AK-Empfehlung kennt und nicht das Ergebnis. Ob aus den Überweisungen an Bundestags- und Landtagsfraktion Beschlusslage wird, ob der Paritätsblock im Plenum kippte, ob F02 gegen die AK doch eine Mehrheit fand: Das muss man nachhalten. Der Parteitag agierte in einer eigentümlichen Doppelrolle, als Bundes-Regierungspartei, die Forderungen an die eigene Bundestagsfraktion schreibt, und als NRW-Opposition mit Blick auf die Landtagswahl 2027. Beides steht im selben Buch.
Dieser Beitrag wurde rückblickend auf Basis des Antragsarchivs verfasst.
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