Die NRWSPD hat sich an diesem Samstag zu einem außerordentlichen Landesparteitag in Mülheim an der Ruhr versammelt. Es ist kein Wahlprogramm-Parteitag, sondern ein Sach- und Reformtreffen, und der politische Untergrund ist doppelt aufgeladen: Seit 2010 regiert Hannelore Kraft in einer rot-grünen Minderheitsregierung ohne eigene Mehrheit im Landtag, und seit der Reaktorkatastrophe von Fukushima im März steht der beschleunigte Atomausstieg über allem. 89 Anträge liegen vor. Wer den Stapel liest, sieht eine Partei, die aus der Regierungsverantwortung heraus tagt: Auffällig viele Anträge werden schlicht als "erledigt" abgehakt, weil die Landesregierung das Anliegen bereits bearbeitet.

Die Zahlen, mit einem Vorbehalt

Von den 89 Anträgen tragen 60 im Statusfeld gar keinen Eintrag. Das Antragsarchiv verzeichnet als klare Ausgänge zehn Erledigungen, sieben Annahmen "in Fassung der Antragskommission", zwei glatte Annahmen, zwei Ablehnungen sowie mehrere reine Überweisungen an Landtagsfraktion, Landesvorstand oder Bundesparteitag. Überweisung heißt: Der Parteitag entscheidet nicht selbst, sondern reicht das Anliegen zur weiteren Beratung an ein anderes Gremium weiter. Die Antragskommission (AK) ist der Ausschuss, der die Anträge vorsortiert und redaktionell zusammenführt; "Annahme in Fassung der AK" bedeutet, dass der Beschluss inhaltlich oder sprachlich verändert wurde. Bei vielen der 60 statuslosen Anträge lässt sich der Ausgang aus dem Archiv nicht sauber ablesen, ein Teil ist sogar ohne Text hinterlegt. Wo dieser Bericht einen Status nennt, stützt er sich auf einen im Archiv belegten Eintrag.

Energie: alles fließt in den Leitantrag

Den Rahmen setzt der wirtschafts- und energiepolitische Leitantrag L3 des Landesvorstands (Annahme in Fassung der AK), der zum Sammelbecken der Energiedebatte wird. Der Antrag zum sofortigen Atomausstieg (U4) ist als erledigt markiert, und die Forderung nach einem 40-Prozent-CO2-Reduktionsziel bis 2020 (U1) gilt ausdrücklich als "erledigt durch Annahme L3". U1 hält dabei einen Widerspruch fest, den der Parteitag nicht wegmoderiert: Der NRW-Koalitionsvertrag schrieb nur 25 Prozent CO2-Einsparung fest, die Bundespartei fordert 40. Daneben stehen eine NRW-Energiekonferenz (U6), die Regulierung des Kraftstoffpreises nach österreichischem Vorbild (U10, Annahme in Fassung der AK), die Eindämmung von RECS-Ökozertifikaten (U11) und, überwiesen an die Landtagsfraktion, schärfere Grenzwerte für Verbrennungsanlagen (U3). Der bundesbezogene Verkehrsinfrastruktur-Leitantrag L4 ergänzt die Reihe.

Klamme Kommunen, der Dauerkonflikt der Minderheitsregierung

Kein Thema beschreibt die Lage einer Regierung ohne Mehrheit besser als die Kommunalfinanzen. K1 will Städte und Gemeinden stärken, K2 zielt auf die Finanzausstattung und fordert die Rekommunalisierung der Stromerzeugung samt Stärkung der Stadtwerke als Gegengewicht zu den vier großen Versorgern. Beide Anträge liegen ohne belastbaren Status vor, ihr Gewicht liegt hier in der Themensetzung. Flankierend argumentiert der sozial- und finanzpolitische Antrag S1 für eine vorsorgende Finanzpolitik und einen neuen Investitionsbegriff in der Tradition Krafts, verbunden mit offener Kritik an der Schuldenbremse. Der Juso-Antrag S7 (öffentliche Investitionen) wird an Landtagsfraktion und Landesvorstand überwiesen.

Bürgerversicherung, Pflege, gute Arbeit

Gesundheits- und sozialpolitisch schärft der Parteitag das Profil gegen Schwarz-Gelb im Bund. G1 (Annahme in Fassung der AK) verankert die Bürgerversicherung mit paritätischer Finanzierung, dem Einbezug von Kapitalerträgen und einer vollständigen Deckung der Leistungsausgaben aus dem Gesundheitsfonds, ausdrücklich gegen das Zusatzbeitragssystem. Dazu kommen ein verbesserter Nichtraucherschutz (G2) und die MRSA-Prophylaxe (G3), beide in AK-Fassung angenommen, sowie der an die Landtagsfraktion überwiesene Antrag zum Pflege-Personalschlüssel von 1:2 und zu mehr Ausbildungsplätzen in der Altenpflege. In der Arbeitsmarktpolitik fordert Ar1 (Annahme in Fassung der AK) die ersatzlose Streichung der sachgrundlosen Befristung nach Paragraf 14 TzBfG, und Ar3 (Annahme in Fassung der AK) unterstützt die Landesregierung dabei, das unter Schwarz-Gelb liberalisierte Ladenöffnungsgesetz zu korrigieren, mit Fokus auf den Sonntagsschutz.

Bildung: von Kinderrechten bis Zivilklausel

Die Bildungsanträge reichen von der Schulgesetznovelle und der Gemeinschaftsschule (B1, erledigt durch Regierungshandeln) über die Chancengleichheit an Hochschulen (B4, Annahme in Fassung der AK) bis zur Europa-Volkshochschule (B5, angenommen). B3 (angenommen) macht die UN-Kinderrechte zum Pflichtthema im Unterricht und unterstützt ihre Verankerung im Grundgesetz, B9 (Empfehlung: Annahme) verlangt die gleichberechtigte schulische Teilhabe von Kindern mit Behinderung nach der UN-Behindertenrechtskonvention. Bildungspolitisch am weitesten reicht B10 (Annahme in Fassung der AK): eine Zivilklausel, die Hochschulen die Zusammenarbeit mit Rüstung und Militär untersagt. Die Aufhebung des Kooperationsverbots zwischen Bund und Ländern (B8) ist als erledigt vermerkt.

Parteireform, mit einem Seitenhieb nach Berlin

Der zweite große Reformstrang zielt auf die eigene Organisation. O1 will den Ortsvereinsanteil an den Mitgliedsbeiträgen auf 15 Prozent anheben und wird an die Organisationspolitische Kommission überwiesen; O2 ("SPD muss Mitgliederpartei bleiben!") gilt als erledigt durch einen Initiativantrag. Bemerkenswert ist der Ton gegenüber der Bundesspitze: Anträge dieses Blocks kritisieren offen, dass der Antragsschluss für den Bundesparteitag am 30. September den Gliederungen keine Zeit für eine echte Reformdebatte lasse, und fordern, die abschließende Entscheidung auf den Bundesparteitag 2013 zu verschieben. Der Antrag mit der Nummer 400 verlangt grundsätzlich, dass Parteitagsbeschlüsse tatsächlich bindend sein müssen: Fraktions- gegen Mitgliederpartei, in einem Satz.

Konfliktlinien und was das Archiv nicht hergibt

Zwei Muster prägen diesen Parteitag. Erstens die Doppelung: Zahlreiche Anliegen erscheinen zweimal, einmal als textloser Erstantrag und einmal als ausformulierte oder bereits erledigte Fassung, etwa bei der Befristung (A1 und Ar1) oder der Sonntagsöffnung (A3 und Ar3). Der Antragsstapel bildet damit Rohanträge und AK-konsolidierte Endfassungen nebeneinander ab. Zweitens die Erledigung durch Regierungshandeln, die sich durch Bildung (B1), Frauenpolitik (F1, Frauenhäuser-Finanzierung) und weitere Felder zieht: die Kehrseite des Regierens.

Formal abgelehnt wurden nur zwei Anträge: die Reform des Landeswahlgesetzes mit 40 Prozent Listenmandaten (Antrag "7") und die Pflicht zur Zwangsdämmung denkmalgeschützter Immobilien (U31). Bundesweit weitergetragen wird dagegen der Verbraucherschutz bei Vertragslaufzeiten: Antrag "4" (Annahme und Überweisung an den Bundesparteitag) will Paragraf 309 BGB so ändern, dass Mindestlaufzeiten höchstens sechs statt vierundzwanzig Monate und stillschweigende Verlängerungen höchstens drei statt zwölf Monate betragen dürfen. Und das Kommunalwahlrecht soll so korrigiert werden, dass die Sitzverteilung dem Stimmergebnis folgt (Antrag "8", Annahme und Überweisung an die Landtagsfraktion).

Was offen bleibt, bleibt es teils absichtlich, teils weil die Beschlusslage sich nicht rekonstruieren lässt: Der Rentenblock um die Erwerbstätigenversicherung mit Mindestrente (S4, S5) und die Weiterentwicklung der gesetzlichen Rentenversicherung zur Bürgerversicherung (195, A105) ist als Material an die Kommission "Zukunft der Alterssicherung" gedacht. Ob aus diesen Überweisungen belastbare Beschlusslage wird, muss man nach dem Bundesparteitag nachhalten.


Dieser Beitrag wurde rückblickend auf Basis des Antragsarchivs verfasst.