Der Sommer 2021 war in Berlin ein Mieten-Sommer. Im April kassierte das Bundesverfassungsgericht den Berliner Mietendeckel, im September stimmte eine Mehrheit der Berlinerinnen und Berliner beim Volksentscheid für die Vergesellschaftung großer Wohnungsbestände. Wer verstehen will, wie die SPD-Basis diese Monate verarbeitet hat, findet die Antwort im Antragsarchiv. Sie fällt zweigeteilt aus: eine schnelle, präzise Reaktion auf Karlsruhe im Frühjahr, und ein ganzer Stapel offener Fragen, über die erst der kommende Landesparteitag am 5. Dezember entscheiden wird.

Die Antwort auf Karlsruhe: der Deckel soll ins Bundesrecht

Der Landesparteitag vom 24. April, keine zwei Wochen nach dem Urteil, formulierte die naheliegende Konsequenz. Ein Änderungsantrag zum Bundestagswahlprogramm (303/I/2021, an die Bundesebene überwiesen) will das dort vorgesehene befristete Mietenmoratorium durch eine grundsätzlichere Forderung ersetzen: Der Bund soll eine Regelung schaffen, die es Ländern und Kommunen erlaubt, in angespannten Wohnungsmärkten von den Mietregeln des BGB abzuweichen. Im Antragstext steht das Ziel ausdrücklich in Klammern: ein landesrechtlicher Mietendeckel. Karlsruhe hatte den Deckel an der fehlenden Landeskompetenz scheitern lassen; die Berliner SPD will die Kompetenz nun nachgeliefert sehen.

Daneben behandelte der April-Parteitag ein Bündel weiterer Wohnungsanträge: eine verbindliche Quote barrierefreier Wohnungen in der Bauordnung (12/I/2021), die Einpreisung der Umweltfolgekosten des Bauens (13/I/2021), den Stopp teurer möblierter Kurzzeitapartments bei den landeseigenen Gesellschaften (17/I/2021) und höhere Angemessenheitsgrenzen für Wohnkosten in der Grundsicherung (105/I/2021). Diese Anträge stehen als Wiedervorlagen erneut auf der Tagesordnung des Parteitags am 5. Dezember; ihre endgültige Beschlusslage ist noch offen.

Abgeschlossen wurde dagegen ein älterer Faden: Die Forderung, verbrauchsunabhängige Betriebskosten wie die Grundsteuer nicht mehr auf Mieterinnen und Mieter umzulegen (52/I/2020), wurde mit Änderungen angenommen. Die Wohnheim-Trilogie aus Pankow und Reinickendorf, landeseigene Azubi-Wohnheime (55/II/2019), Wohnheime für Berufsanfängerinnen in Landesbetrieben (56/II/2019) und ein Förderfonds für Werkswohnungen der Landesunternehmen (57/II/2019), wurde nach zwei Jahren Wiedervorlage für erledigt erklärt.

Nach dem Volksentscheid: alles liegt auf dem Dezember-Tisch

Der zweite Teil der Geschichte ist noch ungeschrieben. Für den Landesparteitag am 5. Dezember liegen die Anträge bereits vor, und sie lesen sich wie ein Protokoll des Herbstes: Die Jusos verlangen die Umsetzung des Volksentscheids zu Deutsche Wohnen und Co noch in dieser Legislaturperiode (29/II/2021), Friedrichshain-Kreuzberg schlägt einen gemeinsamen Weg von Initiative und Senat vor (30/II/2021). Charlottenburg-Wilmersdorf will das Vorkaufsrecht beim anstehenden Verkauf des Akelius-Bestands konsequent ausgeübt sehen (28/II/2021), ein Initiativantrag fordert nach der jüngsten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts eine bundesgesetzliche Klarstellung des kommunalen Vorkaufsrechts in Milieuschutzgebieten (304/II/2021). Dazu kommen Anträge zur Begrenzung der Modernisierungsumlage im angekauften Landesbestand (21/II/2021), zur Einbindung der Genossenschaften (22/II/2021) und zum Vorrang gemeinnütziger Träger bei den städtischen Gesellschaften (26/II/2021). Ausgang: offen.

Seitenblick Brandenburg: die Eigenheim-Perspektive

Vergangenes Wochenende, am 20. November, hat auch die Brandenburger SPD getagt. Der Kontrast zum Nachbarland könnte kaum größer sein. Im Antragsarchiv finden sich für Brandenburg 2021 genau zwei wohnungspolitische Anträge im engeren Sinn, beide aus Dahme-Spreewald, beide zurückgezogen, und beide handeln nicht vom Mieten, sondern vom Kaufen: Das Bestellerprinzip soll auf Notarkosten (87/I/2021) und auf Maklerprovisionen beim Grundstückskauf fürs Eigenheim (88/I/2021) ausgeweitet werden. Wo Berlin über Vergesellschaftung streitet, geht es im Flächenland um die Nebenkosten des Eigenheimerwerbs. Eine Mietendebatte wie in Berlin bildet das Brandenburger Antragsarchiv in diesem Jahr nicht ab.

Und sonst?

Die BayernSPD behandelte auf ihrem Parteitag am 24. April einen einzigen einschlägigen Antrag: mehr Förderung für seniorengerechtes Wohnen und barrierefreie Quoten im sozialen Wohnungsbau (S14, Landesparteitag 2021, überwiesen). Für Hamburg findet sich im Antragsarchiv 2021 kein einziger Wohnungsantrag; der dortige Landesparteitag hatte in diesem Jahr andere Schwerpunkte.

Die Mietenfrage bleibt damit, was sie seit Jahren ist: ein Berlin-Thema mit Bundesambition. Wie die Berliner SPD den Volksentscheid in Politik übersetzt, entscheidet sich am 5. Dezember. Das Antragsarchiv hält die Optionen bereit.


Dieser Beitrag wurde rückblickend auf Basis des Antragsarchivs verfasst.