Die SPD Mecklenburg-Vorpommern hat ihren Landesparteitag abgehalten, den ersten größeren nach dem Führungswechsel dieses Jahres: Manuela Schwesig hat im Juli den Landesvorsitz und das Amt der Ministerpräsidentin in der Koalition mit der CDU übernommen. Das Antragsbuch dieses Parteitags liest sich entsprechend: Es ist ein Buch der Erwartungen der Parteibasis an eine nun SPD-geführte Landesregierung. 18 Anträge lagen vor, und ihr thematischer Schwerpunkt ist ungewöhnlich eindeutig. Acht der 18 Anträge drehen sich um ein einziges Gesetz.
Die Bilanz ist überschaubar und lässt sich in einem Satz zusammenfassen: neun Anträge wurden klar angenommen (18, 7, 8, D5, F4, F8, F9, F10, F11), zwei in geänderter Form (26, F3), vier per Erledigt-Vermerk in inhaltsgleiche oder zusammengeführte Anträge überführt (35 sowie KV-VR, F62 und D4), und drei tragen im Datensatz gar keinen Status (D6, F5, F7). Bei mehreren Anträgen ist die Statuszeile mehrfach befüllt und verkettet Empfehlung, Beschluss und Erledigt-Vermerk, sodass der genaue Abstimmungsausgang nicht immer sauber ablesbar ist. Wo dieser Bericht einen Ausgang nennt, folgt er dem plausibelsten Endstatus des Archivs.
Das Kernthema: die FAG-Novelle 2018
Kein Thema füllt dieses Antragsbuch so wie die kommunale Finanzausstattung. Gleich acht Anträge (F3, F4, F5, F7, F8, F9, F62, KV-VR) zielen auf die anstehende Novellierung des Finanzausgleichsgesetzes ab 2018, und sie stammen sichtbar aus der Fläche: aus Kreisverbänden und Ortsvereinen von Ludwigslust-Parchim über Vorpommern-Rügen und Nordwestmecklenburg bis Wismar, dazu die Sozialdemokratische Gemeinschaft für Kommunalpolitik. Die gemeinsame Linie: ein faires, transparentes Verfahren unter Einbeziehung von SPD-Basis und SGK, eine aufgabengerechte und zukunftsfähige Finanzausstattung aller Kommunen und keine Absenkung unter das bisherige Niveau (F9), mit Spielraum für freiwillige Aufgaben nach Erfüllung der Pflichtaufgaben (F4, F7, F9).
Diese Antragsserie hat der Parteitag nicht einzeln durchdekliniert, sondern gebündelt: F3 wurde in geänderter Form angenommen und führt die Linie zusammen, KV-VR und F62 sind laut Statuszeile „Erledigt durch F3". Neu und konkret ist in F3 die Forderung, die doppische Haushaltsführung im Dialog mit der kommunalen Ebene gründlich zu überarbeiten und zu vereinfachen: „Doppik ... sinnvoll weiterentwickeln", also Bürokratieabbau statt einer Buchführung ohne erkennbare Steuerungswirkung. Handfest wird es bei F8 (angenommen): Der M-V-Anteil an der 5-Milliarden-Euro-Entlastung des Bundes ab 2018 soll zu 100 Prozent, ohne Kürzung oder Verrechnung, an die Kommunen weitergereicht werden. F7 fordert dieselbe vollständige Durchleitung; er trägt im Datensatz keinen eigenen Beschlussstatus und ist zudem in der Antragstellerzeile ungewöhnlich befüllt. F5 schließlich ist eine Dublette ohne eigenen Text, die Überschrift wiederholt nur die Novellierungsanträge F4 und F9.
Bahn nach Berlin: Vorpommern meldet seine Strecken an
Der zweite Block gehört dem Nahverkehr im östlichen Landesteil (35, D4, D5, D6). Der rote Faden: Vorpommern ist auf Berlin ausgerichtet, nicht auf Hamburg, und die Anbindung an Stettin gleicht das mangels Metropolencharakter und Polnischkenntnissen nicht aus (35). Gefordert wird ein Berlin-taugliches Sparticket analog zum Schleswig-Holstein-Ticket, der Erhalt der Strecke Stralsund bis Barth, der Lückenschluss der Südanbindung Usedoms über Karnin sowie die Fortführung der Darßbahn. Auch hier hat der Parteitag konsolidiert: Die Einzelforderungen laufen in D6 zusammen („Planungen der Darßbahn werden fortgesetzt"), Antrag 35 ist „Erledigt durch D6", D4 verkettet mehrere Status bis zum selben Erledigt-Vermerk. Eigenständig durchgesetzt wurde der Erhalt der Strecke Stralsund bis Barth (D5, angenommen). Die Anträge kritisieren dabei ausdrücklich die Ausdünnung des Fernverkehrs durch die Deutsche Bahn AG und nehmen den Bund in die Pflicht.
Arbeit und Steuern: Mindestlohn II Ost
Zwei Anträge verbinden Gewerkschaftsnähe mit Landespolitik. Antrag 26 (in geänderter Form angenommen) macht das Ost-West-Lohngefälle im Bauhauptgewerbe zum Thema: Für die rund 15.000 Beschäftigten der Branche gilt im Osten nur der Mindestlohn I von 11,30 Euro, während im Westen der Mindestlohn II von 14,70 Euro greift, trotz überwiegend qualifizierter Tätigkeiten. Der Antrag verlangt den Erhalt von Mindestlohn I bundesweit und Mindestlohn II West sowie die Einführung eines Mindestlohns II Ost und stellt sich hinter die IG BAU, mit spürbarer Kritik am nicht tarifgebundenen Arbeitgeberverband. Antrag 7 (angenommen) bleibt beim Geld, diesmal auf der Einnahmenseite: Der Personalbedarf der Steuerfahndung soll auf maximale Steuererträge geprüft und Mehrbedarfe bis Ende der Legislaturperiode besetzt werden, dazu flächendeckende Betriebsprüfungsintervalle von drei bis fünf Jahren.
Bildung im Flächenland
Zwei Bildungsanträge argumentieren mit den weiten Wegen des dünn besiedelten Landes. Antrag 8 (angenommen) fordert kostenfreien Schülertransport und, weiter gefasst, kostenlose Bildung von der Kita bis zur Universität. Antrag 18 (Empfehlung Annahme) ist konkreter und regionaler: die Wiedereinrichtung der Professur für Pommersche Landesgeschichte und Landeskunde an der Universität Greifswald.
Sicherheit und direkte Demokratie
Zwei angenommene Anträge runden das Buch ab. F10 will die angespannte Personalsituation der Landespolizei entlasten, indem nicht mehr polizeidiensttaugliche Beamte in den Verwaltungsdienst übernommen werden, ausdrücklich mit Bezug auf ein PWC-Gutachten von 2016. F11 zielt auf die direkte Demokratie: Volksbegehren und Volksentscheid sollen gestärkt werden, insbesondere durch eine aufschiebende Wirkung nach erfolgreichem Volksbegehren. Der Antrag benennt selbst die hohe Hürde, denn das dürfte eine Änderung der Landesverfassung erfordern, also eine Zweidrittelmehrheit im Landtag.
Was bleibt offen
Die eigentliche Bewährungsprobe dieses Parteitags liegt in der Zukunft. Der gesamte Finanzausgleichs-Block ist als Erwartung der Parteibasis an die eigene Regierung formuliert, an die SPD-Landtagsfraktion und namentlich an die SPD-Ministerinnen und -Minister (F4, F7, F9, KV-VR). Verlangt wird ausdrücklich, dass Basis und SGK ins Gesetzgebungsverfahren zur FAG-Novelle 2018 einbezogen werden. Ob die neue Landesregierung unter Manuela Schwesig diesen Beschlüssen folgt, ob die 100-Prozent-Durchleitung aus F8 tatsächlich ungekürzt bei den Kommunen ankommt und ob die Doppik-Vereinfachung aus F3 mehr wird als eine Absichtserklärung, entscheidet sich erst im kommenden Jahr. Das Antragsarchiv hält an diesem Parteitag zunächst nur die Erwartung fest, nicht ihre Einlösung.
Dieser Beitrag wurde rückblickend auf Basis des Antragsarchivs verfasst.
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