Die SPD Mecklenburg-Vorpommern hat ihren Landesparteitag in einer besonderen Doppelrolle abgehalten: Als Regierungspartei unter Ministerpräsident Erwin Sellering, in Großer Koalition mit der CDU, und zugleich als Wahlkampforganisation wenige Monate vor der Bundestagswahl im September. Das prägt das ganze Antragsbuch. 40 Anträge lagen vor, und ein auffällig großer Teil davon richtet sich nicht an fremde Adressaten, sondern an die eigene Landtagsfraktion und die eigenen Mitglieder der Landesregierung. Die Basis nutzt den Parteitag, um die SPD-Regierungsseite auf konkrete Linien festzulegen.

**Die Zahlen.** 40 Anträge, davon 24 Annahmen und 16 Überweisungen. Keine Ablehnung, keine Erledigung, kein offener Vorgang. Überweisung heißt: Der Antrag wird nicht selbst entschieden, sondern zur weiteren Beratung an Fraktion, Landesvorstand oder einen Bundesparteitag weitergereicht. Mit einer Überweisungsquote von 40 Prozent entscheidet dieser Parteitag also nur gut die Hälfte seiner Vorlagen wirklich selbst. Wo die Trennlinie verläuft, verrät ein Blick auf die Themen.

Bildung: der große Block, entschieden nach Kostenwirkung

Kein Feld füllte das Buch so wie die Bildung. Angenommen wurde, was programmatisch ist und wenig kostet: der Erhalt der Schulsozialarbeit nach dem Auslaufen der ESF-Mittel Ende 2013 (Bi/1), ein Dreierpaket "Referendariat attraktiver machen" samt Monitoring der Verbeamtung (Bi13, Bi14, Bi15), die Schülermitbestimmung mit Urwahl der Schülersprecher per Schulgesetzänderung (Bi16), das Musikprogramm "Jedem Kind ein Instrument" nach Rostocker Vorbild (Bi17) und eine Arbeitsgruppe zur frühkindlichen Bildung und zum Erzieherberuf (Bi/22).

Überwiesen wurde dagegen fast alles, was den Haushalt spürbar belastet. Die dreifach gleichlautende Forderung "Gleiches Geld für gleiche Arbeit im Schulbereich", also die Eingruppierung von Grundschullehrkräften in E13 und A13 (Bi/8, Bi/9, Bi/10), landete ebenso in der Überweisung wie der finanzielle Ausgleich für nicht verbeamtbare Lehrkräfte (Bi/20), die Anhebung des Budgets für Bildungsfreistellung (Bi/19) und die Anerkennung der Fachhochschulreife nach dualer Ausbildung (Bi/2). Auch die Ablehnung von Kopfnoten (6) und die berufsbegleitende Erzieherausbildung gegen den Fachkräftemangel (Bi18) wurden weitergereicht. Die Trennlinie ist deutlich: symbolisch angenommen, teuer überwiesen.

Bemerkenswert sind zwei inhaltsgleiche Grundsatzanträge, einmal von den Jusos, einmal vom Ortsverein Kröpeliner-Tor-Vorstadt, die Inklusion über die Sonderpädagogik hinaus als Leitprinzip für alle Bildungs- und Lebensbereiche definieren (Bi3, Bi4). Beide angenommen. Und ein Antrag zielt auf die Bundesarchitektur: Das Kooperationsverbot zwischen Bund und Ländern im Bildungsbereich soll per Bundesratsinitiative fallen, gekoppelt an mehr Bundesgeld für Ganztag, Inklusion und Forschung (Bi/11, angenommen).

Mindestlohn und Arbeit: die Landeslinie vor der Bundeslinie

Zwei Beschlüsse setzen den Mindestlohn von 8,50 Euro fest, und zwar bevor der Bund einen flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohn hat. Ar1 begrüßt den Mindestlohn im Landesvergabegesetz und fordert kommunale Mandatsträger auf, 8,50 Euro als zwingendes Vergabekriterium bei Gemeinden, Kommunen und deren Gesellschaften durchzusetzen. Ar3 hebt die Forderung auf die Bundesebene und dehnt sie auf Minijobs aus, mit Sozialversicherungspflicht ab dem ersten Euro. Beide angenommen. Dazu kommt das Verbandsklagerecht für Gewerkschaften (Ar2), das ausdrücklich an den nächsten Bundesparteitag weitergeleitet wird.

Sozialpolitisch angenommen wurden die Elternentlastung bei den Platzkosten nach dem Kindertagesförderungsgesetz unter dem Motto "Kinderland MV" (Ar/So/8), die Stärkung von Demenz-Forschung und -Vorsorge (Ar/So/9), Prävention und Reha gegen Pflegebedürftigkeit (Ar/So/10) sowie tarifliche Bedingungen und Mitbestimmung für die Beschäftigten von Landtagsabgeordneten (Ar/So/5). Überwiesen wurde der programmatisch heikelste Antrag der Reihe: ein partieller Paradigmenwechsel bei der Langzeitarbeitslosigkeit für die "dritte Generation" im SGB II (Ar/So/12).

Bürgerrechte vor der Bundestagswahl

Netzpolitisch wird der Parteitag deutlich. Die verdachtsunabhängige Vorratsdatenspeicherung wird in jeglicher Form abgelehnt, und die SPD-Bundestagskandidaten werden verpflichtet, sich im Fall ihrer Wahl gegen die Vorratsdatenspeicherung und für eine Änderung der EU-Richtlinie 2006/24/EG einzusetzen (In/8, angenommen). Ein klarer Grundrechtsbeschluss, adressiert an die Kandidatinnen und Kandidaten der anstehenden Wahl.

Beim Demonstrationsrecht ist das Bild gemischter. Die Kennzeichnungspflicht für Polizisten, eine maximale Einsatzzeit von acht Stunden und zusätzliche Schulungen, verbunden mit einer ausdrücklichen Distanzierung von Gewalt durch Demonstrierende, wurden angenommen (9). Das Verbot von Pfefferspray auf Demonstrationen dagegen nur überwiesen (Ini/2).

Fracking, Energiewende und der Widerstand aus der Fläche

Energiepolitisch verankert der Parteitag das Fracking-Verbot doppelt: Die Landesregierung und die Landtagsfraktion sollen unkonventionelle Erdgas- und Erdölförderung weiterhin mit allen Mitteln verhindern, und zugleich soll auf Bundesebene ein nationales Frackingverbot betrieben werden (Ini/3, angenommen). Landes- und Bundesebene in einem Beschluss. Ergänzt wird das durch ein integriertes Gesamtkonzept zur Energiewende auf Bundes- und Landesebene (Wi-6) und die Wertschätzung von Arbeitgebern, die eine Ost-West-Lohnangleichung leisten (Wi/4), beide angenommen.

Den dokumentierten Unmut aus der Fläche trägt die Justizpolitik. Gleich drei Anträge von Ortsvereinen und Kreisverbänden wenden sich gegen die Gerichtsstrukturreform der eigenen Landesregierung und fordern den Erhalt von Amtsgerichten und Zweigstellen (Ini/4, Ini/5, In/1). Alle drei nur überwiesen: kein offener Bruch mit der Regierungslinie, aber ein deutlich hörbares Grummeln. Kommunalpolitisch überwiesen wurde auch die Vereinfachung der Doppik in Landkreisen und Gemeinden (In/2) sowie das Polnisch-Deutsche Kulturforum für die Insel Usedom und Wollin (11).

Was bleibt, und was der Parteitag sich selbst auferlegt

Der aufschlussreichste organisationspolitische Beschluss betrifft die Kontrolle über all das Überwiesene. Der Landesvorstand wird beauftragt, turnusmäßig über die Erfüllung von Parteitagsbeschlüssen zu berichten, ausdrücklich auch über die an andere Gremien verwiesenen (Or1, angenommen). Bei einer Überweisungsquote von 40 Prozent ist das kein Randbeschluss, sondern der Versuch, die Weiterreichung nicht im Sande verlaufen zu lassen. Dazu kommt eine organisationspolitische Kommission zur ehrenamtlichen Arbeit im Zuge der Kreisgebietsreform (Or2, angenommen).

Offen bleibt damit vor allem die Bildungsfinanzierung: Lehrerbesoldung, Bildungsfreistellung und die berufliche Anerkennung warten auf die Gremien, während die programmatischen Leitlinien schon beschlossen sind. Ob die überwiesenen Anträge zu echter Beschlusslage werden, wird man am Rechenschaftsbericht aus Or1 ablesen können. Für den Rest gilt: Eine Regierungspartei hat sich in ihrem eigenen Parteitag ein Pflichtenheft geschrieben, dessen teuerste Kapitel sie zunächst vertagt hat.


Dieser Beitrag wurde rückblickend auf Basis des Antragsarchivs verfasst.