Die hessische SPD hat ihren Landesparteitag 2017 abgehalten, und der Zeitpunkt erklärt fast alles am Antragsbuch. Die Partei steht seit 2014 in der Opposition gegen die schwarz-grüne Regierung Bouffier, das Land wählt 2018 einen neuen Landtag, und im Bund liegt die Bundestagswahl vom 24. September erst wenige Wochen zurück. So trägt der wichtigste Beschluss dieses Parteitags eine Doppelbotschaft: Machtperspektive daheim, Abgrenzung in Berlin. 63 Anträge lagen vor, quer durch die Kürzel-Serien A bis M plus zwei Initiativanträge.

Die Zahlen: ein Parteitag, der delegiert

Ausgezählt wurde selten. Nur zwei Anträge wurden angenommen: der Leitantrag A1 und, mit Änderung, der Kommunalfinanz-Antrag I4. Genau ein Antrag wurde abgelehnt (D3), einer zurückgezogen (G2), einer nicht behandelt (IA2, „da nicht initiativ"). Zwei weitere erklärte der Parteitag durch A1 für erledigt (A2, B4), einen überwies er an den nächsten Landesparteitag (S1). Der Rest, rund 27 Anträge, wanderte per Überweisung an Programmkommission, Landesvorstand, die beiden Bezirke, die Fraktionen, die SGK oder die S&D-Fraktion. Und 25 Anträge tragen im Archiv gar kein ausgezähltes Ergebnis, wohl aber ihren vollen Text. Für diese Anträge verzeichnet das Antragsarchiv nur die eingebrachte Position, nicht die beschlossene. Überweisen und Vertagen sind hier keine Randnotiz, sondern der Grundton.

Der Leitantrag und der Weg zu 2018

Den Rahmen setzte der Landesvorstand mit A1 (angenommen), dem „Leitantrag der SPD Hessen für den Weg zum Regierungsprogramm 2019 bis 2024". Er ist die Programm-Weichenstellung Richtung Regierungsübernahme, und er saugt konkurrierende Zuflüsse auf: die Juso-„Kernforderungen an ein sozialdemokratisches Regierungsprogramm" (A2) gelten damit als erledigt, ebenso die Studiengebühren-Position des Bezirks Hessen-Nord (B4). Der Beschluss selbst ist im Archiv als Faktum belegt, sein Forderungskatalog aber nicht: Das Textfeld von A1 ist leer, angenommen wurde der Rahmen, nicht ein zitierbarer Wortlaut. Die Frage, wer 2018 auf den Landeslisten steht, schob der Parteitag ausdrücklich weg: S1 (Aufstellung der Landeslisten) wurde an den nächsten Landesparteitag überwiesen.

Kommunalfinanzen: der einzige inhaltliche Sieg mit Textänderung

Das quantitativ größte Cluster kam aus dem ländlichen Raum und drehte sich um die Finanzausstattung der Kommunen. Hier fiel auch der einzige inhaltliche Beschluss, dessen Änderung man nachlesen kann: I4 (Bezirk Hessen-Nord) wurde „mit Änderung" angenommen, gestrichen wurde der erste Punkt ab dem Wort „sorgt.", also die Passage zur Gesetzesinitiative beim Kommunalen Finanzausgleich. Übrig blieben Aufstockung und Schutzschirm. Der wortgleiche, aber status-lose Bezirksantrag I-01 liegt daneben mit vollem Fünf-Punkte-Text vor: KFA-Aufstockung, ein neues Schutzschirm-Programm für schuldenzurückhaltende Kommunen, 50 Prozent Schuldentilgung durch das Land, Bundesmittel ungekürzt weiterreichen. Beide Anträge greifen das „Ausbluten der Kommunen durch Schwarz-Grün" an. Der breite Fächer daneben (D1, I3, I5, I6, I7, B3, D4, dazu D2 zum Solidarticket und I8 zur Straßenbeitragssatzung) wurde fast durchweg an die Programmkommission überwiesen. Beschlussarbeit findet hier als Vorklärung fürs Programm statt, nicht als Abstimmung im Saal.

Gesundheit, Arbeit, Sicherheit: die scharfen Positionen bleiben ununterschrieben

Inhaltlich am deutlichsten wird die hessische SPD dort, wo das Archiv nur die eingebrachte Linie kennt. Zur Gesundheit brachte sie die Bürgerversicherung ein: E2 fordert die Aufhebung der Versicherungspflichtgrenze und die Überführung Privatversicherter samt Altersrückstellungen, E3 ergänzt eine einheitliche Honorarordnung und die Rückkehr zur paritätischen Beitragsfinanzierung. Beide tragen kein Abstimmungsergebnis. Der Landeswohlfahrtsverband wird gleich zweifach adressiert (E1 zur Eingliederungshilfe nach dem BTHG, Antrag 34 schlicht zum Erhalt), das Verbot der Konversionstherapie kommt über E5.

In der Arbeitspolitik reihen sich C1 (Streichung des § 12 TzBfG, „Arbeit auf Abruf"), die Grundsatzresolution C2 („Arbeit ist keine Ware") und die Renten-Abwehrlinie C5 („Gegen eine Rente ab 73"), alle status-los eingebracht. Und in der inneren Sicherheit prägen A05 und der ausführlichere F8 die Leitformel „Nur Reiche können sich einen schwachen Staat leisten": mehr Polizeipersonal (F8: 15.000 neue Stellen in Bund und Ländern), parlamentarisch kontrollierter Verfassungsschutz, gestärkte Justiz, dazu ein Landesprogramm Islamismusprävention (F5). Beim Umweltschutz zitiert A14 den Fortschrittsbericht 2016 als Beleg für „massiv verfehlte" Klimaziele der Landesregierung und verlangt 10 Prozent Naturschutz-Kernflächen; L4 fordert ein Verbot des Tötens männlicher Eintagsküken. Auch diese Anträge sind eingebracht, nicht ausgezählt.

Konfliktlinien

Drei Muster fallen auf. Erstens: Überweisung als Standard-Entschärfung. Die inhaltliche Konfliktentscheidung wird strukturell in Programmkommission und Fraktionen verlagert, nicht auf dem Parteitag getroffen. Zweitens: Die Jusos treiben, werden aber weitergereicht. Ein Großteil der überwiesenen Anträge trägt ihre Handschrift (A2, B2, B5, C3, E4, F4, F6, I1, I2, Ä4, Ä5), von 40 Prozent Frauenanteil bei Professuren (Ä4) bis zu paritätischen Hochschulgremien (Ä5). Ihre Kernforderungen A2 verschwinden im Leitantrag A1. Drittens: Das Initiativantrags-Verfahren wirkt unsortiert. IA1 bringt die Resolution „Keine Neuauflage der großen Koalition" ein, es gebe „derzeit keine Basis für eine Fortsetzung der abgewählten Großen Koalition", während der als IA 2 geführte Satz „nicht behandelt, da nicht initiativ" wurde. Die einzige echte Ablehnung des Tages traf D3 (Ausnahmegenehmigungen für unbegleitetes Fahren).

Was bleibt offen

Vieles, und zwar programmatisch gewollt. Die belastbare Beschlusslage dieses Parteitags ist schmal: ein angenommener Rahmen ohne exportierten Wortlaut (A1), eine gekürzte Kommunalfinanz-Fassung (I4), eine Ablehnung (D3). Die schärfsten Positionen zu Bürgerversicherung, prekärer Arbeit und innerer Sicherheit stehen als eingebrachte Texte im Buch und warten auf die Programmkommission. Ob die GroKo-Absage aus IA1 Bestand hat, entscheidet sich nicht in Hessen, sondern in Berlin, und dort ist der Ausgang offen. Ein kleiner Beschluss zielt derweil auf das Verfahren selbst: M1 (mit Beschlusstext) verlangt, dass Antragsbücher künftig Tenor und Begründung getrennt abdrucken, damit die Forderung der Antragstellenden eindeutig erkennbar wird. Ausgerechnet an einem Parteitag, dessen Beschlusslage sich so oft nur zwischen Titel und Überweisungsvermerk erahnen lässt, ist das die vielleicht folgerichtigste Entscheidung.


Dieser Beitrag wurde rückblickend auf Basis des Antragsarchivs verfasst.