Die SPD Brandenburg hat auf ihrem zweiten Landesparteitag des Jahres die Weichen für 2024 gestellt: Kommunal- und Europawahl im Juni, Landtagswahl im September. Der Leitantrag des Landesvorstands trägt den Titel „Weil es um Brandenburg geht" und wurde mit Änderungen angenommen (1/II/2023). Dahinter stapeln sich 80 Anträge, von der Lehrkräftegewinnung bis zur Seenotrettung. Das Auffälligste an diesem Parteitag ist aber nicht, was er beschlossen hat, sondern was er weitergereicht hat.
Die Zahlen
Von 80 Anträgen (1/II/2023 bis 80/II/2023) wurden 21 angenommen, 11 mit Änderungen angenommen, 9 für erledigt erklärt, 3 zurückgezogen und nur 3 abgelehnt (24, 32, 39/II/2023). Die größte Gruppe: 33 Überweisungen, also 41 Prozent. Überweisung heißt: Der Parteitag entscheidet nicht, sondern gibt den Antrag an ein anderes Gremium weiter. Soweit die Antragstexte das Ziel erkennen lassen, ist es durchgehend die Programmkommission, die das Landtagswahlprogramm 2024 erarbeitet (52, 53, 54, 61, 66/II/2023). Dieser Parteitag versteht sich weniger als letzte Instanz denn als Zulieferer.
Bildung: der größte Block, die meisten offenen Enden
Kein Themenfeld ist so breit vertreten wie die Schule. Beschlossen wurden flächendeckender digitalbegleiteter Unterricht (22/II/2023), die Forderung nach einem Digitalpakt 2 (28/II/2023), ein Sprachförderkonzept nach Hamburger Vorbild von der Kita bis zur Sekundarstufe I (20/II/2023) und Lerntherapie bei Legasthenie und Dyskalkulie an Schulen (31/II/2023, mit Änderungen). Die strukturellen Fragen nach dem Brandenburger Absturz im IQB-Bildungstrend wandern dagegen in die Überweisung: neue Wege der Lehrkräftegewinnung (23/II/2023), Fachaufsichten für alle Fächer (25/II/2023), echte Eigenverantwortung der Schulen bei Personal und Budget (27/II/2023). Abgelehnt wurde die Wohnortnähe als Aufnahmekriterium auch an Gymnasien (24/II/2023). Auch die Kita-Anträge, vom erweiterten Zukunftsinvestitionsfonds (19/II/2023) bis zur Leitungsfreistellung (29/II/2023), gehen geschlossen in die Überweisung.
Fachkräfte und Anerkennung: die Antragskommission räumt auf
Beim Dauerthema Anerkennung ausländischer Abschlüsse lagen gleich vier Anträge vor. Beschlossen wurde die geänderte Fassung von 17/II/2023: eine einheitliche Anerkennungsstelle im Land, digitalisierte Verfahren, Unterlagen auch auf Englisch und Französisch. Die Parallelanträge 48, 49 und 70/II/2023 stehen auf Erledigt, nachdem die Antragskommission um Zusammenführung gebeten hatte. Dazu kommen Beschlüsse zur Beschleunigung von Asylverfahren (47/II/2023) und zur Umsetzung des Bundesverwaltungsgerichtsurteils zur eritreischen „Reueerklärung" (45/II/2023).
Seenotrettung: Ansage an die eigene Bundesregierung
Der politisch schärfste Beschluss kam per Initiativantrag. Unter dem Titel „Leben zu retten ist keine Straftat!" fordert 80/II/2023 die Bundestagsfraktion auf, bei der geplanten Anpassung des § 96 Aufenthaltsgesetz sicherzustellen, dass die Rettung von Menschen aus Seenot nicht zur Straftat wird. Der Antrag zitiert dafür den Ampel-Koalitionsvertrag: „Es ist eine zivilisatorische und rechtliche Verpflichtung, Menschen nicht ertrinken zu lassen." Der fristgerecht eingereichte Vorgänger 79/II/2023 wurde zurückgezogen, die nachgereichte Fassung angenommen. Ein Landesverband positioniert sich damit ausdrücklich gegen einen Gesetzentwurf aus dem SPD-geführten Bundesinnenministerium.
Der 8. März: das Plenum überstimmt die Antragskommission
Die Jusos forderten zum wiederholten Mal, den Feministischen Kampftag am 8. März zum gesetzlichen Feiertag zu machen (44/II/2023). Die Antragskommission empfahl Ablehnung und verwies auf die gleichlautenden, erfolglosen Vorläufer 51/I/2015, 47/I/2020 und 45/I/2021. Der Parteitag nahm den Antrag trotzdem an. Nach drei Anläufen ist die Forderung damit erstmals Beschlusslage, der klarste Plenums-Overrule dieses Parteitags. Dass die Grenze nach links trotzdem existiert, zeigt 32/II/2023: Die Juso-Forderung nach einer Vermögensobergrenze von einer Milliarde Euro wurde abgelehnt.
Was geparkt wurde
Die Liste der Überweisungen liest sich wie ein Wahlprogramm-Rohentwurf: der Sozialtarif von maximal 29 Euro für das Deutschlandticket, gleich doppelt eingebracht (61, 66/II/2023), die Landeszuschüsse zu Pflegeheim-Investitionskosten, ebenfalls doppelt und wortgleich (53, 58/II/2023), die Verstetigung von „Pflege vor Ort" (52/II/2023), die wiederkehrende WBS-Prüfung im Wohnraumförderungsgesetz (77/II/2023) und die langfristige Sicherung der Trinkwasserversorgung (37/II/2023). Beschlossen wurde im Sozialen immerhin die Anerkennung der Nachbarschaftshilfe auch für gesetzlich Versicherte (56/II/2023) und, mit bemerkenswerter Umformulierung, Hitzeschutz in Pflegeheimen: Aus der geforderten Klimaanlagen-Pflicht der AG 60plus machte der Beschluss „effizienten Hitzeschutz" mit Klimaanlagen-Pflicht nur für Neubauten (57/II/2023).
Ein Nebenton zum Schluss: 62/II/2023 benennt das „CDU-geführte Infrastrukturministerium" als Adressaten einer ausstehenden Umwandlungsverordnung, einer der wenigen Anträge, die die Reibung in der Kenia-Koalition offen aussprechen. Auch er wurde überwiesen. Ob aus den 33 geparkten Anträgen Wahlprogramm wird, entscheidet sich 2024. Der Parteitag hat geliefert, entschieden hat er wenig.
Dieser Beitrag wurde rückblickend auf Basis des Antragsarchivs verfasst.
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