Drei Monate nach der Bundestagswahl hat die Berliner SPD am Samstag ihren ersten Landesparteitag seit der Niederlage abgehalten. 337 Antragseinträge lagen vor, so viele wie selten, und sie erzählen von einer Partei, die drei Baustellen gleichzeitig bearbeitet: die Wohnungspolitik, die eigene Organisation und die Frage, wer die Verantwortung für 16,4 Prozent im Bund und 15,1 Prozent in Berlin trägt. Beide Zahlen stehen so im Aufarbeitungsantrag des Parteitags (60/I/2025).
Die Zahlen
120 Anträge wurden angenommen, 77 mit Änderungen der Antragskommission, also des Gremiums, das dem Parteitag zu jedem Antrag eine Empfehlung vorlegt. 84 Einträge wurden für erledigt erklärt, überwiegend weil der Wohnen-Leitantrag oder ein inhaltsgleicher Antrag sie bereits abdeckte. 33 gingen per Überweisung an andere Gremien, nur 10 wurden abgelehnt. Darunter sind 35 Alt-Anträge aus den Jahren 2022 bis 2024, die erst jetzt abschließend behandelt wurden.
Wohnen: ein Leitantrag mit Datum
Der Leitantrag des Landesvorstands „Berlin: Ein Zuhause für uns alle" (01/I/2025) wurde in der Fassung der Antragskommission beschlossen (02/I/2025) und erledigte einen breiten Block von Einzelanträgen, darunter 95, 97, 98, 99, 111, 112 und 115/I/2025. Das Programm: 500.000 Wohnungen bei den landeseigenen Unternehmen, 50 Prozent Sozialquote im Neubau, ein Wohnraumsicherungsgesetz, eine Mietpreisprüfstelle und ein Mieterhöhungsdeckel für die LWU von maximal 6 Prozent in drei Jahren. Der Anspruch ist im Text unmissverständlich: „Wir wollen ein Berlin, in dem Wohnen kein Luxus, sondern unabhängig vom Einkommen auch in zentralen Kiezen Realität ist" (01/I/2025).
Politisch am schwersten wiegt eine Frist: Der Leitantrag verlangt ein Vergesellschaftungsrahmengesetz bis Sommer 2025, um den Volksentscheid zu Deutsche Wohnen & Co enteignen umzusetzen. Erstmals steht damit ein Termin in der Beschlusslage. Daneben beschloss der Parteitag Mietervertreter in Aufsichtsräten auch privater Wohnungskonzerne ab rund 2.000 Wohnungen (93/I/2025), einen Mietspiegel-Betrachtungszeitraum von zehn Jahren (100/I/2025) und das Ende der Umlegbarkeit der Grundsteuer auf Mieter (102/I/2025).
Parteireform: die Statuten werden umgebaut
Mit der Parteireform Teil I bis III (02, 03, 04/I/2025) und rund 30 Statutenanträgen (05 bis 40/I/2025) stellte der Parteitag seine eigene Mechanik um. Delegiertenmandate berechnen sich künftig nach abgeführten Beitragsmonaten statt nach Mitgliederzahl (06, 08, 14/I/2025). Landesparteitage finden nur noch mindestens dreimal pro Wahlperiode statt, bisher waren es zwei pro Jahr (11, 18/I/2025). Die Redeliste wird strikt quotiert (33/I/2025), die Hürde für Initiativanträge deutlich verschärft (37/I/2025). Wer künftig spontan Anträge stellen will, wird es schwerer haben.
Die Führungsfrage: im Korpus, aber nicht als Beschluss
Der heikelste Punkt des Tages steht am Ende ohne Ergebnis in der Tabelle. Das Antragscluster zur Wahlniederlage (60 bis 66/I/2025) wurde in einer Parteitagsfassung von 60/I/2025 zusammengeführt: Neustart der Parteispitze mit echtem Wettbewerb, Trennung von Partei-, Fraktions- und Regierungsämtern, neues Grundsatzprogramm. Die Ursprungsfassung forderte namentlich den Verzicht von Lars Klingbeil und Saskia Esken auf eine erneute Kandidatur und hielt fest: „Nach so einer Wahlniederlage kann es nicht so weitergehen, als sei nichts passiert" (60/I/2025). Beide Fassungen tragen im Archiv keinen Tabellenstatus. Der Unvereinbarkeitsantrag zu Parteivorsitz und Regierungsamt (504/I/2025) blieb ohne Votum der Antragskommission, die Forderung nach einer nicht rein männlichen Fraktionsspitze (503/I/2025) wurde nicht abgestimmt. Die Kritik an der Bundesspitze steht damit im Antragsarchiv, aber nicht als Beschluss. Ob sie den Bundesparteitag Ende Juni erreicht, ist offen.
Eindeutig war der Parteitag dagegen bei der AfD: Das Verbotsverfahren soll zeitnah eingeleitet werden; kommt bis zum 31.12.2025 kein Antrag des Bundes, sollen Landesverfahren gegen die AfD-Landesverbände folgen (501/I/2025, mit Änderungen angenommen).
Konfliktlinien
Die Ringbahnbrücken-Krise produzierte einen eigenen Antragsblock (314 bis 318/I/2025): 318/I/2025 fordert eine Fondslösung nach österreichischem Modell und Ersatzneubauten ohne Planfeststellung. Kurios verlief das CarSharing: Ein landeseigenes CarSharing-Unternehmen war als 260/I/2024 noch abgelehnt worden, 290/I/2025 beschließt per AK-Ergänzung nun fast dasselbe. Beim Jugendmedienschutz stehen zwei Linien nebeneinander: 271/I/2025 will eine Pflicht zur Altersverifizierung, die beschlossene „Digitale Brandmauer" (229/I/2025) lehnt Verifikationspflichten ab. Und die Antragskommission schwächte still ab: Aus dem PFAS-Verbot (198/II/2024) wurde ein „möglichst weitreichendes", aus dem Stopp landeseigener Online-Essensbestellung (131/I/2025) eine Evaluation.
Was bleibt offen
Der Dauerläufer 80/II/2022 wurde nach sechs Landesparteitagen endlich überwiesen, die Frauenquote auf ungeraden Listenplätzen (42/I/2025) erneut vertagt, auf den Parteitag I/2026. Die Vergesellschaftungsfrist läuft bis Sommer 2025, also jetzt. Und die Führungsfrage liegt dort, wo dieser Parteitag sie hingeschoben hat: zwischen den Zeilen der Beschlusslage.
Dieser Beitrag wurde rückblickend auf Basis des Antragsarchivs verfasst.
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