Es war der erste Landesparteitag seit dem 12. Februar, und die Tagesordnung las sich wie ein Protokoll der Zumutungen: schlechtestes Nachkriegsergebnis bei der Wiederholungswahl, ein Mitgliedervotum über den Koalitionsvertrag mit der CDU, bei dem laut Antragstext rund 46 Prozent mit Nein stimmten (301/I/2023), und nun ein Regierender Bürgermeister von der CDU. Am Freitagabend arbeiteten sich die Delegierten durch rund 150 Anträge. Das Ergebnis: eine Parteireform mit Ansage, ein bemerkenswerter Schwenk in der Enteignungsfrage und eine Serie von Beschlüssen, die sozialdemokratische Projekte gegen den neuen Koalitionspartner absichern sollen. Angenommen wurden 49 Anträge unverändert und 47 mit Änderungen, abgelehnt wurde ein einziger.

Aufarbeitung: „Luft zum Atmen"

Das politisch schwerste Stück des Abends war der Jusos-Initiativantrag 301/I/2023. Beschlossen ist eine externe Aufarbeitung der Wahlniederlage bis Jahresende, ein Visionenprozess mit Debattencamps und mehr direkte Beteiligung: digitale Optionen bei Mitgliederbefragungen, Mitgliederforen vor Vorstandswahlen. Der Kernsatz betrifft die Parteispitze selbst: Im geschäftsführenden Landesvorstand sollen künftig nicht mehrheitlich Mitglieder von Senat oder Regierung sitzen, die Doppelspitze soll nicht vollständig aus diesem Personenkreis stammen. Der Antrag wollte strenger formulieren, die Antragskommission, also das Gremium, das dem Parteitag zu jedem Antrag eine Empfehlung vorlegt, schwächte ab. Flankierend: eine parteiexterne Wahlanalyse (03/I/2023) und die Überweisung der Forderung nach Sonderparteitag und Amt-Mandat-Trennung an eine Kommission (04/I/2023). Die einzige Ablehnung des Tages traf ausgerechnet einen Transparenzantrag: kein Livestream aus der Antragskommission (06/I/2023).

Enteignung: vom Protest zur Koalitionslinie

Die auffälligste inhaltliche Wende steckt in Antrag 47/I/2023. Die Jusos hatten das im Koalitionsvertrag vereinbarte zweistufige Rahmengesetz-Verfahren zum Volksentscheid „Deutsche Wohnen und Co. Enteignen" als Verzögerung abgelehnt. Beschlossen wurde das Gegenteil: Der Parteitag „begrüßt, dass der Koalitionsvertrag mit der CDU ein Vergesellschaftungsrahmengesetz vorsieht", und nennt Vergesellschaftung nur noch ein Mittel, das „geeignet sein kann". Immerhin: Parallel zum Rahmengesetz soll ein spezifisches Gesetz für den Wohnungssektor erarbeitet werden. Daneben klassische Mietenpolitik: Regulierung möblierten Wohnens (25/I/2023), erschwerte Eigenbedarfskündigungen (35/I/2023) und eine Absage an den Signa-Neubau am Hermannplatz (179/I/2023).

Frieden, Bundesrat, Bildung: Pflöcke gegen den Partner

Der friedenspolitische Leitantrag 67/I/2023 trägt eine doppelte Botschaft: Waffen, Ausrüstung und Munition für die Ukraine zur Wiederherstellung ihrer territorialen Integrität in den Grenzen von 1991, zugleich eine Aktualisierung des Harmel-Prinzips von Abschreckung und Entspannung, mehr Diplomatie, Asyl für Kriegsdienstverweigernde. Innenpolitisch legt 117/I/2023 das Bundesratsverhalten fest: Die Senatsmitglieder sollen in der Koalition für Berliner Ja-Stimmen zu Kindergrundsicherung, Staatsbürgerschaftsreform, Cannabis-Legalisierung, Mietpreisbremse und Selbstbestimmungsgesetz werben. Auffällig: Die Aufhebung des Blutspendeverbots für queere Menschen verschwand kommentarlos aus dieser Liste. Gegen das CDU-geführte Bildungsressort stellte sich der Parteitag mit einem Initiativantrag gegen die Ausweitung grundständiger Gymnasien (309/I/2023), gegen die angekündigte Gender-Ansage des neuen Senats mit dem Bekenntnis zu gendergerechter Verwaltungssprache (306/I/2023). Beim Selbstbestimmungsgesetz verschärfte die Antragskommission den Antrag 105/I/2023 zur deutlichen Kritik am Referentenentwurf vom 9. Mai: Die dreimonatige Wartefrist soll ersatzlos gestrichen werden.

Klima: Ziel bekräftigt, Bewegung auf Abstand

Senat und Fraktion werden auf Klimaneutralität zwischen 2035 und 2040 samt Haushaltsmitteln verpflichtet (160/I/2023), die A100 soll nach dem 16. Bauabschnitt qualifiziert enden, der 17. nicht gebaut werden (154/I/2023). Beim Heizungsgesetz ersetzte die Antragskommission die im Antrag geforderten Blockadebedingungen durch ein Bekenntnis zu Paris plus Technologieoffenheit (311/I/2023). Und die Jusos-Resolution zum Klimaaktivismus (163/I/2023) wurde regelrecht umgedreht: Aus voller Solidarität mit der Letzten Generation wurde ein Beschluss, der Straßenblockaden und Kunstbeschädigungen ablehnt („Die Forderungen der Letzten Generation greifen deutlich zu kurz"), Strafverfolgung nach Rechtslage verlangt, aber Terrorismus-Vergleiche und Strafverschärfungen ebenso zurückweist.

Konfliktlinien

Bei der Silvesternacht-Aufarbeitung (171/I/2023) strich die Antragskommission die Sätze, die eine Koalition mit der CDU ausschlossen, samt namentlicher Kritik am neuen Regierenden; die Forderungen (Vornamen unter Verschluss, Böller-Verkaufsverbot, mehr Jugendsozialarbeit) blieben. Beim Abschiebeschutz beschloss der Parteitag zweierlei: Für queer-Verfolgte wurde der generelle Abschiebestopp aus 77/I/2023 eingegrenzt, für Afghanistan und Iran ein vollständiger Abschiebestopp angenommen (127/I/2023). Ohne Konsens der Antragskommission fielen drei Entscheidungen: quotierte Redelisten (02/I/2023), das abgelehnte AK-Livestreaming (06/I/2023) und der Netzpolitik-Initiativantrag gegen die Ausweitung der Präventivhaft (303/I/2023). Offen bleiben unter anderem die Reform des Neutralitätsgesetzes (122/I/2023, 123/I/2023, erneut vertagt) und die Verwaltungsreform mit 14-Bezirke-Modell (132/I/2023, rücküberwiesen). Die Partei hat sich an einem Abend neu verabredet. Ob die Verabredung hält, entscheidet sich in der Koalition.


Dieser Beitrag wurde rückblickend auf Basis des Antragsarchivs verfasst.