Am Samstag hat die Berliner SPD ihren ersten Landesparteitag des Corona-Jahres abgehalten. 240 Anträge lagen vor, rund 190 davon wurden abschließend behandelt, der Rest geht in die Wiedervorlage: Der Jahrgang ist zu groß für einen Parteitag unter Pandemiebedingungen. Die Klammer über allem ist der Leitantrag des Landesvorstands zur Pandemie (301/I/2020), und die Partei arbeitet erkennbar auf das Doppelwahljahr 2021 zu: Etliche Beschlüsse sind an den Bundesparteitag 2021 adressiert, und der Leitantrag nennt Olaf Scholz ausdrücklich als Kanzlerkandidaten.
Krisenpolitik als Leitantrag
„Die Berlinerinnen und Berliner können die SPD auch in schwierigen Zeiten an ihrer Seite wissen", heißt es zum Auftakt von 301/I/2020. Beschlossen wurde er mit Änderungen: Die Antragskommission, das Gremium, das dem Parteitag zu jedem Antrag eine Empfehlung vorlegt, ergänzte unter anderem eine Studie zu Rassismus in der Polizei, die Verlängerung des Kündigungsmoratoriums für Mieterinnen und Mieter bis Pandemieende, das 365-Euro-Jahresticket und konkrete Wohnungsbauflächen in Buch, Tegel und am Tempelhofer Feld. Drumherum ein dichter Kranz von Einzelbeschlüssen: keine Schufa-Einträge wegen Corona-Hilfen (34/I/2020), Bedingungen für Staatsbeteiligungen an Großunternehmen (35/I/2020), Home-Office in der Verwaltung (41/I/2020), kostenloser Mund-Nasen-Schutz für Berlin-Pass-Inhaber (211/I/2020), Schutzplätze für obdachlose Frauen (216/I/2020). Für die Schulen wurde 64/I/2020 zur Sammel-Neufassung: Online-Unterricht binnen eines Tages, Endgeräte für alle, mehr Schulsozialarbeit.
Moria: Berlin gegen Seehofer
Der zweite große Block ist die Antwort auf den Brand von Moria. Der beschlossene Kernantrag 93/I/2020 fordert die Aufnahme aller durch den Brand obdachlos gewordenen Geflüchteten und die Öffnung des § 23 Aufenthaltsgesetz für Landesprogramme; die Antragskommission arbeitete die Forderungen aus 91/I/2020 und 92/I/2020 ein, Konsens war das nicht. Der Antragstext verlangte, das Angebot des Innensenators Andreas Geisel, 300 Geflüchtete aus Moria aufzunehmen, sei „von der Bundesregierung anzunehmen" (93/I/2020). 90/I/2020 verurteilt Seehofers Veto gegen Landesaufnahmeprogramme, nun ergänzt um eine ausdrückliche Ablehnung des EU-Migrations- und Asylpakets. Und 94/I/2020 geht am weitesten: eine Berliner Landesaufnahmeanordnung für mindestens 1.500 Personen, notfalls gerichtlich gegen den Bundesinnenminister durchzusetzen.
Geld: Vermögensabgabe rauf, Schuldenbremse weg
Bemerkenswert ist, was die Antragskommission aus der Vermögensabgabe machte (96/I/2020): Sie hob den Freibetrag von 500.000 auf 1.000.000 Euro, verdoppelte aber zugleich den Einstiegssatz von 2,5 auf 5 Prozent und setzte den Spitzensatz oberhalb von 25 Millionen Euro auf mindestens 15 Prozent. Der Beschluss ist schärfer als der Antrag. Zu 99/I/2020 (Goldene Regel für Investitionen statt Kreditaufnahmeverbot im Grundgesetz) ergänzte sie den Satz, dass die Schuldenbremse abzuschaffen sei. Abgelehnt wurde dagegen der Mindestlohn von 15 Euro (11/I/2020), ebenfalls ohne Konsens, und das Verbot von Negativzinsen (98/I/2020).
Wohnen, Verkehr, Antifaschismus
Beim Wohnen baut der Parteitag am Mietendeckel weiter: Verbot von Schattenmieten (46/I/2020), Umwandlungsverbot mit stadtweitem Milieuschutz und 20 Jahren Kündigungssperrfrist (48/I/2020), schärferes Zweckentfremdungsverbot (311/I/2020). Beim Stromnetz reagiert er auf das Vattenfall-Angebot vom 23. Oktober und überweist die Überführung in eine Anstalt öffentlichen Rechts an den Landesvorstand (302/I/2020). Nach Hanau beschließt der Parteitag Konsequenzen bei Waffenrecht und Strafverfolgung (144/I/2020), dazu Maßnahmen gegen rechten Kampfsport (135/I/2020), die Gemeinnützigkeit der VVN-BdA (163/I/2020) und die Ersetzung des Begriffs „Rasse" im Grundgesetz (145/I/2020). Der geforderte Untersuchungsausschuss zur rechten Terrorserie in Neukölln (134/I/2020) wurde dagegen nicht abschließend behandelt, Ausgang offen.
Konfliktlinien
Drei Stellen verdienen einen zweiten Blick. Erstens die S-Bahn: In 185/I/2020 gegen die Ausschreibung des Netzes änderte die Antragskommission „vom rot-rot-grünen Senat geplante Ausschreibung" in die „von der grünen Senatorin geplante Ausschreibung". Die Verantwortung wandert vom Gesamtsenat zur Koalitionspartnerin. Zweitens Jens Spahn: 107/I/2020 sollte Bundesvorstand und Fraktion zum Handeln gegen dessen Anweisung an das BfArM in Sachen Sterbehilfe verpflichten; beschlossen wurde nur noch die Feststellung des Sachverhalts, die öffentliche Rüge (106/I/2020) war damit erledigt. Drittens der Verfassungsschutz: Aus dem Antrag zur Aufklärung der Amtszeit Maaßen (153/I/2020) strich die Antragskommission die Juso-Forderung nach Abschaffung des Bundesamts; der Gegenantrag der ASJ zum Erhalt des Verfassungsschutzes (154/I/2020) wurde für erledigt erklärt.
Was bleibt offen
Etwa 50 Anträge des Jahrgangs sind nicht abschließend behandelt, darunter neben dem Neukölln-Komplex auch die Grundfinanzierung der Forschung (79/I/2020) und der Tarifbindungs-Block (15/I/2020, 16/I/2020, 17/I/2020). Sie werden auf kommenden Parteitagen wieder aufgerufen, eingebracht, Ausgang offen. Der nächste reguläre Takt fällt bereits ins Wahljahr.
Dieser Beitrag wurde rückblickend auf Basis des Antragsarchivs verfasst.
Kommentare