Am Samstag hat die Berliner SPD ihren ersten Landesparteitag des Jahres abgehalten, den letzten großen vor der Abgeordnetenhauswahl am 18. September. 101 Anträge lagen vor, und die Tagesordnung erzählt zwei Geschichten zugleich: Eine Landespartei bringt sich in Wahlkampfformation, und dieselbe Partei arbeitet sich an der Asylpolitik ihrer eigenen Bundesregierung ab.
Die Zahlen
Von 101 Anträgen wurden 40 angenommen und 35 für erledigt erklärt, meist weil ein inhaltsgleicher Antrag oder die bestehende Beschlusslage das Anliegen schon abdeckte. 14 wurden überwiesen, also zur weiteren Beratung an ein anderes Gremium gegeben, 7 abgelehnt, 5 kamen nicht zur Abstimmung. Bemerkenswert: 34 der 101 Vorgänge waren weiterbehandelte Altanträge aus den Jahren 2014 und 2015, darunter Klassiker wie die Werbewatchgroup (25/I/2014) und das Leiharbeitspaket (34/I/2015). Neun Anträge gingen direkt in die Steuerungsgruppe für das Wahlprogramm (18, 24, 25, 28, 32, 53, 60/I/2016 sowie 80, 81/I/2015).
Asylpaket II: Missbilligung ja, Rücknahme nein
Der größte Block des Tages galt der Flüchtlingspolitik, und er richtete sich gegen Berlin, allerdings gegen das Regierungsviertel, nicht gegen den Senat allein. Der Parteitag missbilligt die Einschränkung des Familiennachzugs für subsidiär Geschützte und beruft sich dabei auf den Bundesparteitagsbeschluss vom Dezember 2015 mit seinem „Vorrang für Familien" (33/I/2016, angenommen). Die Feinmechanik der Antragskommission, des Gremiums, das dem Parteitag zu jedem Antrag eine Empfehlung vorlegt, ist hier aufschlussreich: Aus der Forderung, die Einschränkungen „rückgängig zu machen", wurde in der beschlossenen Fassung der Auftrag, auf Bundesebene ein Konzept zur Erleichterung des Familiennachzugs zu erarbeiten. Zwei gleichgerichtete Anträge (34/I/2016, 35/I/2016) waren damit erledigt. Nach demselben Muster bündelte ein Ersetzungsantrag der Antragskommission die Anträge gegen die Einstufung der Maghreb-Staaten als sichere Herkunftsländer und die Totalrücknahme-Forderung zum Asylpaket II (71/I/2016, angenommen und an Bundesparteitag 2017 und Parteikonvent weitergeleitet; 36, 37, 38, 45/I/2016 erledigt). Beim Ausweisungsrecht blieb von der Ablehnung nur noch die „Entschärfung" (46/I/2016).
Landespolitisch konkreter: Die Härtefallkommission soll wieder arbeitsfähig werden, Ablehnungen aus rein fiskalischen Gründen und der Verfall von Ersuchen bei angesetztem Abschiebetermin sollen wegfallen, der Innensenator soll Abweichungen begründen müssen (39/I/2016). Dazu kommen Gewaltschutz in Unterkünften (41/I/2016), gendersensible Unterbringung mit Rückzugsräumen (43/I/2016) und die Verlängerung des Landesaufnahmeprogramms über 2016 hinaus (49/I/2016).
Hauptsache Berlin: die Wahlkampfresolution
Mit einer Initiativresolution stimmte sich der Parteitag auf den September ein: „Hauptsache Berlin" erzählt die solidarische, wachsende Stadt, stellt Michael Müller ins Zentrum und schließt „jegliche Zusammenarbeit" mit der erstmals antretenden AfD aus, verbunden mit der Aufforderung an alle demokratischen Parteien, es gleichzutun (Ini01/I/2016, angenommen). Die konkreteren Anti-AfD-Anträge traten dahinter zurück: Die Kampagnen-Forderung war erledigt (12/I/2016), der Kodex zum Stimmverhalten gegenüber AfD-Anträgen ging an den Geschäftsführenden Landesvorstand (69/I/2016).
Arbeit: vom Botanischen Garten bis zur Leiharbeit
Die Rückführung aller Beschäftigten des Botanischen Gartens in den Tarifvertrag der Länder war dreifach beantragt und wurde beschlossen (13/I/2016; 14 und 15/I/2016 erledigt). Das seit 2015 anhängige Leiharbeitspaket mit Beweislastumkehr und Equal Pay nach neun Monaten wurde angenommen und an den Bundesparteitag 2017 weitergeleitet (34/I/2015). Für die Wissenschaft beschloss der Parteitag den vom letzten LPT vertagten Forderungskatalog gegen das Befristungsprekariat, von Tenure Track bis Mindestvertragslaufzeiten (28/II/2015).
Gleichstellung und Altlasten
Die Ehe für alle samt Volladoptionsrecht soll Bedingung für jede Koalitionsbeteiligung im Bund werden (54/I/2016, an den Bundesparteitag 2017). Nach den Ereignissen der Kölner Silvesternacht positioniert sich der Parteitag mit #ausnahmslos gegen sexualisierte Gewalt und zugleich gegen deren rassistische Instrumentalisierung (55/I/2016). Aus dem Altbestand kamen die Gemeinschaftsschule, deren Pilotphase für beendet erklärt und deren Ausbau per Masterplan beschlossen wurde (21/II/2015), die Abschaltung der Datei „Sportgewalt Berlin" (76/II/2015) und das Ende des Feiertags-Tanzverbots (86/II/2015). Die Mohrenstraße samt U-Bahnhof soll umbenannt und mit einem Lern- und Erinnerungsort versehen werden (22/I/2016).
Konfliktlinien
Zweimal wich der Parteitag von seiner Antragskommission ab. Der Antrag, Verfahren gegen Polizistinnen und Polizisten nur per Gerichtsbeschluss einstellen zu lassen, trug die Empfehlung Annahme und steht dennoch als abgelehnt in der Tabelle (78/II/2015). Umgekehrt wurde die Abschaffung der WLAN-Störerhaftung gegen die empfohlene Überweisung angenommen und an den Bundesparteitag 2017 weitergeleitet (102/II/2015). Gescheitert ist die Organisationsreform in eigener Sache: Die Berichtspflicht der Fachausschüsse über überwiesene Anträge wurde abgelehnt (07/I/2016), übrig blieb die weiche Regel, Antragstellende zur Beratung einzuladen (09/I/2016).
Was bleibt
Ein Parteitag, der Konflikte mit der Bundesebene benennt, sie aber konsequent in konzeptförmige Beschlüsse übersetzt und auf 2017 vertagt. Ob die Rechnung aufgeht, den Wahlkampf auf „Hauptsache Berlin" und die Abgrenzung nach rechts zu bauen, zeigt sich am 18. September. Ausgang offen.
Dieser Beitrag wurde rückblickend auf Basis des Antragsarchivs verfasst.
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